GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Useranfrage: Hausverkauf und seine Haftung als Verkäufer Gekauft wie besichtigt? – kann der Käufer bei auftretenden Mangel nach Abschluss des Kaufvertrages noch Beanstandungen an den Verkäufer richten? Haftet der Verkäufer dann noch für auftretende Folgeschäden? Kann der Käufer dem Verkäufer irgendwie schadhaft halten? Angenommen meine Heizungsanlage wurde vor dem Hausverkauf repariert, 5 Monate nach dem Verkauf wird jedoch die Regelung für die Heizungsanlage kaputt und ich als Verkäufer wusste zum Verkaufsdatum nicht das die Regelung für die Heizungsanlage defekt war – wer haftet? Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor Herrn Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac: „Achtung vor dem Hausverkauf“ Immer wieder tauchen bei der Abwicklung von Liegenschaftskaufverträgen im Nachhinein Probleme auf. Die Kaufverträge für Liegenschaften enthalten daher normalerweise einen Passus, dass auf die Gewährleistung verzichtet wird. Gewährleistung ist ein schuldensunabhängiger Anspruch, das heißt, es muss nur bewiesen werden, dass ein Mangel vorhanden ist. Unterschied dazu im Schadenersatzrecht, wo immer das Verschulden des Gegners nachgewiesen werden muss, dass dieser z. B. positive Kenntnis davon hat, dass sich Schäden im Haus befinden. Wenn beispielsweise die Regelung für die Heizung nach 5 Monaten kaputt wird und der Verkäufer zu diesem Zeitpunkt nicht wusste, dass seine bereits gebrauchte und ältere Heizanlage demnächst kaputt wird, dann hat der Käufer keinen Anspruch daran, dass diese repariert wird. Dies ist das Wesen des Gewährleistungsausschlusses. Nur wenn eine so genannte positive Kenntnis vorhanden ist, und man diesem Passus ganz bewusst verschweigt, wäre ein Schadenersatzanspruch zu bejahen. Für was allerdings der Verkäufer immer haftet, dass der Verkauf rechtlich mangelfrei ist, das heißt er Eigentümer ist, beispielsweise auch eine Benützungsbewilligung vorliegt, bzw. keine offenen Bauaufträge. Beim Kauf von Gebrauchsgegenständen gilt prinzipiell der alte Grundsatz „Augen auf – Kauf ist Kauf“. Die Beiziehung eines Sachverständigen ist bei einer Investition „einem Hauskauf durchaus sinnvoll“, da die Kosten überschaubar sind und in keinem Vergleich zum Kaufpreis stehen. Leider wird von dieser Möglichkeit viel zu wenig Gebrauch gemacht. Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac…

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Ein interessanter und stellvertretender Fall. Stellvertretend für die vielen Schimmelfälle hinter Wandverbauten und Kästen. Im Zuge von Dreharbeiten zu  „Pfusch am Bau“, einer Doku-Serie von ATV, zeigt mir ein Kunde „seinen“ Schimmelbefall im Schlafzimmer. Er vermutet Wassereintritt an der Außenwand, dazu angeregt von einer Vermutung welche Leiner-Mitarbeiterin Mag. Wagner äußert:

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Die Elektrotechnikverordnung ETV 2002 / A2 ist am 12. Juli 2010 in Kraft getreten. Jedes Jahr kommt es zu tödlichen Stromunfällen und Brandschäden: Hab und Gut werden durch die Flammen zerstört, Menschen werden verletzt oder kommen im schlimmsten Fall ums Leben. Die neue Elektrotechnik-Verordnung hilft nun, gefährlichen Stromunfällen vorzubeugen: Die neue Verordnung erfasst nun endlich die Überprüfung bestehender Elektroanlagen im privaten Bereich – wenn auch leider nur teilweise – die bisher von einer gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung komplett ausgenommen waren. Ein erster Schritt in die richtige Richtung und ein kleiner Erfolg für all jene mit der Elektrotechnik befassten Unternehmer, Behörden und Sachverständige, die sich jahrelang mit der Novelle befasst haben und vielfach gegen den Widerstand verschiedenster Interessensgruppen und Organisationen ankämpfen mussten. Die neue ETV 2002 / A2 steht Ihnen – samt allen geänderten bzw. neuen Verbindlichen Bestimmungen“ zur Verfügung. Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass gemäß § 7a künftig der Vermieter bei der „Vermietung einer Wohnung gem. § 2 Abs 1 MRG“ sicherstellen muss, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht. Des Weiteren ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, jedenfalls der Einbau eines Fehlerstrom- Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen erforderlich. Wichtig ist auch das Vorliegen einer Dokumentation darüber. Denn: „Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.“ Somit haben wir zumindest „einen Fuß in der Tür“, um endlich die vielen noch in Betrieb stehenden Altanlagen in Wohnhäusern unter die Lupe nehmen zu können und sie hinsichtlich den Sicherheitsbestimmungen und den Anforderungen eines modernen Haushaltes anzupassen. Das KFE arbeitet bereits an einer solchen Dokumentation, die praxisgerecht und schnell erstellt werden kann. Achtung: Die neue ETV ist mit dem erscheinen der Verordnung gültig!  Danke, Herr Ing. Peter Markuzy für Ihren Hinweis auf die neue Elektrotechnikverordnung.  …

