GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Fälligkeit des Entgelts – ein umkämpftes Thema! In der Praxis ist die Fälligkeit des Entgelts (Werklohn) bei Bauleistungen immer wieder ein sehr relevantes und umkämpftes Thema. Grundsatz ist, dass erst mit gänzlicher Fertigstellung und Abrechnung des Bauwerks das Entgelt fällig wird. Da die Auftraggeber daher oft hohe Beträge zurückhalten können (Ausnahme: Schikaneverbot!) kommt es bei Nichteinigung oft zu „Verrechnungsprozessen“. In diesem Zusammenhang hat der OGH am 22.11.2011 zu Geschäftszahl 8 Ob 114/11i anlässlich einer Revision eines im Konkurs befindlichen Werkunternehmens (Baumeister) einige Grundsätze zur Fälligkeit einer Rechung für nicht fertig gestellte Werke und zur Mitwirkungspflicht des Werkbestellers bei der Rechnungslegung festgehalten: Im konkreten Fall war eine Gesamtabrechung vereinbart, zu der es aber nicht mehr kam, weil der Werkunternehmer seine Tätigkeit aufgrund des Konkurses einstellte. Die vertragsgemäße Abrechnung hätte unter Übermittlung der zur Rechnungsüberprüfung notwendigen Unterlagen erfolgen müssen. Der Masseverwalter des Bauunternehmers legte letztlich anstatt der Schlussrechnung nach Fertigstellung des gesamten Werkes Teilrechnungen unter Beschreibung der Leistung, des Lohnes, der Positionspreise und sonstiger Leistungen. Aufmassblätter konnten den Rechnungen nicht beigeschlossen werden, da entsprechende Dokumentationen nicht gemacht worden waren oder verloren gegangen waren. Die beklagte Werkbestellerin verweigerte jegliche Zahlung unter Hinweis einerseits auf mangelnde Fertigstellung und andererseits auf die mangelhafte Rechnungslegung. Diese Argumente waren für den OGH nicht ausschlaggebend. Der OGH hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach endabgerechnet werden kann, wenn feststeht, dass die noch ausstehenden Arbeiten nicht mehr durchgeführt werden können, was insbesondere im Konkurs und dem damit verbundenen Arbeitskräfteverlust im vorliegenden Fall augenscheinlich war. Weiters wurde bestätigt, dass die Fälligkeit des Werklohns erst eintritt, wenn den Rechnungslegungsvorschriften entsprochen wird und ordnungsgemäß unter Übermittlung der überprüfbaren Aufmassblätter abgerechnet wird. Der OGH gesteht jedoch dem Werkunternehmer zu, diese Schlüssigstellung und damit Fälligstellung des Werklohns auch erst im Prozess über die Einklagung des Werklohns – sei es durch Einvernahme durch Zeugen oder durch Einholung von Bausachverständigen Gutachten – zu bewerkstelligen. Es genügt hier, wenn der seinen Werklohn einklagende Werkunternehmer die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens als Grundlagen der Abrechnung anerkennt. Weiters trifft den Werkbesteller (Auftraggeber!) eine Mitwirkungspflicht bei der Behebung von Abrechnungsfehlern und angeblichen Berechnungsfehlern; er muss solche kurz und vollständig darlegen. Die Rechtsfolge der unterlassenen Mitwirkung spricht der OGH aber nicht an. Die Mitwirkungspflicht geht aber nicht so weit, dass dem Werkunternehmer das Betreten der Baustelle zu reinen Abrechungszwecke gestattet werden muss. Die Abnahme der Werkleistungen ist nach der Rechtssprechung grundsätzlich für die Fälligkeit notwendig, es sei…

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Sicherheit und Transparenz beim Hausbau! Eine große Hürde, die es bei der Entscheidung für ein eigenes Haus zu überwinden gilt, ist für viele Häuslbauer der Kostenaspekt. Dieser beeinflusst einerseits die Entscheidung, selbst Hand anzulegen oder eine Baufirma zu beauftragen. Andererseits spielt er eine große Rolle bei unerwarteten Problemen während der Bauphase. WimbergerHaus leistet mit fast 30-jähriger Erfahrung seinen Kunden eine Garantie für kostensicheres Bauen ohne böse Überraschungen. Kostenfallen „1 – 3“ von „9“ Kostenfalle Nr. 1: Unterschätzung der Finanzierung? Ein eigenes Haus ist für viele Häuslbauer auch bezüglich der Finanzierung ein kleines Lebenswerk. Daher langfristig planen und vernünftig reflektieren: Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Hausbau? Welche finanzielle Entlastung kann in Anspruch genommen werden (Wohnbauförderung, Mithilfe am Bau etc.)