Die Elektrotechnikverordnung ETV 2002 / A2 ist am 12. Juli 2010 in Kraft getreten.
Jedes Jahr kommt es zu tödlichen Stromunfällen und Brandschäden: Hab und Gut werden durch die Flammen zerstört, Menschen werden verletzt oder kommen im schlimmsten Fall ums Leben. Die neue Elektrotechnik-Verordnung hilft nun, gefährlichen Stromunfällen vorzubeugen:
Die neue Verordnung erfasst nun endlich die Überprüfung bestehender Elektroanlagen im privaten Bereich – wenn auch leider nur teilweise – die bisher von einer gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung komplett ausgenommen waren.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein kleiner Erfolg für all jene mit der Elektrotechnik befassten Unternehmer, Behörden und Sachverständige, die sich jahrelang mit der Novelle befasst haben und vielfach gegen den Widerstand verschiedenster Interessensgruppen und Organisationen ankämpfen mussten. Die neue ETV 2002 / A2 steht Ihnen – samt allen geänderten bzw. neuen Verbindlichen Bestimmungen“ zur Verfügung.
Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass gemäß § 7a künftig der Vermieter bei der „Vermietung einer Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicherstellen muss, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht.
Des Weiteren ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, jedenfalls der Einbau eines Fehlerstrom- Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen erforderlich.
Wichtig ist auch das Vorliegen einer Dokumentation darüber. Denn: „Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.“
Somit haben wir zumindest „einen Fuß in der Tür“, um endlich die vielen noch in Betrieb stehenden Altanlagen in Wohnhäusern unter die Lupe nehmen zu können und sie hinsichtlich den Sicherheitsbestimmungen und den Anforderungen eines modernen Haushaltes anzupassen. Das KFE arbeitet bereits an einer solchen Dokumentation, die praxisgerecht und schnell erstellt werden kann. Achtung: Die neue ETV ist mit dem erscheinen der Verordnung gültig! Danke, Herr Ing. Peter Markuzy für Ihren Hinweis auf die neue Elektrotechnikverordnung.
1 comments
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Meiner Meinung nach die Vermiter werden Einbau des FI veranlassen und die alte E-Installation wird nicht saniert was kann die Mietwer in die Irre führen, dass die Anlage in der Wohnung in Ordnung ist.In Folge besteht in solcher Wohnung akkute Brandgefahr durch Überlastung der E-Installation.