GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Es mag Zufall sein dass nun wieder ein extremer Schadensfall mit einem ausländischen Anbieter „am Tisch liegt“.  Jedenfalls hat sich sich Bras-Haus als großer deutscher Fertighausanbieter „der sich am österr.Markt etablieren wolle“ vorgestellt.

Aber es haben sich an diesem Bauvorhaben auch inländische Anbieter verdient gemacht. 

174.500 sollte das Haus kosten, bis auf rund 30.000 Euro wurde alles bezahlt. Seit Monaten geht nichts mehr, Mängel wohin man schaut. Das gegenständliche Einfamilienhaus wurde von der Firma Compacthaus, unter der Bauleitung von einem Herrn Messany geplant und die Baubewilligung wurde am 18.10.2011 erteilt. Als Bauführer trat die Firma Compacthaus bis zum 19.04.2012 auf, ab diesem Zeitpunkt ist die Firma Compacthaus nur Bauführer zu den Baumeisterarbeiten bis zur Oberkante der Stahlbeton-Fundamentplatte. Die weitere Bauführung zu der Errichtung des Holzrahmeneinfamilienhauses übernahm Bras-Haus GmbH.

Totale Verwirrung zu den beteiligten Firmen und Personen

Vermittelt hat Bras-Haus wiederum „Banner Immobilien“ (Frau Banner distanziert sich mittlerweile auch zu Brashaus), damals angeblich Vertriebspartner für Bras-Haus. Bras Haus GmbH selbst hat laut Handelsregisterauszug  keine Befähigung für die Hausaufstellung, arbeitet nur mit Subfirmen. Aber auch Herr Messany tritt augenscheinlich als Vertriebspartner auf, überhaupt findet sich über den Herren wenig gutes im Internet. Laut dem Internetblog von einem Herrn Kaiser gibt es schon 11 Geschädigte des Herrn Messany bzw. der Firma Compact-Haus.

ATV Pfusch am Bau berichtet in der 5. und 6. Staffel (März 2013)

Die geschädigte Frau Graf wendet sich schlussendlich an ATV, prompt wird gedreht, ein extremer Fall mit Baufehlern im 6-stelligen Euro-Bereich. Die Baustelle wird gestoppt, ich schreibe eine einfache Mängelliste und hoffe -angeblich großes deutsches Unternehmen- auf rasche Behebung  aufgrund öffentlichem Druck. Doch Fehlanzeige. Die große Firma besteht aus vermutlich nicht mehr als einer Handvoll Personen. Ursprünglich wurden slowakische Subfirmen mit der Errichtung beauftragt. So legt der Anwalt von Brashaus auch Wert auf folgende Feststellung:

Auszug aus dem Anwaltsmail vom 14.9.2012: Ich darf festhalten, dass die von Ihnen angeführten Mängel nicht von meiner Mandantin selbst, sondern von Subunternehmen verursacht wurden, sodass meine Mandantin selbst als Leidtragende zu sehen ist und erhebliche Ansprüche gegenüber den Subunternehmern hat. Eine Berichterstattung, die diesen Umstand nicht berücksichtigt, müsste als massiv geschäftsschädigend angesehen werden.

Herr Messany als angeblicher Bauleiter wehrt sich in langen Mails: „Auch hier wurden mehrfach die Baumängel von uns aufgezeigt und auch im Beisein von Herrn Geschäftsführer BRK und  Herrn Vertriebsdirektor Malli, – der Geschäftsführer von COWEXRO. Herr J. Mikulas aufgefordert diese sofort zu beheben und alle weiteren Arbeiten –nach der erfolgten Unterweisung auszuführen. Da eine Überwachung der Baustelle rund um die Uhr nicht möglich war, wurden leider weitere Mängel produziert – bis Firma BRASHAUS den Bauvertrag mit Firma COWEXRO kündigte und eine Ersatzvornahme vornahm.“

