GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Organisationsprobleme beim „Fensterkomponist Bruckner“ und Qualitätsprobleme bei „Hannes Bayerl – Holz- und Baustoffhandel“ Immer wieder gibt es Probleme beim Einbau von Fenstern und Türen. In vielen Fällen vertraut der Kunde auf den namhaften Fensterhersteller. Achtet dann weiter nicht darauf welcher „Partner“ des Herstellers die eigentliche Arbeit, nämlich den Einbau, vornimmt. So kommt es dass Qualitätshersteller XY die Fenster und Türen liefert, aber ein Partner diese einbaut. Es liegen dann meistens 2 Verträge vor. Wenn es dann Mängel am Einbau gibt kümmert sich aber nicht der Qualitätshersteller darum, er wird sie zur Einbaufirma schicken. Hier ist gar nicht so selten nichts zu holen. Der Kunde darf sich dann mit dem Kleinbetrieb herumschlagen. Im aktuellen Fall hat der Kunde bei Hannes Bayerl Brucknerfenster und Türen bestellt. Dafür gab es einen eigenen Vertrag mit der Firma „Bruckner Fenster und Türen GmbH.“ Bayerl hat die Elemente nur eingebaut. Der Einbau ist dermaßen fehlerhaft dass er nur als Totalschaden bezeichnet werden kann. Reklamation: Erfolglos. Bayerl möchte für die Mängelbehebung Geld sehen. In dem Sinne muss man vor dieser Firma warnen. Aber auch Bruckner zeigt sich uneinsichtig! Es wurden Fensterelemente geliefert welche sich als nur bedingt gebrauchstauglich herausstellen. Respektive dürfen Flügel nur auf eine bestimmte Art und Weise geöffnet werden, sonst drohen Schäden. In dem Sinne müssten Gäste jeweils zur Fensteröffnung eingeschult werden. Das ist aus unserer Sicht nicht gebrauchstauglich. Ein Mangel! Bis dato zeigt Bruckner kein Interesse die Elemente auszutauschen. Ein Hinweis auf diesen Umstand erfolgte seitens Bruckner übrigens nicht. An dieser Stelle unser Hinweis dass die bekanntesten Fensterhersteller auch nicht immer problemfrei liefern. Der Umstand dass ein Hersteller viel Geld in eine Endverbraucherwerbung investiert, spiegelt nicht immer automatisch auch den Qualitätsanspruch wieder. Wir berichten weiter. Hinweis für die Auftragsvergabe in Bauangelegenheiten: Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen. Bildquelle: BHH.org…

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Die Rappold & Partner Haustechnik GmbH hat sich im September 2016 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Rappold & Partner Haustechnik GmbH hat mit alternativen Energieformen einen klaren Anspruch an die Zukunft. Aus diesem Grund werden für individuelle Bedürfnisse langfristige und effiziente Lösungen für Photovoltaik, Heizung und Bad angeboten. Ob Eigenheim oder Betriebsgebäude, die Rappold & Partner Haustechnik GmbH entwickelt passende Lösungen für vielschichtige Projekte. Mehr Informationen finden Sie unter www.rappold-haustechnik.at…

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Ab September 2016 gibt Bausachverständiger Günther Nussbaum in der Kleinen Zeitung regelmäßig Tipps, wie Baufehler zu vermeiden sind. Teil zwei: Der Dichtbetonkeller Lesen Sie hier den gesamten Beitrag „Gibt es den Dichtbetonkeller überhaupt“ erschienen in der Ausgabe 23.9.2016.

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Die Aust-Bau Gesellschaft m.b.H. hat sich im September 2016 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Aust-Bau Gesellschaft m.b.H greift auf 60 Jahre Erfahrung im Hausbau zurück, was das Unternehmen zu einem verlässlichen und beständigen Partner macht. Planungskompetenz ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen persönlicher Vorstellungen und verleiht Häusern Individualität. Mehr Informationen finden Sie unter www.austbau.at…

