GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma bzw. Herrn „Helmut Reichhart/Kellerbauer, A-2620 Neunkirchen“die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Hier werden Keller ohne der entsprechenden Gewerbeberechtigung erstellt. Fast schon erwartungsgemäß mit vielen Baumängeln. Überprüfen Sie vor einer Beauftragung ob Ihr Anbieter bei der WKO eingetragen ist, und womit! Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: WKO – Helmut Reichhart Aufrechte („freie“) Gewerbe: 1) Bauhilfsgewerbe-> Aufräumen von Baustellen, bestehend im Zusammentragen und eigenverantwortlichem Trennen von Bauschutt und -abfällen entsprechendder Wiederverwertbarkeit einschließlich des Bereitstellens zum Abtransport sowie im Reinigen von Baumaschinen und Bauwerkzeugen durch Beseitigen von Rückständen mittels einfacher mechanischer Methoden, wie Abkratzen, Abspachteln und dergleichen und nachfolgendem Abspritzen mit Wasser, unter Verwendung ausschließlich eigener Arbeitsgeräte sowie unter Ausschluss einer Grund- oder Bauschlussreinigung 2) Erdbewegung (Deichgräber), beschränkt auf seichte Abgrabungen bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter, sofern keine besonderen statischen Kenntnisse erforderlich sind 3) Handelsagent 4) Gerüsteverleiher FirmenABC Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 04.05.2020)…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma bzw. Herrn „ DI Arch. Herbert Schmitz“die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Beitragsanlass: Aufgrund wesentlicher Baumängel trotz ÖBA-Führung zu mindestens einer Baustelle. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: Auf der Visitenkarte ist DI Arch. Herbert Schmitz, 8691 Altenberg angedruckt. Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:           verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 29.04.2020)…

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Drum prüfe wer sich ewig bindet – weil der Vertragspartner überlebt die Gewährleistungsfrist oft nicht ausreichend lange. Beim Ankauf von Immobilien sollte man bekannterweise immer Profis mitnehmen. A) Zur Prüfung der Bausubstanz und B) kann auch aus rechtlicher Sicht einiges daneben gehen. Beispielsweise kaufen Sie einen Totalschaden, eine „geschminkte Leiche“. Was leider gar nicht so selten vorkommt. Oder Sie kaufen „wie gesehen und besichtigt“ und es wird sowieso „für keine besondere Eigenschaft gewährleistet“. Was soviel heißen soll wie „Wenn die Hütte später zusammenkracht, dann Pech gehabt. Hat ja keiner dafür garantiert, dass fachgerecht gebaut wurde. Speziell gegenüber einem Konsumenten wird das fraglich sein, ob es hält. Aber jedenfalls hat man schon mal Ärger am Hals, im Fall der Fälle. „Drum prüfe wer sich ewig bindet“ sollte daher ein Spruch aus der Immobilienbranche sein. Aktuell haben wir einen Ankaufstest für eine Wohnung auf der Hütteldorferstrasse am virtuellen Tisch liegen. Der Verkäufer ist eine offenbar extra für das Bauprojekt gegründete GmbH., die „H 128 Immobilienverwaltungs GmbH“ mit gleich mal 3 Geschäftsführern: Fiedler Alexander Josef, Kolk Robin van der und Wögerer Michael. Gleich vorweg, es wurde ein altbestehendes Gebäude aufgestockt und saniert, und das eh gar nicht so schlecht. Dennoch hat der potentielle Käufer, der mit einem verbindlichen Kaufanbot abgesichert war, nun seine Überraschung erlebt. Nach einem Ankaufstest mit einem Bausachverständiger, kamen immerhin noch gut 20 Punkte zum Vorschein. Von fehlenden Fehlerstromschutzschaltern, schädlich montierten Parkettleisten, korrosionsgefährdeten Terrassenblechen bis zu Splittern bzw. nicht barfußtauglichen Lärchenholzdielen, sind doch ein paar Fragen aufgetreten. Das hat dem Bauträger nicht gefallen, er legt dem potentiellen Käufer nahe vom Angebot zurückzutreten. Offenbar wurde er als lästiger Käufer eingestuft und man möchte ihn los werden. Zumindest hat der Käufer diesen Eindruck. Wobei es bringt dem Bauträger nicht viel, jeder Eigentümer kann in Folge Mängel an Allgemeinbauteilen, also am „fiktiven Wohnungseigentum“ reklamieren oder gar einklagen. Und aus einem verbindlichen Kaufanbot wird auch der Bauträger nicht so leicht rauskommen. In der Form agierende Bauträger findet man gottseidank selten, weil seriös sieht eigentlich anders aus. Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „H 128 Immobilienverwaltungs GmbH“die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Beitragsanlass: Aufgrund…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „H & P Bau GmbH, A-8502 Lannach“ die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Beitragsanlass: Aufgrund wesentlicher Baukostenüberschreitung und Baufehler auf mindestens einer Baustelle. Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: WKO H&P Bau GmbH  – Hackl & Partner Bau Homepage www.hp-bau.at Firmenmonitor.at Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:        verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 22.04.2020)…