Nur die Ersatzvornahme war wenig erfolgreich. -WIEDER AN EINE SLOWAKISCHE FIRMA-Es wurde nun zwar das Garagenblechdach abgebaut und statt dessen ein Foliendach hergestellt. Nur steht da nun gleich 2cm das Wasser. Wohlgemerkt, am halben Foliendach. Die Gaubenblechdächer sind zwar neu gemacht worden, aber wiederum mangelhaft. Und eine Feuchtraumabdichtung im Bad wurde nach einer Bauteilöffnung nicht gefunden.Laut Frau Graf meinte der Arbeiter vor Ort „Es wurden ja grüne Feuchtraum-Gipsplatten eingebaut“. Da fehlen einfach nur mehr alle vernünftigen Worte…

Mittlerweile klingt auch der Anwalt von Bras Haus, Herr Milijenko Brk, leicht verzweifelt. Herr Brk verspricht die Weiterarbeit. Eine Treppe soll bereits geliefert worden sein.Nun weiter gearbeitet wurde bis dato nicht, die Treppe besteht aus ein paar m2 OSB-Platten im Wert von vielleicht 200 Euro. Herr Brk beteuert immer dass es schwer ist Firmen zu finden, alle hätten Angst vor „Pfusch am Bau“.  Ich kontere dass ein anständiges Unternehmen gerne die von uns immer angebotene TV-Präsentation als „Retter in der Not“ annehmen würde. Er müsse aber endlich Geld in die Hand nehmen und ein österr. Unternehmen beauftragen.

Wie es weitergeht, darüber berichte ich hier tagesaktuell.  Defacto sind folgende Bauteile umfangreich zu sanieren:

–> Wärmedämmverbundsystem
–> Dachdeckerarbeiten
–> Spenglerarbeiten
–> Trockenbauarbeiten
Auflistung Auffälligkeiten/Mängel zur Begehung:
1. Fussbodenheizungssystem ohne Zulassung
2. Estrichvorbereitung – Randdämmstreifen fehlerh. und zu dünn
3. Estrichvorbereitung – Heizleitungen ohne Druckprotokoll, nicht gefüllt
4. Estrichvorbereitung – Schutzhüllen bei Türen fehlen
5. Estrichvorbereitung – Rohre zu FBH offen – Bild 5525
6. Fenster – Bauanschlussfuge nicht nach ÖNORM B5320 – Bild 5465
7. Kamin EG – Entwässerung fehlt Bild 5467
8. Kamin EG u. OG. Bewegungsprofil zu Leichtbauwand fehlt
9. Wärmedämmverbundsystem (WDVS) schlagregensichere Anputzprofile fehlen – Bild 5468
10. WDVS – Diagonalbewehrung fehlt teilweise, bzw. unwirksam
11. WDVS – Sohlbank – Dichtbänder fehlen, Neigung zu gering, Sohlbank + Vorkopf zu kurz – Bild 5473
12. WDVS – Sockeldämmplatten falsch
13. WDVS – Fallrohre Abdichtung Rohrschelle fehlt
14. WDVS – Dämmplattenverlegung fehlerhaft, lotrechte Stoßfuge – Bild 5487
15. WDVS – Winddichtung zu Dachsparren fehlt
16. Sockel – Abdichtung Bodenplatte zu Wand fehlt – Bild 5484
17. Blechdachneigung 2 statt 5° – Bild 5488
18. Blechdach fehlerhaft ausgeführt – Bild 5490
19. Dachsteine nicht befestigt – Bild 5492
20. Blechdach Dachgaube – fehlerhaft, Kamineinfassung fehlerhaft – Bild 5498, 5502
21. Systemkamin bei Saughaube offen – Bild 5507
22. Dach – Schalungsbahn am Unterdach nicht winddicht verklebt
23. Dach – Unterdach bei Blechdächer nicht erhöht regensicher
24. Garagendach – Giebeleinfassungen zu weit überstehend, fehlerhaft verblecht
25. Dampfbremse – Allgemein fehlerhaft, offen, nicht wirksam verklebt – Bild 5519, 5520
26. Absturzsicherungen fehlen
27. Spenglerarbeiten allgemein fehlerhaft