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Photovoltaik – Unternehmen „starten Eigeninitiative für die Zukunft mit alternativer Energieerzeugung“ Wiener Neudorf (OTS) – 1.700 kWh Strom pro Jahr werden durch die neue Photovoltaikanlage in der Filiale in Vösendorf, umweltfreundlich produziert: Der Strom wird einerseits in die Filiale eingespeist, andererseits für die E-Tankstelle an diesem Standort genutzt. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die REWE Group das Ziel gesetzt, bis 2015 – vom Jahr 2006 ausgehend – die spezifischen CO2-Emissionen um mindestens 30 Prozent zu reduzieren. Deshalb kommt z.B. schon seit 2008 der gesamte Strom der REWE International AG für die Zentrale, für alle Filialen und Lager in Österreich aus erneuerbarer Energie, vorwiegend aus Wasser-, aber auch aus Windkraft. „Bis 2012 möchten wir außerdem etwa zwei Prozent unseres Energieverbrauchs gemeinsam mit unseren Partnern selbst erzeugen – beispielsweise mit Photovoltaik- oder Windkraft-Anlagen“,  erläutert Frank Hensel, Vorstandsvorsitzender der REWE International AG, seine Pläne. Zu Testzwecken wurde deshalb nun die erste Photovoltaik-Anlage der REWE Group am BILLA Markt in Vösendorf installiert. Sie wird jährlich rund 1.700 kWh Strom produzieren: Dieser wird einerseits direkt in die Filiale eingespeist, und andererseits auch KundInnen und MitarbeiterInnen, die die E-Tankstelle an diesem Standort nutzen, zur Verfügung stehen. Das E-Auto, das die RegionalmangerInnen und VertriebsmanagerInnen gerade testen, könnte damit beispielsweise 5.700 km pro Jahr zurücklegen. Ein Unternehmen mit Nachhaltigkeitsstrategie.

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Sonnenkraft gilt durch ihre Eigenschaften, kostenlos und im Überfluss vorhanden zu sein, die Umwelt in keinster Weise zu verschmutzen sowie keine Förderung zu benötigen, als erste Wahl bei jenen umweltfreundlichen Energiequellen, die Erdöl in Zukunft ablösen sollen. Dezhou, China (ots/PRNewswire) – Am 16. September 2010 wurde das 2010 World Solar-Powered Air Conditioning Development Forum in Dezhou, einer regierungsunmittelbaren Stadt in der chinesischen Provinz Shandong, abgehalten. Im Zuge der Konferenz präsentierte Shandong Vicot Air Conditioning Co., Ltd. Die weltweit erste, direkt solarbetriebene Klimaanlage. Die anwesenden Experten und Wissenschaftler waren sich gleichermaßen einig, dass es sich bei der von Vicot entwickelten Anlage um eine wesentliche Innovation im chinesischen Solarsektor und einen wichtigen Schritt für die kommende Strategie und Entwicklung der Industrie handle. Grosses Industriepotenzial bei solaren Klimaanlagen: technische Innovation stellt wesentlichen Durchbruch dar. Spätestens 2060, so die düstere Prognose zuständiger Organisationen, soll die Versorgung mit begrenzten klassischen Energiequellen fast zur Gänze erschöpft sein. Um diese bis zu diesem Jahr vollständig durch alternative Energiequellen ersetzen zu können, ist ein Versorgungsanteil aus erneuerbaren Quellen von 20 % bis 2010, 30 % bis 2020 und 50 % bis 2040 erforderlich. Aus diesem Grund konzentrieren sich Nationen weltweit auf die Erschließung neuartiger, alternativer und regenerativer Energiequellen. Sonnenkraft gilt durch ihre Eigenschaften, kostenlos und im Überfluss vorhanden zu sein, die Umwelt in keinster Weise zu verschmutzen sowie keine Förderung zu benötigen, als erste Wahl bei jenen umweltfreundlichen Energiequellen, die Erdöl in Zukunft ablösen sollen. „Diese solarbetriebene Klimaanlage ist das Ergebnis dreijähriger intensiver Arbeit sowie eines Richtungsweisenden – Forschungsaufwandes chinesischer und amerikanischer Wissenschaftler und Ingenieure. Das Produkt ist ein Paradebeispiel globaler Spitzentechnologie. Mit Sonnenkraft betriebene Klimageräte finden in kohlenstoffarm angelegten Gebäuden breite Verwendung, und sie sind relativ günstig in der Anschaffung. Lesen Sie den gesamten Artikel……

