GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Mit den großen Unterhaltungsportalen im Web kann unser (IHR) Fachportal nicht mithalten, überhaupt wenn es vorwiegend über Baupfusch berichtet.  Dennoch ist das Interesse an ehrlicher Aufklärungsarbeit im Bereich der Bauwirtschaft scheinbar gr0ß.

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Bautaucher – Spezialtaucher für Stausee auf 1600 m! Wien (OTS) – Die Berufstaucher der Nautilus Dive Company sind bei den Österreichischen Bauriesen bereits für ihr Know-how bei Unterwasserarbeiten bekannt. Jetzt werden die Taucher zu einem Spezialeinsatz in die Schweiz gerufen: auf 1600 m Seehöhe muss eine Talsperre serviciert werden – und das bei winterlichen Verhältnissen. Taucheinsatz in Gebirgs-Stausee     Die Talsperre Ova Spin liegt auf 1600 m Seehöhe mitten in den Schweizer Alpen. Für das Vermessen des Grundablasses und Kontrolltauchgänge haben die Engadiner Kraftwerke österreichische Tauchprofis beauftragt. So sind im November vier Taucher der Nautilus Dive Company im schwer zugänglichen Stausee im Einsatz. Für die Tauchgänge wird die normale Stauhöhe von 60 m auf 30 m abgelassen, vor allem um die Tauchzeiten zu verlängern. Auch wenn die Bautaucher schwierige Aufgaben und schwer zugängliches Gelände von ihren Einsätzen in Österreich gewöhnt sind, ist dieser Auftrag eine besondere Herausforderung. Denn besonders die kalte Jahreszeit erfordert von den Berufstauchern extreme Vorsicht: „Sobald die Außentemperaturen unter 3 Grad C liegen, könnten unsere Geräte vereisen – dem Taucher würde somit unter Wasser die Luft ausgehen. Aber der Winter hat auch Vorteile für uns: weniger Niederschlag bedeutet Niedrigwasser und somit klare Sicht“, so Taucheinsatzleiter Günter Eibensteiner. Unterwasserarbeit gefragt Die Bautaucher aus Oberösterreich haben sich in den letzten 20 Jahren als Marktführer in Österreich bewiesen. Dabei sind ihre Unterwasserarbeiten in verschiedensten Branchen gefragt: „Unterwasserbeton bei Großbaustellen sowie Montage- und Kontrollarbeiten an Kraftwerken sind unsere Haupttätigkeit. Aber gerade in letzter Zeit werden auch Seen interessanter für uns: Gerade haben wir einen Auftrag zum Verlegen von drei 2,5 km langen Seekabeln im Wallersee erhalten, und mit unserer neu entwickelten Entschlammungstechnologie begeistern wir gerade Badeseebetreiber in ganz Österreich“, so die Geschäftsführung der Nautilus Dive Company. Bildquelle: OTS Wien; Fotograf: Nautilus Dive Company GmbH…

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Vorsicht: Frostschaden bei Falschlagerung von Schäumen und Klebstoffen! Vermeiden Sie Schäden durch falsche Lagerung und schützen Sie Ihre lagernden Kleb- und Dichtstoffe vor dem Frost. Vor allem bei Schäumen ist die Lagertemperatur ein wesentlicher Faktor für die Schaumausbeute und eine zügige Verarbeitung. Tipp: Schaumdosen sollten für eine optimale Verarbeitung kurz vor Anbruch in warmen Wasser etwas erwärmt werden. Auch bei Klebebändern gilt Vorsicht: Sie können zwar bis -10°C verarbeitet werden, sollten aber trotzdem bei +10°C gelagert werden. Die Lagerung bei tieferen Temperaturen wirkt sich auf die Klebekraft aus und eine luftdichte Verklebung kann nicht mehr gewährleistet werden. Klebstoffe wie der Anschlusskleber Orcon dürfen bei der Lagerung keinesfalls frostigen Temperaturen ausgesetzt werden, können jedoch auch noch bei -10°C verarbeitet werden. Im Winter bzw. bei frostgefährdeten Lagerplätzen können Sie auf die frostbeständige Alternative Densly roof zurückgreifen. Denken Sie rechtzeitig vor dem Frost daran: Richtig gelagerte Ware spart Ärger und schon das Verbrauchsmaterialbudget. Quelle: Vinzenz Harrer GmbH Bildquelle: Vinzenz Harrer GmbH; www.harrer.at…