10 comments

  1. Günther Nussbaum-Sekora

    Mittlerweile droht der Anwalt von Bras-Haus mit Klage wegen Kreditschädigung. Der Bericht soll „derart mangelhaft recherchiert sein“ … Nur gibt es bis dato keine einzige sachbezogene Stellungnahme. Keine einzige Gegendarstellung auf die von uns aufgezeigten Mängel. Wir bleiben der Wahrheit verpflichtet und sind der Meinung man müsse vor einer Geschäftsbeziehung mit Brashaus vorsichtig agieren. Dies ergibt sich jedenfalls aus dem einzigen uns bekannten Schadensfall, das Einfamilienhaus ist bis dato nicht fertiggestellt, die Sanierungsarbeiten sind allesamt fehlgeschlagen. Solange sich unser Eindruck nicht ändert berichten wir auch über jegliche Klagsführungen.

  2. Name der Redaktion bekannt

    Sehr geehrter Herr Nussbaum,

    anbei noch ein Link einer heute inserierten Anzeige. Hier ist ebenfalls ersichtlich das sich Frau Banner nach wie vor nicht von Bras Haus distanziert hat wie erwähnt.

    http://www.willhaben.at/iad/immobilien/haus-kaufen/niederoesterreich/gaenserndorf/bras-haus-versetztessatteldach-130-all-inklusive-schluesselfertig-ab-eur-192-500-ohne-grundstueck-39954032/?adId=39954032&

    Desweiteren hat sich bis zum heutigen Tage auf der Baustelle von Frau Graf nichts getan.

  3. Sehr geehrter Herr Sachverständiger,

    mit großer Verwunderung lese ich leider nach wie vor (seit Erscheinen des Beitrages) Ihre Ausführungen in Ihrem Bericht über das Fertighaus von Fam. Graf und meinre Person. Ich habe Sie eigentlich als objektiven Fachmann kennengelernt, der gründlich an die Probleme herangeht und auch Lösungen aufzeigt.

    Was jedoch Ihre Darstellung generell über dieses Bauvorhaben betrifft, so erlauben Sie meine tiefe Betroffenheit über die absoluten Unwahrheiten und einfach falschen Behauptungen von Ihnen, bereits in Verbindung mit einer enormen Rufschädigung meiner Person zum Ausdruck zu bringen.

    Das Fertighaus wurde nicht von mir geplant und auch nicht der Einreichplan gezeichnet – sondern von Firma XXX GmbH. in A-2345 Brunn am Gebirge, zuständig der Gf. Herr XXX im Auftrag von BRAS Haus.
    Der Energieausweis wurde ebenfalls von diesem Unternehmen erstellt.

    Firma XXX GmbH. für die ich als Projektleiter und Bauleiter tätig war, wurde nur mit der Ausführung der Baumeisterarbeiten wie Fundamentplatte, sowie der Hausanschlüsse und Errichtung einer ZM Garage direkt von Fam. Graf beauftragt. Hier wurde unter Anleitung und Kontrolle von Bau Fachleuten wie z. B. Frau Arch. XXX, Vorstatik von Statiker DI XXX für die Bewehrung und techn. Support von Austrotherm die Fundamentplatte mit entsprechenden Unterbau hergestellt. Verwendet wurde die ausgezeichnete und innovative Fundamentplattendämmung Austrotherm XPS TOP 50.

    Die Baustelle leitete ein Bauleiter von XXX, Herr XXX mit seinem Bauteam. Die Gesamtbauleitung hatte Herr Ing. XXX über, der gemeinsam mit dem Finanzdirektor Herrn XXX die Fam. Graf betreute. Hier besteht ausreichende Baudokumentation mit entsprechenden Fotos um auch die Ausführungen belegen zu können. Die Ausführungen betreffend Garagendach wurden von XXX GmbH. deshalb an Firma XXX sro. vergeben, da diese Firma bereits von BRAS Haus mit dem weiteren Innenausbau des Fertighauses beauftragt wurde und bereits vor Ort war.

