GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Termin zur Leckortung, Wasserschaden und keine Ursache? Das gibt es natürlich nicht. Die Wärmebildkamera zeigt eine „warme“ Durchfeuchtung irgendwo im Schachtbereich. Aber wenn die Ursache in einem exponierten und schwer zugänglichen Bereich liegt muss auch der Gutachter sich abseilen. Vor allem wenn eine Hebebühne im Innenhof wirtschaftlich nicht aufstellbar ist. Zur Ursache zeigt sich ein Lüftungsrohr aus Zink-Titankuperlegierung. ( Titanzink oder Zinkrohr genannt) Das Rohr wurde ungedämmt vom „warmen“, raumseitigen Schacht in das Freie geführt, die feucht-warme Luft berührt das kalte Rohr und die Luft kühlt sofort ab, kühlere Luft nimmt gegenüber warmer weniger Wasser auf, so daß die relative Luftfeuchtigkeit auf 100% ansteigt, und schlussendlich Wasser an der Rohroberfläche kondensiert und zurückläuft. (Bildergalerie unten!)

So wird das Lüftungsrohr zur Schwerkraftentwässerung. Wer dann noch die Rohre so zusammensteckt dass Tauwasser über die Steckverbindung IN DAS Gebäude laufen kann… (Bei Lüftungsrohren wird auf Wasser keine Rücksicht genommen, die Muffen müssen nicht wasserführend sein) Bei Kanalstrangentlüftungen rinnt das Kondenswasser innen am Rohr in den Kanal zurück. (Gasförmig ist es gekommen, flüssig läuft es zurück) Ein Schaden bleibt aus, ausgenommen, langfristig, -wie im gegenständlichen Fall- es werden Rohre aus verzinktem Stahl, Aluminum (Auch Alu korrodiert!) oder Titanzink verwendet.

Das Tauwasser führt relativ konzentriert Schadstoffe mit, Korrosion ist? eine häufige Schadensursache, kommt nur bei Kupfer und NIRO-Rohren nicht vor. (43.16) Nachdem diese aber normativ nicht vorgeschrieben und teurer sind, werde sie selten genommen. Nicht zu Letzt beleben Korrosionsschäden die Wirtschaft, und der Auftraggeber ist im allgemeinen nicht weitsichtig genug um den Bestbieter, und nicht den Billigstbieter zu beauftragen. Aber das ist eine andere Sache… Es bleibt doch ein klarer „Baumangel“ (Besser „bautechnischer Fehler“, da „Mangel“ ein juristischer Begriff sein muss), und zwar das UNGEDÄMMTE Lüftungsrohr im Außenbereich!

Auch wenn Tauwasser im Kanal-Entlüftungsrohr zuerst schadensfrei nach innen läuft, so ist Tauwasser dennoch tunlichst zu vermeiden.

Mikrobieller Befall ist hygienisch bedenklich, Abluftrohre sind meist nicht weit von Wohnraumfenstern entfernt… Jedenfalls direkt bauschädlich wirken ungedämmte Abluftrohre aus Küchenabluftsystemen. Wenn dann das Tauwasser über die Filterhaube nach innen läuft, ist der Elektriker und Schimmelbefall nicht weit. Darauf folgen Diskussionen mit dem Chef der ausführenden Spenglerei oder Lüftungsfirma: „Das wird überall so gemacht“, und „Das muss die letzten 30cm nicht gedämmt werden“ usw. Diesbezüglich ist die Vorgehensweise klar, zuerst die eigene sachverständige Bewertung, Angaben nach Menschenverstand (Ja das ist Hauptanforderung an Sachverständige und Bausachverständige aller Art!):

„Welcher Schaden liegt vor, steht dieser im Zusammenhang mit der fehlenden Rohrdämmung?“ oder „Hätte eine Dämmung den Schaden verhindern können“ und „Hätte die ausführende Firma das wissen müssen?“ Dafür braucht es noch kein teures Gutachten. Nur wenn es keine Einsicht gibt, werden tiefer-beschreibende Recherchen und Normenangaben oder Herstellerrichtlinien gefragt. Wenn ich einen Schaden nicht OHNE Normen beurteilen kann bin ich fehl am Platz.