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Der alte Dachstuhl mit Welleterniteindeckung hat lange gehalten. Zeit für eine thermische Sanierung mit Solaranlage am Dach.  Die Firma Rambacher wird beauftragt, wirbt, wie viele andere, mit dem Slogan „Alles aus einer Hand“. Der klassische Zimmerer hat scheinbar ausgesorgt, nicht immer zum Wohle der Bauqualität…

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Clever mit Pellets heizen im Niedrigstenergiehaus! Familie Spitzenberger hat im Jahr 2010 den Traum vom eigenen Haus verwirklicht. Spät aber doch, denn Herr und Frau Spitzenberger genießen seit Kurzem Ihren verdienten Ruhestand. In Ihrem Haus sorgt ein innovatives Komplettsystem von ÖkoFEN für wohlige Raumwärme über eine Fußbodenheizung und die Erwärmung des Warmwassers. PELLEMATIC SMART optimal für Neubau Oberstes Gebot beim Bau des neuen Heims war die Energieeffizienz und so kam am Ende ein Niedrigstenergiehaus heraus. Ganz bewusst wurde der Wintergarten in die Fassade integriert, um damit auch die Sonnenenergie für die Raumwärme zu nutzen. Darüber hinaus war für Matthias Spitzenberger die Ökologie des Brennstoffs wichtig. „Ich möchte CO2-neutral heizen und deshalb war bei der Wahl des Heizsystem schnell klar, dass die PELLEMATIC SMART von ÖkoFEN optimal für uns und unser Haus passt.“ Das Haus wurde in Ziegelmassivbauweise errichtet und verfügt über 260m² beheizte Fläche. „Wir haben drei Kinder und sieben Enkelkinder, wenn die alle zu Besuch sind brauchen wir viel Platz“, erklärt Maria Spitzenberger mit einem Lachen. Der Pelletslagerraum befindet sich am Dachboden der Garage, in der sich auch der schöne und helle Heizraum befindet. Mittels Vakuumsaugsystem werden die Pellets einen Stock tiefer befördert. Weltweit einzigartig: Brennwerttechnik serienmäßig Die PELLEMATIC SMART verfügt über eine Heizleistung von 4 kW und kombiniert einen Schichtspeicher und die gesamte Heizungshydraulik. Weltweit einzigartig ist die serienmäßige Brennwerttechnik. Damit erzielt das innovative Heizsystem noch einmal bis zu 15 Prozent mehr Wirkungsgrad als normale Pelletsheizsysteme. Die Pelletsinnovation für den Neubau PELLEMATIC SMART vereint Pelletsbrenner, Pufferspeicher, Solarwärmetauscher, Frischwasseraufbereitung und die gesamte Heizungshydraulik. Zeitersparnis bei Planung und Installation Durch die Kombination von Schichtspeicher, Pelletsbrennwertmodul und Hydraulik erhält man mit der PELLEMATIC SMART auf geringstem Raum ein komplett vorgefertigtes Heizsystem aus einer Hand. Der integrierte Aufbau spart Zeit bei der Planung und Installation der Anlage. Durch eine extrem platzsparende Bauweise kann das gesamte Heizsystem, wenn gewünscht, inklusive Solarwärmetauscher und hygienischer Frischwasseraufbereitung auf einer Fläche von nur 1,5 m² aufgestellt werden. Nur 2 Tonnen Pellets Jahresverbrauch Nach der ersten Heizperiode ist Herr…