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Wer eine Industriewerkstatt in Deutschland betreibt, muss eine Reihe an gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, damit geltende Sicherheitsstandards eingehalten und Arbeitnehmerrechte gewahrt werden. Neben baulichen Auflagen, kommt dabei auch der Werkstattausrüstung und den vorherrschenden Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle zu. Welche Standards gelten und inwieweit die Rechte von Arbeitnehmern in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, zeigt dieser Artikel. Welchen gesetzlichen Auflagen müssen Industriewerkstätten gerecht werden? Industriewerkstätten müssen schon vor der eigentlichen Inbetriebnahme festgelegten Sicherheitsstandards entsprechen, die sich auf die bauliche Struktur und deren Einrichtung beziehen. Ein wichtiger Punkt ist hier der Brandschutz. So müssen zum Beispiel ausreichend Fluchtwege und Brandbekämpfungsmaßnahmen – wie zum Beispiel Sprinkleranlagen und Sicherheitstüren – vorhanden sein. Weiterhin muss die Statik des Gebäudes so ausgelegt sein, dass entsprechend schwere Industrieanlagen risikofrei installiert werden können, wobei unter anderem die Mächtigkeit des Fundamentes eine Rolle spielt. Arbeitsgeräte mit erhöhtem Gefährdungspotential, wie Hebebühnen, Sägemaschinen oder Hydraulikpressen, müssen den Vorschriften der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen, was spezielle Abnahmen und Prüfungen durch Sachverständige voraussetzt. Des Weiteren muss die Werkstatt so ausgestattet sein, dass ein Arbeitsumfeld erzeugt wird, welches die Arbeitnehmerrechte nicht verletzt. So dürfen am Arbeitsplatz keine unzumutbaren Bedingungen vorherrschen, wie beispielsweise eine überdurchschnittlich hohe Raumtemperatur aufgrund von mangelnder Klimatisierung. Wie groß muss der Umfang der Ausstattung einer Werkstatt sein und welches Werkzeug muss bereitgestellt werden? Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter mit sämtlichen Arbeitsmitteln auszustatten, die für die Ausübung einer Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Hierzu zählen neben industriellen Maschinen auch Handwerkzeuge und Arbeitsschutzmaterialien. Die Pflicht der Werkzeugversorgung bezieht sich dabei allerdings auf die Erstbereitstellung der Geräte, sodass der Arbeitgeber bei mutwilliger Zerstörung oder fahrlässigem Verlust vom Arbeitnehmer Ersatz verlangen kann. Alternativ kann dem Angestellten ein sogenanntes Werkzeuggeld bewilligt werden, mit dessen Hilfe der Arbeitnehmer die Eigenbeschaffung von notwendigen Arbeitsmaterialien finanzieren kann. Da die genauen Regelungen hier je nach Betrieb abweichen können, sollten die exakten Regelungen bezüglich der Arbeitsmittel im Arbeitsvertrag geprüft werden. Üblicherweise sind die entsprechenden Informationen unter dem Punkt „Pflichten des Arbeitgebers“ zu finden. Prinzipiell ist die Beschaffung relativ einfach und ist beispielswiese über Betriebs- und Lagerausstatter wie Kaiser+Kraft möglich. Welche Rechte haben Arbeitnehmer, falls Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden? Werden vorgeschriebene Sicherheitsstandards in einer Industriewerkstatt nicht erfüllt, stellt dies in der Regel eine Verletzung der Arbeitnehmerrechte dar und kann im schlimmsten Fall sogar eine direkte Gefährdung der Angestellten zur Folge haben.

