GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Unterstützung bei der Betriebskostenabrechnung! Wien (OTS) – Die Mietervereinigung Österreichs präsentiert heuer bereits zum vierten Mal die aktualisierten Werte im Bereich der Hausbetriebskosten für Wien und schafft so Transparenz in diesem Bereich. Durch den Betriebskostenspiegel haben alle Mieter und Mieterinnen ein Instrument zur Hand, mit dem sie selbstständig abschätzen können, ob die Betriebskostenabrechnung in ihrem Wohnhaus korrekt erfolgt. Ebenso werden die Leistungen der Verwaltungen vergleichbar gemacht und es wird dadurch sichtbar, wie wirtschaftlich das eigene Gebäude verwaltet wird. Damit wird für die Mieter und Mieterinnen eine optimale Orientierungshilfe über die durchschnittlichen Betriebskosten der einzelnen Bezirke geschaffen. Der Betriebskostenspiegel basiert auf dem Datenmaterial jener Abrechnungen, die der Mietervereinigung von ihren Mitgliedern zur Überprüfung vorgelegt wurden und bezieht sich auf die Betriebskosten in privaten Miethäusern. In Summe liegen der Berechnung die Werte von mehr als 2,37 Millionen Quadratmeter Nutzfläche zu Grunde. Die Mietervereinigung überprüft jährlich mehr als 5.000 einzelne Betriebskostenabrechnungen. Als Bemessungsgrundlage dienen die Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2009. Die Betriebskosten steigen mit 1 Prozent nur gering. Geringe Inflation wirkt sich positiv aus. Der Betriebskostenspiegel 2011 der Mietervereinigung Österreichs liegt jetzt mit den aktualisierten Werten vor. Im vergangenen Jahr ist der Durchschnittsbetrag der Betriebskosten ohne Lift von 1,62 auf 1,64 Euro nur leicht angestiegen. Die Mietervereinigung führt dies auf die geringe Inflationsrate aus dem Jahr 2009 zurück, die mit 0,5 Prozent einen historischen Tiefwert erreichte und deutlich unter den Werten der Jahre 2008 (3,2 Prozent) und 2007 (2,1 Prozent) lag. Die Kosten für Müll halten sich stabil, für Wasser sind sie sogar leicht gesunken. Auch die Liftkosten erhöhen sich nur gering, um 0,2 cent pro m2/Monat. Versicherung und Grundsteuer raus aus den BK Die Kosten für Reinigung und Versicherung sind heuer zumindest nicht weiter gestiegen. Dennoch machen die Reinigungskosten und Versicherungsprämien zusammen in Wien 50% der allgemeinen Betriebskosten aus. Der Betriebskostenspiegel zeigt erneut, dass die Versicherungsprämien, die das Haftpflicht- und Erhaltungsrisiko des Hauseigentümers absichern (und somit – ebenso wie die Grundsteuer – in keinem Zusammenhang mit der Nutzung durch die Mieter stehen), eine hohe Kostenbelastung darstellen, die nicht gerechtfertigt ist. „Mit den Versicherungsprämien werden die Kosten die eigentlich der Hauseigentümer zu zahlen hätte, auf die MieterInnen überwälzt. Daher bleiben wir bei unserer Forderung an den Gesetzgeber, Versicherungskosten und öffentliche Abgaben aus dem Betriebskostenkatalog zu streichen“, betont Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs. Einzelergebnisse des Wiener Betriebskostenspiegels: Der wienweite Durchschnittswert…

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Useranfrage –  betrifft einen Altbau-Kellerabteil in Wien! Meine neue Hausverwaltung ist der Meinung, dass mein bisher ungenutztes Kellermagazin (Altbau)- teilweise offener Erdboden, kein Strom-, Gas- und Wasseranschluss, phasenweise an manchen Stellen etwas feucht, in die Betriebskostenabrechnung einbezogen werden muss – abgerechnet wird nach dem Mietrechtgesetz. Ist dies lt. Mietrecht so in Ordnung? Kann ein derartiges Objekt laut 17-2 Mietrechtgesetzt vermietet werden? Benötige ich zur Klärung ein Gutachten? Beantwortung durch Mag. Wolfgang Kirnbauer – Mieterschutzverband Österreichs, LV Wien: Nach der Rechtsprechung zum Mietrechtsgesetz nimmt ein Keller an der Betriebskostenaufteilung  nicht teil, wenn er als Zubehör für eine WOHNUNG mitgemietet wurde. Wurde der Keller als Zubehör für einen Geschäftsraum gemietet (zB.: Gasthaus), dann hat er an der Betriebskostenaufteilung teilzunehmen, sofern das Kellerabteil für gewerbliche Zwecke (zB.: Lagerung von Getränken für den Gasthausbetrieb) tauglich ist. Wenn der Mietgegenstand in einem Altbau in Wien gelegen ist, kann diese Frage mit formlosen Antrag in Wien bei der Schlichtungsstelle geklärt werden. Die Schlichtungsstelle hätte im Verfahren festzustellen, ob der Keller für gewerbliche Zwecke tauglich ist. Das Verfahren bei der Schlichtungsstelle in Wien ist kostenlos.

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Die Abrechnung der Betriebskosten muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres durchgeführt werden. Die Abrechnung ist an geeigneter Stelle im Haus aufzulegen. Die Belege müssen nicht angeschlossen sein, jedoch muss den MieterInnen auf deren Wunsch Einsicht gewährt werden. Es müssen auf Verlangen auch Kopien ausgehändigt werden, für die allerdings auch Kostenersatz verlangt werden kann. Wir wollen Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, was verrechnet werden darf und welche Punkte oft zu Unrecht in die Betriebskostenabrechnung des Hauses aufgenommen werden! Als Betriebskosten dürfen verrechnet werden: Wassergebühren und Kosten der Wassermesserkontrolle Rauchfangkehrerkosten (vierteljährliche Kehrkosten, nicht jedoch Kaminschleifen) Kosten der Unratentfernung (Müllabfuhr und Entrümpelung von herrenlosem Gut) Kosten für Schädlingsbekämpfung Stromkosten (für die Beleuchtung des Stiegenhaus, Glühbirnen, Sicherungen, keine Reparaturen!) Versicherungsprämien (Pflichtversicherungen) Grundsteuer Verwaltungshonorar (die Höhe orientiert sich am Kat.“A“-Wert für Wohnungen) Hausreinigungskosten (Überprüfung seit der Wohnrechtsnovelle 2000 schwierig) Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Aufzug, Kinderspielplatz und sonstige von allen Mietern zu nutzende Einrichtungen) Nicht verrechnet werden dürfen zum Beispiel: Reparaturen von Rauchfängen Leitungen, Aufzügen Installation und Reparatur einer Gegensprechanlage Versicherungsprämien wenn Zusatzversicherungen ohne Zustimmung der Mietermehrheit abgeschlossen wurden oder überhaupt die Höhe nicht angemessen ist Manipulationsgebühren, Portokosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten Oft besteht ein Buchungsposten in der Abrechnung nur in dem Vermerk „Sonstiges“. Derartige Angaben sind verdächtig und deuten darauf hin, dass hier Kosten untergebracht worden sein könnten, die nicht zulässig sind. Mag. Renate Schmoll – Mieterschutzverband Wien Betriebskostenabrechnung…

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