Eigentlich sollte das Dach schon im großen Stil saniert werden. Das Blechdach ist alt und undicht, es sollte eine adäquate Dachbodendämmung eingebracht werden. Die Hausverwaltung ließ eine Dachdeckerfirma anbieten und hat den Umfang total unterschätzt. Ohne Sanierungskonzept oder geschweige den einem Statiker sollen die Arbeiten beginnen. NACH der Beauftragung kommen der Dachfirma plötzlich Bedenken, die Decke ist nicht tragfähig genug, es müssen Stützen in Wohnungen gestellt werden usw. Die Eigentümer welche im Dach wohnen kontaktieren mich und bitte um eine neutrale Stellungnahme.
Ich besichtige und stelle fest: Die Betondecke ist keine Betondecke sondern Heraklithplatten welche direkt von unten auf den Brettbinder-Dachstuhl vernagelt wurden. Demnach gibt es keine Decke, alles hängt an der Unterseite des Dachstuhles. Und der ist nach heutigen Maßstäben viel zu schwach, die Tragfähigkeit ist wirtschaftlich nicht mehr nachweisbar. Von einer Aufdoppelung und Erhöhung nach oben mit einer Zusatzdämmung braucht hier nicht mehr gesprochen werden. Auch die Wände auf der der Stuhl liegt sind schwache Holzriegelwände, ohne einer Öffnung an mehreren Knotenpunkten und mehrmals bei Deckenauflagern, und ohne statischer Begutachtung geht hier gar nichts.
Denkbar wäre vorab unverbindlich eine Verstärkung der Wände und ein „Einschieben“ eines starken Dachstuhles. Damit könnte man vermeiden daß alle DG-Wohnungen zur Sanierung ausgeräumt werden müssen. Aber wie gesagt, hier müssen die Wände geöffnet und begutachtet werden. Im Übrigen wäre bei einer Erhöhung des Daches eine Bewilligungspflicht gegeben, jede wesentliche Änderung am Umriss braucht eine behördliche Genehmigung. Und dann gelten die heutigen behördlichen Vorschriften, die Bauordnung, die Bautechnikverordnung, die OIB-Richtlinien sofern vorhanden.? Das Bauvorhaben wird noch einige Monate und einen Generalverantwortlichen benötigen.
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