GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wer eine Industriewerkstatt in Deutschland betreibt, muss eine Reihe an gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, damit geltende Sicherheitsstandards eingehalten und Arbeitnehmerrechte gewahrt werden.
Neben baulichen Auflagen, kommt dabei auch der Werkstattausrüstung und den vorherrschenden Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle zu. Welche Standards gelten und inwieweit die Rechte von Arbeitnehmern in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, zeigt dieser Artikel.

  • Welchen gesetzlichen Auflagen müssen Industriewerkstätten gerecht werden?

Industriewerkstätten müssen schon vor der eigentlichen Inbetriebnahme festgelegten Sicherheitsstandards entsprechen, die sich auf die bauliche Struktur und deren Einrichtung beziehen. Ein wichtiger Punkt ist hier der Brandschutz. So müssen zum Beispiel ausreichend Fluchtwege und Brandbekämpfungsmaßnahmen – wie zum Beispiel Sprinkleranlagen und Sicherheitstüren – vorhanden sein. Weiterhin muss die Statik des Gebäudes so ausgelegt sein, dass entsprechend schwere Industrieanlagen risikofrei installiert werden können, wobei unter anderem die Mächtigkeit des Fundamentes eine Rolle spielt. Arbeitsgeräte mit erhöhtem Gefährdungspotential, wie Hebebühnen, Sägemaschinen oder Hydraulikpressen, müssen den Vorschriften der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen, was spezielle Abnahmen und Prüfungen durch Sachverständige voraussetzt. Des Weiteren muss die Werkstatt so ausgestattet sein, dass ein Arbeitsumfeld erzeugt wird, welches die Arbeitnehmerrechte nicht verletzt. So dürfen am Arbeitsplatz keine unzumutbaren Bedingungen vorherrschen, wie beispielsweise eine überdurchschnittlich hohe Raumtemperatur aufgrund von mangelnder Klimatisierung.

  • Wie groß muss der Umfang der Ausstattung einer Werkstatt sein und welches Werkzeug muss bereitgestellt werden?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter mit sämtlichen Arbeitsmitteln auszustatten, die für die Ausübung einer Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Hierzu zählen neben industriellen Maschinen auch Handwerkzeuge und Arbeitsschutzmaterialien. Die Pflicht der Werkzeugversorgung bezieht sich dabei allerdings auf die Erstbereitstellung der Geräte, sodass der Arbeitgeber bei mutwilliger Zerstörung oder fahrlässigem Verlust vom Arbeitnehmer Ersatz verlangen kann. Alternativ kann dem Angestellten ein sogenanntes Werkzeuggeld bewilligt werden, mit dessen Hilfe der Arbeitnehmer die Eigenbeschaffung von notwendigen Arbeitsmaterialien finanzieren kann. Da die genauen Regelungen hier je nach Betrieb abweichen können, sollten die exakten Regelungen bezüglich der Arbeitsmittel im Arbeitsvertrag geprüft werden. Üblicherweise sind die entsprechenden Informationen unter dem Punkt „Pflichten des Arbeitgebers“ zu finden. Prinzipiell ist die Beschaffung relativ einfach und ist beispielswiese über Betriebs- und Lagerausstatter wie Kaiser+Kraft möglich.

  • Welche Rechte haben Arbeitnehmer, falls Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden?

Werden vorgeschriebene Sicherheitsstandards in einer Industriewerkstatt nicht erfüllt, stellt dies in der Regel eine Verletzung der Arbeitnehmerrechte dar und kann im schlimmsten Fall sogar eine direkte Gefährdung der Angestellten zur Folge haben. Aus diesem Grund sollten Mängel dieser Art sofort bei einer Arbeitnehmervertretung – beispielsweise dem Betriebsrat – beanstandet werden. Zeigt dies keine Wirkung oder eine entsprechende Anlaufstelle ist nicht vorhanden, kann die für den Betrieb zuständige Behörde herangezogen werden. Stellt diese Instanz einen Verstoß gegen geltende Bestimmungen fest, wird der Arbeitgeber mit einer Frist aufgefordert der entsprechenden Anordnung nachzukommen. Sollte im Anschluss immer noch keine Besserung auftreten, kann sogar die Arbeit durch die Behörde untersagt werden und dem Arbeitgeber drohen empfindliche Strafen.

Bildquelle: Kaiser+Kraft
Bildquelle: Kaiser+Kraft