    Die von BRAS HAUS gelieferten Wand-, und Deckenelemente, sowie der Dachstuhl wurde von XXX Ges. m. b. H. aus A- 3041 Asperhofen montiert und aufgestellt. Herr XXX, SV hat daraufhin im Auftrag von XXX und BRAS Haus ein Gutachten über die Montagearbeiten und Ausführungsverbesserungen erstellt. Dieses Gutachten kann ebenfalls gerne zur Verfügung gestellt werden.

    Firma XXX sro. verfügte über einen aktuellen und gültigen Gewerbeschein für ausführende Bauleistungen in Österreich und wurde aufgrund von Empfehlungen, von Firma BRAS Haus für den weiteren Ausbau und Fertigstellung des Fertigteilhauses beauftragt.

    Ich möchte nochmals betonen, dass ich weder die Bauaufsicht noch die Bauleitung über die weiteren Arbeiten von XXX sro.,- über die vertraglichen Baumeistertätigkeiten von XXX GmbH. inne hatte oder betreute.

    Auch hier entspricht Ihre Darstellung im Bericht, dass ich mich in langen Mails wehren würde,- nicht den Tatsachen. Genau ein E-mail habe ich an Sie und in Kopie an ATV mit meiner Stellungnahme geschickt. Ich habe lediglich im Ersuchen von Frau Graf mich um die Kommunikation zwischen Bauherrn, Baufirma und BRAS HAUS bemüht. (Erstellen von Bauprotokollen mit Fotodokumentation)

    Sehr geehrter Herr Sachverständiger auch die von Ihnen ungeprüft aus dem Internetblog übernommenen Behauptungen eines XXX, – den es übrigens nicht gibt, lassen mich an Ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln. Hinter diesem Internetblog stehen zwei ehemalige Bausubpartner von Firmen, für die ich als Bauleiter tätig war. Es handelt sich dabei um die Herren XXX und XXX, die von mir aufgrund von schweren Baumängel – (zum Teil – Befundaufnahme durch ger. SV ZT Arch. DI XXX) von Baustellen verwiesen wurden.
    (die Herren sind die Eigentümer von XXX GmbH. 1120 Wien, und betreiben auch einen Internet Autohandel)

    Aus diesem Grund wird hier ein persönlicher Rachefeldzug dieser Herren gegen meine Person mit allen Ihnen zustehenden Mittel geführt. Leider kann hier auch eine Anzeige bei der Polizei nicht helfen, da alle E-mails, Internetblogs usw. anonym verfasst und auch verschickt werden und damit eine Ausforschung der IP Adresse, bzw. des Versenders nicht möglich ist. Ich bin daher gezwungen, nun auf meiner Website eine eigene Seite einzurichten um hier über einen Download Bereich – die Eidesstattlichen Aussagen (das Sie nicht von mir geschädigt wurden) von den sogenannten Geschädigten und auch den bezeichnenden Schriftverkehr mit „XXX“ zu meiner Entlastung zu veröffentlichen. Auch von den Internetplattformen bzw. Blogbetreibern ist keine wirkliche Hilfe oder Unterstützung in so einem Fall zu erwarten…

    Sehr geehrter Herr Sachverständiger ich ersuche Sie höflichst um Aktualisierung Ihres Berichtes betreffend Fam. Graf und meiner Person und wünsche allen Beteiligten vor allem Familie Graf einen hoffentlich positiven Ausgang unter Ihrer fachmännischen Betreuung.

    XXX

  4. Als Elektromeister sehe ich in meiner Branche laufend Pfusch. Ich hab es aufgegeben KVs zu erstellen da wenn du es ordentlich machen willst, bekommst du den Auftrag nicht.
    Leider ist es schon so wenn, man z.b. Hausverwalter bei andern KVs hinweist das die oder die Position falsch ist bzw nicht dem Gesetz entspricht, bekommst du einfach nur die Antwort:
    Beim billigsten brennt auch das Licht!! Darum hab ich es aufgegeben und mache nur Reparaturen und bin seit Jahren in der Notversorgung im Störungsdienst tätig!!
    D.h ich flicke das zusammen was die billigen verbrechen!!
    Ein kleines Beispiel:
    Vor ein paar Jahren Steigleitungssanierung in einem WEG Haus. Der HV lässt von drei renommierten Elektrikern KVs erstellen. Wir waren alle so um den Dreh 5-8% auseinander!!
    Ein Miteigentümer bringt einen der ist um 45% billiger!!
    (wenn ich das gleiche bei einem VW Golf mache bei verschiedenen VW Händlern, muss ich mir denken bei diesem Preisunterschied muss wohl der Motor fehlen?????)
    Aber der bekommt den Auftrag und geht auf der Baustelle ein!!!
    Ich verfolge Ihre Sendungen Pfusch am Bau mit großen Interesse ……