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Deutschland: „Tag der Energiespar-Rekorde“ am 25. und 26. September zeigt Energieeinsparmöglichkeiten in den eigenen vier Wänden Hausbesitzer müssen sich langfristig auf hohe Energiekosten einstellen. Wer sich weitgehend unabhängig von Energiepreissteigerungen machen will, kann sich am „Tag der Energiespar-Rekorde“ am 25. und 26. September über Einsparmöglichkeiten in den eigenen vier Wänden informieren. An dem Aktionstag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) können bundesweit Effizienzhäuser besichtigt werden, die nur sehr wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigen. Unter zukunft-haus.info können Interessierte nach geöffneten Effizienzhäusern in der Nähe suchen. Bei kurzen Führungen zeigen Hauseigentümer und beteiligte Fachleute, was heute Stand der Technik ist. Von gut gedämmten Wänden, Wärmeschutzfenstern, moderner Haus- und Heiztechnik bis zu erneuerbaren Energien wie Solaranlagen, Wärmepumpen oder Holzheizungen. Besucher können Fragen zu eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben stellen und kostenlos Ratgeber der dena und ihrer Aktionspartner mit nach Hause nehmen. Am „Tag der Energiespar-Rekorde“ öffnen Effizienzhäuser bereits zum vierten Mal ihre Türen. Der Aktionstag wird unterstützt durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) und in Kooperation mit der DBU-Kampagne „Haus sanieren-profitieren“, dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und weiteren regionalen Partnern durchgeführt.“Energiespar-Rekorde“ auf www.zukunft-haus.info finden Sie eine laufend aktualisierte Übersicht aller teilnehmenden Häuser nach PLZ-Regionen, ein Praxisbeispiel zum Nachmachen sowie einen Hintergrundtext zu den häufigsten Bau- und Sanierungsfragen und Bildmaterial. Auch bietet unser Kooperationspartner beim Aktionstag, die DBU – im Rahmen der Kampagne „Haus sanieren-profitieren“ einen kostenlosen ersten Energiecheck in den eigenen vier Wänden an.

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Immer wieder werde ich von meinen Mandanten angesprochen, wie man sich gegen die ungebührliche Lärmerregung des Nachbars wehren kann. Hierzu sind 2 Ebenen zu unterscheiden, und zwar das Verwaltungsstrafverfahren und ein eventueller zivilrechtlicher Anspruch von Unterlassung. Praktische Beispiel: An einem Sonntag beginnen zum wiederholten Male beim Hause des Nachbarn bereits um 06:00 Uhr in der Früh massive Bautätigkeiten. Hier gibt es 1. die Möglichkeit den Nachbarn aufzufordern die Tätigkeiten einzustellen – oft ist ein vernünftiges Gespräch unter Nachbarn die beste Lösung 2. die Polizei zu rufen und vorher mittels eines Aufnahmegerätes die Bauarbeiten zu dokumentieren. In diesem Verfahren kann man auch als Zeuge aussagen, wobei man sich gleichzeitig auch die Geschäftszahl des Verwaltungstrafverfahrens notieren sollte, um diesen Akt in einem eventuellen Zivilprozess beischaffen zu lassen. Falls eine Strafe gegen den Nachbarn verhängt wird, ist eine günstige Ausgangslage für einen Zivilprozess geschaffen. In weiterer Folge, besonders wenn die Lärmbelästigung bereits zum wiederholten Mal geschehen ist, gibt es die Möglichkeit gem. § 364 Abs 2 ABGB eine Unterlassungsklage bei Gericht einzureichen wobei hier die genauen Beweismittel und eventuelle Zeugen bereits angeführt werden sollten. Der Akt des Verwaltungsstrafverfahren gegen den Nachbarn kann dann vom Gericht beigeschafft werden. Es sei seitens des Anwaltes angemerkt, dass eine Klage immer die letzte Lösung sein sollte, denn wenn der Rechtsstreit ausgefochten ist und man diesen auch gewonnen hat, sind die beiden Personen noch immer Nachbarn und müssen neben einander leben. Es sei auch angemerkt, dass die juristische Methode an sich für die Lösung von jeglicher Art von Dauerschuldverhältnissen, (Besuchsrecht der Eltern bei ihren Kindern, Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Konflikten unter Arbeitskollegen am Arbeitsplatz, Streitigkeiten in der Familie) nur sehr beschränkt geeignet ist.

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Bauherrenhilfe-Autor und ISH-Gutachter Siegfried Heuer beschäftigt sich sachverständig mit Bodenbelägen und behandelt im vorliegenden Bericht das Thema   „Pro & Contra Feuchtebestimmungen/Feuchtemessungen auf Verlegereife“/“Belegereife“ hinsichtlich zementärer Lastverteilungsschichten/zementärer Estrichkonstruktionen“. Siegfried Heuer, Lehrbeauftragter & anerkannter Experte für Fußbodenkonstruktionen, ist regional im Raum Koblenz (Deutschland) tätig.

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