GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Rückschlüsse auf die Gefahr eines Hausbockbefalls und die Wirksamkeit von Holzschutzmaßnahmen anhand der Beobachtungen eines aktuellen Schadenfalls von Dipl.-Ing. (FH) Jörg Gärtner. Unter Fachleuten wird die aktuelle Gefährdung von Holzbauwerken durch den Hausbockkäfer kontrovers diskutiert. In den einschlägigen Regelwerken des Holzschutzes wird der Hausbock als holzzerstörendes Insekt an erster Stelle genannt. Andere Quellen weisen darauf hin, dass die Verwendung von Vollholz als Baustoff stark zurückgegangen ist und dass der Lebensraum des Hausbocks durch die modernen Baukonstruktionen so stark eingeengt wurde, dass Dachstühle mit aktivem Befall fast schon unter Naturschutz gestellt werden sollten. Legeschlauch oder Legeröhre – Der Hausbock bei der Eiablage von Dipl.-Ing. (FH) Jörg Gärtner Hausbock bei der Eiablage…

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Dachbodendämmung ist Pflichtaufgabe und spart erheblich Energie-Kosten Die Energie-Einsparverordnung schreibt die Dämmung der obersten Geschossdecken zwingend vor. Die Übergangsfristen dafür sind größtenteils vorbei. Dennoch sind viele Dachbodendecken noch immer ungedämmt, obwohl die Ausnahmetatbestände der EnEV nicht gegeben sind. Begehbare Dachböden müssen erst ab 2012 gedämmt werden. Energetisch ist es aber bereits jetzt oftmals sinnvoll, diese Decken zu dämmen und mit einem begehbaren Belag auszustatten. Hier stellen wir ein Beispiel vor, wie in Eigenleistung und fachlicher Beratung solch eine Decke modernisiert wurde. Der Energieberater wurde beauftragt, den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahme zu bewerten und die richtige Dämmstoffart und Dicke auszuwählen. In dem Bericht von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei – Energieberatung wird die Ausgangslage, dass gewählte System, rechnerische Resultate sowie die Bewertung und die Ausführung mit Bilddarstellungen beschrieben. Dämmung eines Dachbodens von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei…

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Das Angebot ist groß und jedes Holz hat bestimmte Eigenschaften. Nadel-, Laub- oder Tropenholz? Zertifiziert oder nicht zertifiziert? Ein Überblick, der bei der Auswahl helfen soll. Heimische Hölzer wie Fichte und Kiefer eignen sich für den Außenbereich nur, wenn man sie vor Feuchte schützt. Die Gefahr von Schädlingsbefall lässt sich anhand der Gefährdungsklassen GK 1 bis 4 beurteilen: Holz der GK 3 wird beansprucht durch Niederschlag und Spritzwasser, die Außenbauteile bleiben ohne Erd- und/oder Wasserkontakt. Empfohlener Holzschutz: Insekten vorbeugend, pilzwidrig und witterungsbeständig. Holz der GK 4 hat ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt, die Außenbauteile werden mit und ohne Ummantelung (etwa Beton) konstruiert. Empfohlener Holzschutz: Insekten vorbeugend, pilzwidrig, witterungsbeständig und moderfäule-widrig. Wo chemisch behandeltes Holz unerwünscht ist, wählt man Holzarten mit höherer natürlicher Dauerhaftigkeit. Holzarten widerstehen holzzerstörenden Organismen unterschiedlich lang; ihre Widerstandskraft wird angegeben in Klassen von 1 bis 5. Das Splintholz aller Holzarten gilt allerdings als ungeeignet. Man sollte daher – auch von dauerhaften Hölzern – nur splintfreies Material verwenden. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis durch Garten + Landschaft, Callwey Verlag. Informationsquelle: NetzwerkHolz –  Autor: Beate Buehl Holz im Außenbereich von Beate Buehl…