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Durchgriffshaftung Es gibt im Zuge des Vertragsabschlusses mit einem Generalunternehmer die Möglichkeit, dass die dem Generalunternehmer gegenüber dessen  Subunternehmern zustehenden gewährleistungsrechtlichen Ansprüche auf den Auftraggeber abgetreten werden. Aufgrund einer solchen vertraglichen Regelung zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer haben Auftraggeber die Möglichkeit, direkt gegenüber Subunternehmern Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, ohne hierbei vom Generalunternehmer abhängig zu sein. Insbesondere bei Insolvenz / Ungreifbarkeit des Generalunternehmers ist eine solche vertragliche Vereinbarung „Gold wert“. Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche darf allerdings, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, nicht zu einer Verkürzung der Gewährleistungsrechte des Auftraggebers führen. Das bedeutet, dass, trotz Abtretung, der Auftraggeber seine Gewährleistungsansprüche gegen den Generalunternehmer jedenfalls auch behält und so der „Pool“ der Haftungspflichtigen erweitert, nicht jedoch eingeschränkt werden darf. Kurz gesagt: Ja, eine vertragliche Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen Subunternehmer vom Generalunternehmer an den Auftraggeber ist zulässig und ratsam. Informativ wäre noch zu erwähnen, dass bei Verträgen mit Bauträgern das Bauträgervertragsgesetz eine eigene gesetzliche Regelung hierfür vorsieht, sodass eine vertragliche Abtretung bei Bauträgerverträgen nicht zwingend notwendig ist, damit der Auftraggeber einen Gewährleistungsanspruch gegen den Subunternehmer geltend machen kann. In diesem Fall ist es lediglich notwendig, die Abtretung der Gewährleistungsansprüche schriftlich, unter Verweis auf allfällige Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Bauträger, vom Bauträger zu verlangen. Mit Einlangen des Schreibens beim Bauträger gehen die Ansprüche über. Rechtsanwalt Mag. Markus Cerny Pitzal Cerny Partner RECHTSANWÄLTE OG Paulanergasse 9 / 1040 Wien Tel +43 1 587 31 11 / Fax +43 1 587 87 50 50 office@zurecht-pcp.at / www.zurecht-pcp.at…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Kainrath Bau GmbH, 8362 Rittschein“,  die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: WKO – Kainrath Bau GmbH Firmenmonitor.at, GF Erwin Kainrath Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:        verein@bauherrenhilfe.org. (Veröffentlicht am 31.03.2020) Bodenplatte ohne Bewehrung, Stahlfaserbeton…

