GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Ottakring – Mauerfall

Auch nach einem Mauereinsturz, wie vor kurzem in Wien-Ottakring geschehen, und von uns berichtet muss der Alltag wieder aufgenommen werden. Geschockt gaben die Bauarbeiter an keine Fehler gemacht zu haben:

„So alte Gebäude können nicht die Sicherheit und Standards von Heute haben, dazu haben die alten Mauerwerke zu viel erlebt!“ Um die Sicherheit zu gewähren hat man bei den Sanierungsarbeiten die ca 100 Jahre alte Ziegelmauer mit Beton hinterfüllt, doch das alte Mauerwerk hat dem Betongewicht nachgegeben und ist eingestürzt!

Angrenzend befand sich die Wohnung von der netten 70 – jährigen Hermine R. Sie nennt es Glück, denn es gab trotz oftmals vor der Mauer spielender Kinder keine Verletzten. Bedenklich ist dass an der alten Bausubstanz weitergearbeitet wird, und hier ein „Kindergarten“ entstehen soll!

Ottakring – Stiegenrutsch

So glimpflich ist der Einsturz am 10.8.2010 in der Hasnerstrasse 93 nicht abgelaufen, hier wurde wie durch ein Wunder nur ein Mann leicht verletzt.

Immerhin ist die vom ersten Stock in den Keller führende Stiege weggerutscht! Außen wurde dieses Haus erst frisch saniert!

Ein großer Anteil von Wiens Bausubstanz ist mehr als 100 Jahre alt. Heuer stürzten schon „teileweise“ drei Altbauten ein, viele der alten Häuser sind von Rissen übersaet (Haus von Opernstar Anna Netrebko am Franziskanerpl.). Wie baufällig/einsturzgefährdet sind die anderen Wiener Altbauten aus der Gründerzeit? Ziviltechniker Herr Branko Rusnov ist Erdbebenexperte und untersuchte die Bausubstanz der Wiener Gründerzeithäuser, er ist der Überzeugung, dass viel zu wenig in die Sanierung dieser Häuser investiert wird, man könnte es auch „Kosmetik“ nennen, weil

Risse verputzen, Innenmauer und Fassadenmalereien nichts zur Sicherheit beitragen.

Hier wird oftmals für einen schnellen Verkauf nicht nachhaltig genug saniert. Bei Häuser deren Entstehung in den Jahren 1830 – 1910 war sind lt. Rusnov „Durchbrüche und Zwischenwände entfernt worden, dadurch gehen Aussteifungsfunktionen verloren. Solch Häuser widerstehen zwar dem Winddruck doch nicht einem Erdbeben.“

Sogar Baumaschinen können so alte Gemäuer erschüttern. „Oberflächliche Sicherheitsmaßnahmen“ gelten leider auch oft bei stark rüttelnden Maschinen oder in Baugrubennähe. Seit 1997 sind bei Dachbodenausbauten – Erdbebengutachten und bautechnische Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben,

Ziviltechniker wie Herr Rusnov sind der Meinung das bei Sanierungen die zuletzt verbesserte Erdbebennorm die Gefahr eindämmt.

Eine große Gefährdung stellen auch div. Käufhäuser aus der Gründerzeit in der Mariahilfer Straße dar, bei den alten Geschäften über wurde oft am falschem Ort gespart wie zB an tragenden Säulen und stützenden Zwischenwänden!!

In Österreich  muss ein Missstand von Behörden oder Bürger zur Anzeige gebrach werden damit die Baupolizei agieren kann. Die Baustellenkontrolle erfolgt von „Prüf-Ingenieuren“, die zwar haften, falls sie etwas übersehen, doch auch

Behördenkreise sind der Meinung „dass das System Mängel hat“. Der Kontrolleur

wird vom Bauführer ausgesucht und bezahlt….

Meist ist es eine GmbH – Im Schadensfall geht die GmbH im Konkurs wer haftet dann bzw. keine Bezahlung erfolgt!

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