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Fenster stellen trotz ihrer guten wärmetechnischen Eigenschaften (Uw-Werte) generell eine Schwachstelle in der Gebäudehülle dar. Insbesondere im Bereich der Bauanschlüsse entstehen die meisten Montagemängel und daraus resultierend Bauschäden. Die richtige, normgerechte und dem Stand der Technik entsprechende Ausbildung der Bauanschlussfugen ist daher in Zukunft ein absolutes „Muss“. Ein „nur ausschäumen“ der Bauanschlussfuge mit PU-Schaum ist nicht mehr zeitgemäß und auch nicht normgerecht. Die normgerechte Montage sollte seitens des Bauherren das Kriterium bei der Auftragsvergabe von Leistungen sein, insbesondere jedoch auch die Kontrolle, ob diese Montageleistungen seitens Fensterlieferanten bzw. Montagefirma ordnungsgemäß erbracht wurden. Für die Abnahme der Leistungen sollte, wie in anderen EU-Ländern bereits üblich, ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt werden. Weiteres können durch Beiziehung eines Sachverständigen, vor Beginn der Montageleistungen, schwerwiegende Montagemängel (Streitigkeiten vor Gericht) verhindert werden. Auch können die anfallenden Kosten von Sachverständigenleistungen seitens des privaten Bauherren als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, seitens Unternehmer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Bauherrenhilfeautor: Alfred Eckertsberger – office@fenster-sv.com…

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„Deutschland-Meldung“ – Rissbildungen in Estrichen, völlig gleich ob calciumsulfat– magnesit– oder zementgebunden, lassen sich nicht vermeiden. Auch der Einbau von Estrichgittermatten kann eine Rissbildung nicht unterbinden. Sie verhindert lediglich eine Bewegung der gegeneinander liegenden Estrichscheiben. Risse sind ein alltägliches Problem, – oder sind sie wirklich ein Problem? Lesen Sie mehr darüber in dem von Bauherrenhilfe-Autor und ISH-Gutachter Siegfried Heuer zur Verfügung gestellten Bericht „Risse im Estrich sanieren„. Siegfried Heuer, Lehrbeauftragter & anerkannter Experte für Fußbodenkonstruktionen, ist regional im Raum Koblenz (Deutschland) tätig.

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„Deutschland-Meldung“ – Europaweit haben sich die Beanstandungen/die Mängelrügen von Bestellern/Auftraggebern gegenüber Auftragnehmerfirmen vervielfacht hinsichtlich der Blockabrisse/Abrissfugen und Deckschichtlamellen-Trockenrissen. Hat ein Parkettleger als Auftragnehmer mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt im Rahmen seiner handwerklichen Leistungen überhaupt die Möglichkeit „Trockenrisse“ innerhalb von Deckschichtlamellen zu verhindern? Handelt es sich um ein materialspezifisches kennzeichnendes Merkmal oder ggf. auch um produktionstechnische Problemstellungen hinsichtlich Arretierung der Deckschichtlamellen und/oder um Fehlleistungen/Problemstellungen der Hersteller bezüglich der Trockenprozesse von Deckschichtlamellen? Lesen Sie mehr darüber in dem von Bauherrenhilfe-Autor und ISH-Gutachter Siegfried Heuer zur Verfügung gestellten Bericht „Trockenrisse im Parkett“.  Siegfried Heuer, Lehrbeauftragter & anerkannter Experte für Fußbodenkonstruktionen, ist regional im Raum Koblenz (Deutschland) tätig.