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Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „Ing. Christian Alexander Stefka, 1100 Wien  &CATTEC Datenverarbeitungs Ges.m.b.H., 1040 Wien“,  die zum Hausbau bzw. zu Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten! Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest. Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung. Recherchemöglichkeiten: WKO Ing. Chrsistian Alexander Stefka– aufrechtes Gewerbe: Zeichenbüros (Zeichnungen nach vollständig vorgegeb.Angaben) WKO CATTEC Datenverarbeitungs Ges.m.b.H., 1040 Wien – aufrechtes Gewerbe: Handel mit Computern und Computersystemen Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform. Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an:        verein@bauherrenhilfe.org. (Zuletzt geändert am 31.03.2020)…

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Wenn Bauherr selbst Hand anlegen: Werkzeuge für den Hausbau Wer beim Hausbau Geld sparen möchte, der wird gern einmal selbst aktiv. Nicht umsonst übernehmen so manche Bauherren viele Arbeiten an ihrem zukünftigen Haus selbst, denn das Einsparpotenzial ist beachtlich. Voraussetzung ist allerdings, dass ein gewisses handwerkliches Geschick vorhanden ist. Zudem eignen sich nicht alle Arbeiten für den Heimwerker, während es bei anderen sinnvoll ist, Geld in gutes Werkzeug zu investieren. Wie kann der Bauherr selbst aktiv werden? Welche Arbeiten genau übernommen werden können, hängt davon ab, wie viel Zeit der Bauherr investieren kann und über welches Fachwissen er verfügt. Nicht für alle Arbeiten ist unbedingt das Fachwissen eines Profis notwendig. Ein gutes Beispiel sind Maler- und Tapezierarbeiten. Wer ein gewisses handwerkliches Geschick mitbringt und über ein paar Erfahrungen verfügt, kann viel Geld sparen, wenn er selbst den Pinsel in die Hand nimmt. Im Vergleich zu einem gelernten Maler lassen sich bis zu 80 Prozent der Kosten sparen. Auch das Verlegen von Laminatböden und Fließen gehören zu den Aufgaben, welche mit etwas Übung selbst übernommen werden können. Bevor es jedoch losgeht, sollte sich der Bauherr überzeugen, dass alle notwendigen Werkzeuge und Materialien vorhanden sind. Wer tapezieren und malern möchte, der benötigt beispielsweise Werkzeuge wie Tapezierscheren, Cutter, Andrückroller, Schwamm, Pinsel, Malerrollen und einen Tapziertisch. Fliesenleger sollten dagegen in jedem Falle über einen Fließenschneider, einen Gummihammer, eine Wasserwaage und einen Spachtel verfügen. Generell empfiehlt sich im Vorfeld eine genaue Recherche, um sich die Arbeit nicht unnötig schwerer zu machen. Lohnenswerte Investitionen Nicht immer sind die besten Investitionen in Werkzeuge auch die offensichtlichsten. Bauarbeiten sind körperliche anstrengend und bedeuten oft, dass viele Dinge getragen oder gehoben werden müssen. Die Folge sind oft Rückenschmerzen und Probleme mit den Gelenken. Aus diesem Grund können sich professionelle Hub- und Hebegeräte lohnen, die nicht nur dabei helfen, den Körper zu schonen, sondern die Arbeit auch erleichtern. Spezielle Hub- und Hebegeräte sind besonders dann sinnvoll, wenn der Bauherr bereits bei den Rohbauarbeiten selbst Hand anlegen möchte. Auf gaener.at ist es möglich sich über verschiedenen im Handel erhältlichen Modelle einen Überblich zu verschaffen. Wer schon so früh aktiv werden will, sollte allerdings etwas mehr Heimwerkerwissen mitbringen. Dafür sind die Arbeiten hier aber auch besonders umfangreich im Hinblick auf den Gesamtbau gesehen, sodass das Sparpotenzial sehr groß ausfällt. In der Regel wird der Bauherr den Rohbau dabei aber nicht allein machen können, sondern unterstützend…

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