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Quelle: Pixabay.com Das Thema Barrierefreiheit wird zunehmend wichtiger in unserer Gesellschaft. Möglichst lange Zuhause leben – das ist der Wunsch vieler Senioren. Damit dieser Traum in Erfüllung geht, ist eine barrierefreie oder zumindest altersgerechte  Einrichtung Voraussetzung. Während die baulichen Veränderungen in Küche, Schlafzimmer und Wohnraum eher weniger Aufwand benötigen, zeigt sich der altersgerechte Zugang im Badezimmer als größere Herausforderung. Bodengleicher Zutritt in die Dusche Bauherren kommen im Moment ohnehin nicht um sie herum: die bodengleiche Dusche. Der Badezimmertrend ist aus modernen Einrichtungen gar nicht mehr weg zu denken. Mit einer Tiefe von maximal zwei Zentimetern gilt die Duschwanne als barrierefrei. Rollstuhlfahrer und Personen mit eingeschränktem Bewegungsapparat erhalten durch den ebenerdigen Duschbereich einen mühelosen Zugang in das frische Nass. Dabei können Bauherren auf klassische Duschwannen aus Sanitärmaterialien zurückgreifen, die als besonders pflegeleicht gelten, oder auf sogenannte Duschboards, die sie nahtlos in den Fußboden integrieren und anschließend nach Herzenslust überfliesen können. Was die Größe angeht, sollte man Modelle mit einer Breite sowie Länge von 1,20 Meter wählen, damit genügend Platz für die Bewegungen in der Dusche vorhanden sind. Mehr Informationen dazu sowie eine Auswahl an bodengleichen Duschen finden Interessierte auf Calmwaters.de. Bei der Dusche sollten Bauherren zudem auf eine nach außen hin zu öffnende Tür achten. Bei einem Sturz kann eine helfende Person die Tür problemlos auf machen; ist diese nach innen hin zu öffnen, blockiert der Körper mitunter die Tür. Ebenso kann eine Dusche mit nach innen zu öffnender Tür nicht mit einem Rollstuhl benutzt werden. Für den Fall, im Alter auf ein solches Hilfsmittel angewiesen zu sein, sollten Bauherren bereits jetzt die zukunftsweisende Duschabtrennung wählen. Hoher Komfort dank erhöhtem WC Um auch den Zugang zu der Toilette altersgerecht und damit so komfortabel wie möglich zu gestalten, eignet sich ein erhöhtes WC. Die Modelle sind rund 46 bis 48 Zentimeter vom Boden aus hoch, bei den Standard-Modellen beträgt die Sitzhöhe etwa 40 Zentimeter. So können sich Senioren leichter hinsetzen und auch der Prozess des Aufstehens beansprucht die Muskeln weniger. Ein höheres WC ist aber nicht nur etwas für Senioren – gerade größere Personen freuen sich über den hohen Komfort. Die Modelle ermöglichen oftmals, dass die Knie sowie der Oberkörper im Verhältnis zu den Beinen im rechten Grad Winkel stehen und damit eine gesunde Körperhaltung einnehmen. Ein WC mit Öffnung an der Vorderseite verspricht zudem die einfachere Reinigung des Intimbereichs. Und auch Personen, die auf…

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Ein  Klassiker des Nachbarschaftsrechtes sind die überhängenden Äste des Baumes. In der Entscheidung 4 Ob 25/16d setzte sich der OGH  wieder einmal mit diesem „Problem“  auseinander. Der Fall spielt    sich    im sonnigen Kärnten ab  und wurde ursprünglich am BG Völkermarkt verhandelt. In diesem Fall scheint es sich um zwei Bauern zu handeln, die Viehzucht betreiben, wobei Äste des Klägers auf das Grundstück des Beklagten ragten. In weiterer Folge schnitt der Beklagte die Äste ab und warf den Verschnitt auf das Grundstück des Klägers. Gemäß § 422 ABGB ist der Nachbar berechtigt, überhängende Äste, die auf sein Grundstück ragen, abzuschneiden. Es ist hierbei fachgerecht vorzugehen, um die Pflanzen möglichst zu schonen. Die  Kosten  für  die  Entsorgung  hat  der  beeinträchtigte  Grundeigentümer  zu  tragen.  Der Nachbar darf auch nicht das Grundstück des anderen Eigentümers betreten. Der OGH hatte  letztendlich nur zu klären  –  kann der abschneidende Nachbar die Äste zurückwerfen.  Die  Antwort  darauf  ist  eindeutig  –  NEIN.  Die  Entsorgungskosten  hat  der  abschneidende Nachbar selbst zu tragen und dies ist auch im Sinne eines sozialen Friedens hilfreich. Allein das Abschneiden von Ästen sorgt in der Nachbarschaft oft für Spannungen  – wenn im Weiteren dann noch (für die abgeschnittenen Äste) eine Rechnung präsentiert würde, wäre dies dem Miteinander in der Nachbarschaft nur bedingt zuträglich. Mag. Arthur Machac Rechtsanwalt – 1010 Wien, www.machac-kanzlei.at…

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Die Buchner Gesellschaft.m.b.H. hat sich im Oktober 2016 für ein weiteres Jahr qualifiziert, das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen. Die Buchner Gesellschaft.m.b.H. errichtet, plant, baut und gestaltet energieeffiziente Häuser aus Holz. Jedes Holzhaus ist dabei individuell auf persönliche Wohnbedürfnisse und Gesamtanforderungen abgestimmt. Im Bereich Ökologischer Holzbau ist das Unternehmen aufgrund langjähriger Erfahrung ein zuverlässiger Partner. Mehr Informationen finden Sie unter www.holzbau-buchner.at  …

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