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Wien (OTS) – Mit dem Energiespar-Check bietet die E-Control erstmals ein einfach zu bedienendes Online-Tool, mit dem sich Verbraucher einen Überblick über den eigenen Energieverbrauch verschaffen und dabei zugleich herausfinden können, wo sich konkret wie viel einsparen ließe. Dabei werden alle wesentlichen Bereiche eines Privathaushaltes betrachtet, also der Stromverbrauch, der Energieaufwand für Wärme und der Verbrauch für Mobilität beim Autofahren. Dass Energiesparen gut und wichtig für die Zukunft ist, darüber herrscht weitgehend gesellschaftlicher Konsens. Sei es dem Klima und der Umwelt zuliebe, sei es, um den eigenen Geldbeutel zu schonen. Nur, wie und wo lässt sich beispielsweise im eigenen Haushalt eigentlich effektiv Energie einsparen? Was ist ein hoher Verbrauch und was ein niedriger? Und wie hoch ist die Ersparnis dann tatsächlich in Euro? „Diese Fragen sind für den einzelnen Verbraucher schon deswegen meist schwer zu beantworten, da der eigene Verbrauch kaum bekannt ist und in der Regel nicht beobachtet wird.“, erläutert E-Control Geschäftsführer Walter Boltz einen der Gründe dafür, warum die E-Control ab sofort im Internet ein neues Service anbietet, nämlich den Energiespar-Check. „Insbesondere im Bereich Strom- und  ärmeverbrauch hat der Konsument außer der jährlichen Abrechnung kaum Informationen und Vergleichsmöglichkeiten zur Hand. Denn kaum jemand geht schließlich zweimal täglich zum Zählerkasten.“ Einfacher Einstieg – detailreiche Vertiefung. Der neue Energiespar-Check ist in Optik und Aufbau an den erfolgreichen Tarifkalkulator der E-Control angelehnt, mit dem sich jährlich rund eine halbe Million Verbraucher über die für sie günstigsten Strom- und Gasangebote informieren. Wie beim Tarifkalkulator werden auf der Einstiegsseite wenige, grundsätzliche Eingaben vom Benutzer abgefragt. Mit dem Klick auf den „Start“-Button kann damit schon ein erstes Ergebnis geboten werden. Die Angaben, nach denen der User beim Energiespar-Check zunächst gefragt wird, sind: Postleitzahl Haushaltsgröße, also Anzahl der Personen Unterscheidung zwischen Wohnung und Haus Zustand des Gebäudes Art der Heizung Ob ein Auto vorhanden ist und ggf. wie viele Kilometer pro Jahr gefahren werden. Nach Eingabe dieser sechs Informationen bekommt man bereits eine Auskunft über den durchschnittlichen Verbrauch eines Haushaltes der angegebenen Größe in Kilowattstunden vor allem aber auch in Euro. „Dieser Wert begleitet den Nutzer von da an gleichsam als Richtlinie durch das gesamte Tool“, erläutert Christian Schönbauer, der Leiter der Abteilung „Ökostrom und Energieeffizienz“ bei der E-Control, dessen Team die neue Applikation maßgeblich konzipiert und mit dem notwendigen Fachwissen versehen hat. „Der…

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Die Abrechnung der Betriebskosten muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres durchgeführt werden. Die Abrechnung ist an geeigneter Stelle im Haus aufzulegen. Die Belege müssen nicht angeschlossen sein, jedoch muss den MieterInnen auf deren Wunsch Einsicht gewährt werden. Es müssen auf Verlangen auch Kopien ausgehändigt werden, für die allerdings auch Kostenersatz verlangt werden kann. Wir wollen Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, was verrechnet werden darf und welche Punkte oft zu Unrecht in die Betriebskostenabrechnung des Hauses aufgenommen werden! Als Betriebskosten dürfen verrechnet werden: Wassergebühren und Kosten der Wassermesserkontrolle Rauchfangkehrerkosten (vierteljährliche Kehrkosten, nicht jedoch Kaminschleifen) Kosten der Unratentfernung (Müllabfuhr und Entrümpelung von herrenlosem Gut) Kosten für Schädlingsbekämpfung Stromkosten (für die Beleuchtung des Stiegenhaus, Glühbirnen, Sicherungen, keine Reparaturen!) Versicherungsprämien (Pflichtversicherungen) Grundsteuer Verwaltungshonorar (die Höhe orientiert sich am Kat.“A“-Wert für Wohnungen) Hausreinigungskosten (Überprüfung seit der Wohnrechtsnovelle 2000 schwierig) Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Aufzug, Kinderspielplatz und sonstige von allen Mietern zu nutzende Einrichtungen) Nicht verrechnet werden dürfen zum Beispiel: Reparaturen von Rauchfängen Leitungen, Aufzügen Installation und Reparatur einer Gegensprechanlage Versicherungsprämien wenn Zusatzversicherungen ohne Zustimmung der Mietermehrheit abgeschlossen wurden oder überhaupt die Höhe nicht angemessen ist Manipulationsgebühren, Portokosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten Oft besteht ein Buchungsposten in der Abrechnung nur in dem Vermerk „Sonstiges“. Derartige Angaben sind verdächtig und deuten darauf hin, dass hier Kosten untergebracht worden sein könnten, die nicht zulässig sind. Mag. Renate Schmoll – Mieterschutzverband Wien Betriebskostenabrechnung…

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