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Der Unterschied – Fenster mit einem Sicherheitsbeschlag oder einem geprüften WK-Fenster! Immer wieder werden in der Branche fälschlicherweise Bezeichnungen verwendet und der Kunde damit in die Irre geführt. So auch bei dem Thema Sicherheit am Fenster: Wir unterscheiden zwischen einem Fenster mit einem Sicherheitsbeschlag oder einem geprüften WK-Fenster. Wenn ein Fenster nur mit einem Sicherheitsbeschlag ausgestattet ist, sprechen wir von einem Fenster, in dem der baugleiche Beschlag eingebaut wird, wie er auch in einem WK-Fenster eingebaut wird. Es ist aber kein WK-Fenster! Hier ist eine klare Differenzierung zu sehen und der Anbieter sollte diese auch immer im Hinterkopf behalten. Offizielle Prüfung Sobald der Begriff WK (ob WK1, 2, 3, 4 etc.) genannt wird, muss das gesamte Fenster im eingebauten Zustand auch geprüft sein. Solch eine „offizielle“ Prüfung kann nur bei einem akkreditierten Prüfinstitut abgelegt werden. Ein WK-Fenster (das gleiche gilt für alle Arten von Fenstertüren und sonstigen Außentüren) beinhaltet unter anderem: Ein komplettes Prüfzeugnis des akkreditierten Prüfinstitutes, welches auf den Namen des Fensterherstellers/Systemgebers ausgestellt ist. Die Fenster müssen nach den Vorgaben aus dem Prüfzeugnis hergestellt und eingebaut werden. Der Hersteller (oder der montierende Betrieb) sollte dem Kunden anschließend eine Montagebescheinigung aushändigen (freiwillig). Das Fenster muss entsprechend gekennzeichnet sein (Etikett im  Falzbereich). Beim Kundengespräch sollte der Kunde bereits auf die Montagesituation und den Unterschied hingewiesen werden. Wenn Fensterbauer beispielsweise ein Fenster mit einem erhöhten Sicherheitsbeschlag verkaufen, dessen Bauart und Ausstattung baugleich ist wie mit dem, der in einem WK-Fenster eingebaut wird, dann sollte die Formulierung lauten: Fenster mit Sicherheitsbeschlag nach DIN 1804-2 (diese DIN beschreibt einbruchhemmende Nachrüstprodukte für Fenster und Fenstertüren)  Oder: Sicherheitsbeschlag wie in einem WK-Fenster. Alle anderen Formulierungen wie z. B. WK-Beschlag, Fenster WK-ähnlich, in Anlehnung an WK etc. sind nicht richtig. Einen reinen WK-Beschlag gibt es nicht! Auch hier kann es – ähnlich wie bei der CE-Kennzeichnungspflicht – im Streitfall zu ernsthaften Problemen kommen, wenn die falschen, fehlerhaften und unvollständigen Formulierungen und Werte in den Dokumenten stehen. Deshalb: Achten Sie auf ihre Formulierungen!  Autor: Alexander Dupp ist Tischlermeister und Vorsitzender des Bundesfachbeirats Fenster und Fassade des Bundesverbandes Tischler und Schreiner Deutschland. Zusätzlich engagiert er sich im Landesfachverband Rheinland-Pfalz und im Bundesverband ProHolzfenster. Dieser Artikel wurde auch in der Zeitschrift Glaswelt 09/2010 veröffentlicht.

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Alexander Dupp öbv. Sachverständiger für das Tischlerhandwerk  – Fenster & Türen –  Rheinland-Pfalz / Deutschland; In meiner Ausbildungszeit war ich in den Bereichen Möbel, Treppenbau und Innenausbau sowie hauptsächlich im Fenster- und Türenbau tätig. Meisterprüfung – Koblenz 2002. Seit 2006 engagiert im Vorstand der Gesellenprüfungsausschuss der Tischlerinnung Westerwaldkreis. Seit Herbst 2008 bin ich Vorsitzender des Ausschuss Fenster und Fassade im Landesfachverband HKH Rheinland-Pfalz und Mitglied im Bundesfachbeirat Fenster und Fassade beim Bundesverband HKH in Berlin. Ebenso bin ich Mitglied des Exekutivrats und Vorsitzender des techn. Beirates im Bundesverband Pro Holzfenster, auch mit Sitz in Berlin. 2009 – Mitglied im Arbeitskreis Fenster beim Bundesinnungsverband des Glashandwerks in Hadamar. Seit 2010  – Vorsitzender des Bundesfachbeirats Fenster und Fassade bei Tischler Schreiner Deutschland in Berlin (früher BHKH). Seit Februar 2011 – stv. Obermeisters der Tischlerinnung Westerwald. Im Februar 2009 schloss ich die Sachkundeprüfung beim Landesfachverband HKH Rheinland-Pfalz und der Handwerkskammer Koblenz für das Amt des öbv Sachverständigen im Tischlerhandwerk ab. Seit dieser Zeit bin ich bereits als Sachverständiger mit dem Themenschwerpunkt Fenster und Türen tätig. Am 20.05.2010 wurde ich vor der Handwerkskammer Koblenz durch den HWK Präsidenten Werner Wittlich zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Tischlerhandwerk bestellt und vereidigt. Mein Aufgabengebiet umfasst die Entwicklung sowie die Herstellung, Kalkulation von Holz, Holz-/Aluminiumfenstern und Außentüren. Tätigkeitsbereich: Die Entwicklung Einbruch hemmender Fenster und Türen, sowie die Umsetzung des CE Kennzeichens seit Januar 2009. Die Arbeitsvorbereitung und die fachgerechte Montage der hergestellten Teile nach den Regeln der Technik fallen auch in meinen Aufgabenbereich. Mit meinen Kenntnissen, Ausarbeitungen und Netzwerkpartnern helfe ich mit, richtige Entscheidungen zu treffen und zielorientiertes Handeln zu fördern. Unternehmen: Alexander Dupp; öbv Sachverständiger für das Tischlerhandwerk Mittelstrasse 16 D- 56412 Girod Telefon: 0049 (0) 64 85 / 18 03 31 Mobil: 0049 (0)172 655 84 89 Fax: 0049 (0) 64 85 / 18 06 76 E-Mail: a.dupp@sachverstaendiger-tischler.de Homepage: www.sachverstaendiger-tischler.de…

