Wir empfehlen vor einer Beauftragung an „DELTA-BAU Ges.m.b.H. -> www.deltabau.at – NÖ“, die zum Hausbau oder zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten.
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen.
Recherchemöglichkeit:
www.deltabau.at
Firmenmonitor
Gewerbenachweise – WKO
Landesinnung Bau
Bonitätsauskünfte – www.ksv.at oder www.creditreform.at
(KSV – jedes Unternehmen hat die Möglichkeit 1x jährlich, eine kostenlose Selbstauskunft abzufragen)
Aufgrund massiv fehlerhafter Ausführungen zu einer Kellerabdichtung und einem Außen-Wärmedämmverbundsystem, an einem Bauvorhaben in Wien, raten wir zur Überprüfung von Angeboten der Firma DELTA-BAU Ges.m.b.H. .
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung oder Abnahmeprüfung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten.
Die Bilder zeigen die Dreharbeiten zur ATV-Sendung „Pfusch am Bau“, hier wurden zahlreiche wesentliche bautechnische Fehler aufgezeigt. Eine Sanierung wurde zwar seitens Deltabau zugesagt, aber laut Angaben der Auftraggeberfamilie nie wirklich eingehalten. Zuerst wurden ungeeignete Subfirmen geschickt, dann eben gar niemand mehr. Die Familie ist nun gezwungen Klage zu führen. Der Geschäftsführer des Unternehmes, Herr Guettouche Ali wurde um Stellungnahme gebeten. Wir berichten über den Fall.
Für Erfahrungen im Zusammenhang mit genannten Unternehmen kontaktieren Sie uns unter der Mailadresse: verein@bauherrenhilfe.org.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt!
Aktualisierung September 2016:
Stellungnahme Ing. Mag. Wilhelm R. Benesch, M.B.L. / RA Fa. Delta Bau GmbH
Die Beauftragung von DELTA-BAU mit der Herstellung der Kellerabdichtung (Schwarzisolierarbeiten) erfolgte aufgrund einer technischen Ausschreibung einer
Architektin, die im Auftrag der Bauherren tätig wurde. Diese Ausschreibungsunterlagen sahen lediglich eine 1-lagige Kellerabdichtung vor. Von DELTA-BAU wurden die Architektin und die Bauherren darauf hingewiesen, dass die einschlägigen ÖNORMEN eine 2-lagige Kellerisolierung vorsehen. Dennoch bestanden die Architektin und die Bauherren auf die Herstellung einer nur 1-lagigen Kellerabdichtung – aus Kostengründen und, weil eine 2-lagige Kellerabdichtung technisch nicht erforderlich ist, da der Keller aus Dichtbeton errichtet wurde und kein drückendes Wasser auftreten kann, das in den Keller eindringen könnte. Von Ihrem Sachverständigen, Herrn Günther Nussbaum, wurde jedoch die Herstellung einer 1-lagigen Kellerabdichtung als mangelhaft beanstandet und wurde in Ihrem Artikel unrichtig die DELTA-BAU dafür verantwortlich gemacht, obwohl DELTA-BAU im Auftrag der Bauherren die 1-lagige Kellerisolierung hergestellt hat und auch ihrer Warnpflicht nachgekommen ist.
Außerdem haben die Bauherren bereits vor längerer Zeit von der Haftpflichtversicherung der von den Bauherren beauftragten Architektin einen Kostenbeitrag zur Sanierung dieser Kellerabdichtung erhalten. Die Bauherren beauftragten in der Folge ein anderes Unternehmen mit der Sanierung der Kellerabdichtung. Nach Fertigstellung eines Teilbereiches dieser Kellerabdichtung und Legung einer diesbezüglichen Teilrechnung, verweigerten die Bauherren die Bezahlung, obwohl vom Sachverständigen, Günther Nussbaum, die sachgerechte Sanierung der Kellerisolierung befundet wurde und die Bauherren bereits den Kostenbeitrag von der Haftpflichtversicherung der Architektin für diese Sanierung erhalten haben. Mangels Bezahlung der Teilrechnung wurde von diesem Unternehmen die Sanierungstätigkeit eingestellt. Auch dies hat DELTA-BAU nicht zu vertreten und wird in Ihrem Artikel nicht richtig wiedergegeben.
Ing. Mag. Wilhelm R. Benesch, M.B.L.
Stellungnahme Bauherr:
Die Ausschreibung einer 1-lagigen Kellerabdichtung erfolgte von der Architektin, das ist richtig. Unwahr ist jedoch, daß Deltabau den Bauherren jemals, weder in mündlicher noch in schriftlicher Form darauf hingewiesen hat, daß eine 1-lagige Abdichtung nicht den Ö-Normen entspräche.
Vielmehr hat Deltabau einen Vertrag unterzeichent, der Deltabau zur Einhaltung der Ö-Normen
verpflichtet.
Vielmehr hat Deltabau eine von der Ausschreibung abweichende Betonmischung ohne Rücksprache eingebracht.
Vielmehr hat Deltabau von der Ausschreibung abweichende Abdichtbahnen ohne Rücksprache angebracht.
Aber selbst wenn die 1-lagige Abdichtung ausreichend und gewünscht gewesen wäre, dann war die Ausführung doch derart mängelbehaftet, daß eine Revision der Kellerabdichtung soundso unumgänglich gewesen wäre.
Die Haftpflichtversicherung der Architektin hat nach Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen eine Teilschuld der Architektin eingestanden – das aufgrund der falschen Ausschreibung (Kellerisolierung). Nach Vorlage eines Kostenvoranschlages zur Kellersanierung (EUR 45000-48000.-) seitens Deltabau, wurde von der Haftpflichtversicherung der Architektin letztlich ein Teilbetrag von EUR 29620.-ausgeschüttet (Teilschuld der Architektin). Der Differenzbetrag sollte von Deltabau übernommen werden. Da Deltabau mit den Sanierungsarbeiten begonnen hat, wertete der Bauherr dies als
Zustimmung.
Nachdem nun auch die Sanierungsarbeiten durch Deltabau bzw. deren Subunternehmern mangelhaftest und zeitverzögernd durchgeführt wurden, wurde von Deltabau ein von bauherrenhilfe.org empfohlener Schwarzdecker beauftragt. Auch die Erdarbeiten sollten von einer professionellen Baggerfirma und nicht „per Hand“ wie bisher durchgeführt werden. Eine Beauftragung der Baggerfirma wurde letztlich von Deltabau abgelehnt, in weiterter Folge wurden ausstehende Rechnungen (Schwarzdecker) von Deltabau nicht bezahlt und Deltabau stellte jegliche Arbeiten ein.
Nach Meinung des Bauherren hat Deltabau bemerkt, daß die Sanierung, die sie selbst mit EUR 45000-48000.- veranschlagt hatten, mit dem Versicherungsgeld der Architektin nicht abzudecken ist und haben anstatt den Dialog zu suchen, die Baustelle verlassen.
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