Für alle Spengler welche tagtäglich Lüftungsrohre ungedämmt über Dach führen, und für Planer und Architekten welche sich der möglichen Schäden nicht bewußt sind:

  • 1. ÖNORM H 6036:2007 6.1.1 Mechanische Abluftanlagen mit dezentralen Geräten / 6.1.1.1 Abluftanlagen mit getrennten Fortluftleitungen / Fortluftleitungen / Die Fortluftleitung ist möglichst vertikal ins Freie über Dach zu führen und durchgehend mit gleichem Querschnitt (Reinigungsmöglichkeit) auszuführen. Die Fortluftleitung ist so auszuführen, dass Schäden durch Kondensatbildung verhindert werden (Wärmedämmung und Kondensatablauf).
  • 2. 9.2 Montage der Luftleitungen / Außen- und Fortluftleitungen sind diffusionsdicht zu dämmen. Zuluft- und Abluftleitungen, die in kalten Bereichen geführt werden, sind wärmegedämmt auszuführen.
  • 3. ÖNORM H 6038 Luftleitungen müssen mindestens der Dichtheitsklasse A gemäß ÖNORM EN 12237 entsprechen. Aus energetischen Gründen wird die Dichtheitsklasse B empfohlen.
  • 4. WW – Technische Richtlinien 2000 Sämtliche Steigstränge münden über Dach ins Freie (Ausblasung über regensichere Dachausbläser),wobei Bad und WC bereits im Wohnbereich in einem Strang entlüftet werden dürfen. Oberhalb der letzten Einmündung sind die Steigstränge mit 30 mm Steinwolle auf Alufolie dampfdiffusionsdicht zu isolieren. Die Durchführung durch das Dach bis zum Dachausbläser muss doppelwandig ausgeführt werden.Die Dimensionierung und Ausführung der Anlage erfolgt nach ÖNORM M 7637.
  • 5. WW – Technische Richtlinien 2000 / Abdichtungen:Sämtliche Stöße sind zu vernieten und mit einem mind. 7,5 cm breiten Lüftungs-Klebeband abzudichten. Im Dachbereich und über Dach ist ein Kaltschrumpfband zu verwenden, welches gegen Temperaturschwankungen, Witterungseinflüsse, Abrieb, Säuren, Alkalien und UV-Strahlen beständig sowie schwer entflammbar und selbstlöschend ist.Die Ausmündung ins Freie ist durch regensichere Dachausbläser herzustellen. Die Dachdurchführungen sind isoliert auszuführen.
  • KOMMENTAR NUSSBAUM-SEKORA: Der Begriff „isoliert“ steht für „wärmegedämmt“ und ist nicht korrekt angeführt. Isolierungen werden in der Bautechnik nur bei elektrischen Strömen verwendet. Wer also in seiner Firmenbeschreibung den Begriff „Isolierer“ verwendet meint zwar „Feuchtigkeitsabdichtungen, schreibt aber „Elektriker“, im weiteren Sinne. Respektive Schall- und Wärmedämmspezialisten den Begriff „Isolierer“ ebensowenig verwenden. Hier kann es zu rechtlichen Problemen in vertragsrechtlichen Leistungsbeschreibungen kommen. Es gibt demnach Feuchtigkeitsabdichter (Gebäudeabdichter), Fachfirmen für Schall- und Wärmedämmungen, und den Begriff für das „isolieren“ für elektrische Ströme.

ACHTUNG HINWEIS: Wie bei allen Blogbeiträgen gilt auch in diesem Fall dass durch diese Falldarstellungen eine Individualbewertung nicht ersetzt werden kann. Nicht jeder Baufehler ist auch ein Baumangel, einerseits können senkrechte Garagenlüftungen auch ohne Dämmung schadensfrei bleiben, andererseits sind Normen zu vereinbaren und daher nur bedingt verbindlich. Im Schadensfall fragen sie zuerst ihre ausführende Firma, dann holen sie eine weitere Meinung ein oder fragen einen Gutachter.

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