  5. Die Redaktion

    Geschäftsnummer: 1507 IN 522/13
    (Bitte immer angeben)
    München, 4.4.2013

    In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
    Insolvenzverfahrens der

    BRAS Haus GmbH, Landsberger Straße 439, 81241 München, HRB
    181300 Amtsgericht München – Handelsregister,
    gesetzlich vertreten durch
    Geschäftsführerin Anna Sobieraj

    – Schuldnerin –

    Geschäftszweig: Vertrieb und industrielle Fertigung von Bau­-
    stellen und Zubehör für Fertighäuser

    ergeht folgender

    Beschluss

    1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 12:00 Uhr gemäß §§ 2,
    3, 11, 17 ff InsO eröffnet.

    Gründe:
    Der Antrag ist am 15.2.2013 beim Amtsgericht München einge­-
    gangen.
    Die Schuldnerin hat im Amtsgerichtsbezirk München seinen
    allgemeinen Gerichtsstand.
    Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest­-
    stellungen des Gerichts gegeben.

    2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

    Herr Rechtsanwalt Maximilian Breitling, Rottmannstr. 11 A,
    80333 München.
    Telefon: 089/5427300
    Telefax: 089/54273015

    3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 27.05.2013 bei
    dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

    4. Die schriftliche Durchführung des Verfahrens wird angeord­-
    net, § 5 II InsO.
    Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende
    Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der schriftli­-
    chen Antragstellung bis 8.7.2013, damit die Anordnung des
    schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann:
    – Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
    – Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
    InsO),
    – Zwischenrechnungslegung (§ 66 InsO),
    – Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101
    InsO),
    – Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
    – Fortgang des Verfahrens (Fortführung, Stilllegung, Insol-
    venzplan) (§ 157 InsO),
    – Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen (insbe-
    sondere Unternehmensveräußerung, Darlehensaufnahme mit
    erheblicher Massebelastung, Rechtsstreit mit erheblichem
    Streitwert) (§ 160 InsO),
    – Betriebsveräußerung unter Wert (§ 163 InsO) oder an be-
    sonders Interessierte (§ 162 InsO),
    – Aussetzung von Verwertung und Verteilung im Rahmen eines
    Insolvenzplanverfahrens (§ 233 InsO),
    – Beantragung oder Aufhebung der Anordnung einer Eigenver-
    waltung (§§ 271, 272 InsO).

    5. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 8.7.2013 den For­-
    derungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu wi­-
    dersprechen.
    Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht durch die
    Beteiligten bei Gericht auf.
    Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen
    geprüft.

    Hinweis:
    Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
    keine Benachrichtigung.

    6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
    unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
    beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
    Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
    beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
    Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
    bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
    verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
    Abs. 2 InsO).
    Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
    haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin,
    sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
    InsO).

    7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt,
    die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend
    mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30
    InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Er­-
    öffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch
    das Insolvenzgericht.
    Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
    Insolvenzgericht.

  6. Gibt es neues zum Fall Bras Haus? Fand die geschichte relativ interessant und es würde interessieren wie es mit dem Haus nun weiter gegangen ist?
    Desweiteren bietet die Firma Banner Immobilien erneut Fertigteilhäser an, nur unter dem Namen „STMH Steirisches Meisterhaus GmbH“, neue Firma und neues Produkt oder nur den Namen und Geschäftsführer geändert? Im Internet findet man sonst nichts über diese Firam….

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