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Haftrücklass – Sicherstellung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen! Ich werde in meiner beruflichen Praxis häufig mit der Frage konfrontiert, ob sich ein Auftraggeber „automatisch“ einen Haftrücklass von 3 % einbehalten dürfe. Der Haftrücklass ist der Einbehalt eines prozentuellen Teiles des Werklohns zur Sicherstellung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers. Ein Haftrücklass in der Höhe von 2 – 5 % des Werklohns darf dann einbehalten werden, wenn eine vertragliche Regelung im Bauvertrag getroffen wurde. Zudem steht ein Haftrücklass zu, wenn die Anwendung der ÖNORM B2110 als vereinbart gilt. Demnach ist der Auftraggeber berechtigt, von der Schlussrechnung (Gesamtpreis zuzüglich Umsatzsteuer) einen Haftrücklass in der Höhe von 2 % einzubehalten, soweit der Auftragnehmer keine Ablöse durch ein Sicherstellungsmittel (z. B. in Form einer Bankgarantie) vornimmt. Der Haftrücklass im Sinne der ÖNORM B2110 beschränkt sich jedoch ausschließlich auf  Gewährleistungsansprüche und umfasst nicht darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche. Bei Bauträgerverträgen, z.B. beim Erwerb einer Eigentumswohnung von einem Bauträger, wurde mit der Novelle 2008 für Bauträgerobjekte die Verpflichtung des Bauträgers festgelegt, dem Erwerber zur Sicherung seiner Ansprüche aufgrund mangelhafter Leistung einen Haftrücklass in der Höhe von 2 % des Kaufpreises für die Dauer von 3 Jahren einzuräumen. Haftrücklassgarantie Bis zum Vorliegen der Haftrücklassgarantie kann die Restzahlung des Kaufpreises bis zur Höhe der einzuräumenden Haftrücklassgarantie zurückbehalten werden. Die Inanspruchnahme der Haftrücklassgarantie kann von bestimmten Voraussetzungen wie z.B. der Vorlage eines Sachverständigengutachtens abhängig gemacht werden. Die Haftrücklassgarantie im Sinne des Bauträgervertragsgesetzes umfasst sowohl Gewährleistungs– als auch Schadenersatzansprüche, dies in Bezug auf den Vertragsgegenstand, die Gesamtanlage und auch in Bezug auf Allgemeinteile des Gebäudes. Sollte keine einvernehmliche Regelung bestehen, die Anwendung der ÖNORM B2110 nicht vereinbart und das Bauträgervertragsgesetz nicht anwendbar sein, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, einen Haftrücklass einzubehalten. Diesfalls ist der Bauherr im Falle des Vorliegens eines mangelhaften Gewerks auf den Einwand der nicht gehörigen Vertragserfüllung oder auf den Abzug der Mängelbehebungskosten angewiesen. Sollte der Mangel nachträglich, sohin nach Bezahlung des gesamten Werklohns auftreten, besteht keine wirtschaftliche Absicherung des Auftraggebers und trifft ihn diesfalls die volle Insolvenzgefahr. Dr. Berthold Garstenauer, Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg…

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