? Wie sieht die Lebensplanung für die nächsten Jahre aus (z.B. Familienzuwachs)? Besonders wichtig bei der Beantwortung dieser Grundsatzfragen ist eine kompetente Beratung und Unterstützung von Anfang an! Unsere Rundum-Betreuung hilft Ihnen, so manche komplizierte Angelegenheit zu vereinfachen und Aufgaben, die zum Hausbauen nun mal dazugehören, zu erleichtern. www.wimbergerhaus.at  Kostenfalle Nr. 2: Unvollständige Planung? Eine fundierte Hausplanung erfordert viel Geduld und vorausschauendes Denken, erspart dem Häuslbauer dafür teure Änderungen oder vergessene Details: An zentralen Wohnbedürfnissen orientieren? Quadratmeter sinnvoll nutzen? Auch Ausführungs- und Detailpläne anfertigen lassen! Außenanlage (Garten, Autostellplätze etc.) nicht vergessen! Vom Erstgespräch über Planung und Grundsteinlegung bis zu Ihrem Einzug muss alles passen. www.wimbergerhaus.at  Kostenfalle Nr. 3: Unüberlegte Auswahl des Grundstücks? Bereits bei der Auswahl des Grundstücks gilt es, wichtige Grundvoraussetzungen für den späteren Hausbau abzuklären – am besten bei der Gemeinde, den zukünftigen Nachbarn usw.: Passen die Lage, die Umgebung und die zukünftige Aussicht zu den Wohnbedürfnissen? Wie ist die Bodenbeschaffenheit? Muss mit zusätzlichen Aufschließungskosten, Stützmauern, Steinschlichtungen o.ä. gerechnet werden? Gibt es bauliche Einschränkungen, z.B. durch Bebauungspläne oder eine Hochspannungsleitung? Die Experten von WimbergerHaus begleiten und unterstützen auch gerne bei der Grundstücksbesichtigung! Impressionen – www.wimbergerhaus.at  Über WimbergerHaus Gegründet im Jahr 1983 ist der oberösterreichische Familienbetrieb WimbergerHaus Marktführer in den Bereichen Ziegelmassivhäuser und Alufix-Keller. An fünf Standorten (Linz, Liebenau, Lasberg, St. Georgen am Walde, Timelkam), mit 225 hoch qualifizierten Mitarbeitern und 150 ausgewählten Partnerfirmen hat das Unternehmen bisher insgesamt 10.000 Kunden betreut und über 4.000 Einfamilienhäuser errichtet. Weitere Informationen und Details:…

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„Förderung stärken, um leistbaren Wohnraum für alle zu schaffen“!  Wien (OTS/AKNÖ) – Wie viel öffentliche Unterstützung man beim Hausbau oder der Wohnungssanierung bekommt, hängt davon ab, wo man lebt. Eine aktuelle Analyse der AKNÖ zeigt große Unterschiede bei der Wohnbauförderung der Bundesländer. AKNÖ-Präsident Hermann Haneder fordert Reformen, die das Wohnbauförderungssystem nachhaltig stärken sollen. Die österreichische Politik lässt es sich einiges kosten, günstigen Wohnraum zu schaffen. Die Salzburger Landesregierung gab im vergangenen Jahrzehnt durchschnittlich jährlich 384 Euro pro EinwohnerIn an Wohnbauförderung aus. Das ergibt eine aktuelle Analyse der AKNÖ. In Vorarlberg waren es 359 Euro, in Wien 327. Niederösterreich liegt mit jährlichen Ausgaben in der Höhe von 309 Euro auf Platz sieben des Bundesländer-Vergleichs, Oberösterreich und Kärnten mit deutlichem Abstand auf den letzten Plätzen. Die beliebteste Form der Förderung ist das Wohnbaudarlehen „Darauf setzen alle Bundesländer mit Ausnahme der Steiermark. Dort sind es vor allem Zins- und Annuitätenzuschüsse“, erklärt AKNÖ-Experte und Analysen-Autor Gerald Fröhlich. Eine geringere Rolle spielt die Subjektförderung, die Ausgaben in dieser Förderkategorie steigen aber deutlich. Zwischen 2000 und 2009 wurden österreichweit 24,7 Milliarden Euro in die Wohnbauförderung investiert. „Im Vergleich zu anderen EU-Staaten ist das wenig. Trotzdem wird mehr als jede zweite Wohnraumschaffung oder -sanierung mit Mitteln der Wohnbauförderung mitfinanziert“, sagt Fröhlich. Die Veränderungen bei der Wohnbauförderung wie die Aufhebung der Zweckbindung und der Verkauf von Wohnbaudarlehen würden das System aber langfristig gefährden. Haneder: „Zweckbindung muss wieder eingeführt werden“ AKNÖ-Präsident Hermann Haneder fordert, die Wohnbauförderung zu reformieren. „Die Mittel müssen wieder zweckgebunden werden. Ich sehe nicht ein, dass ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen je 0,5 Prozent des Bruttolohns als Beitrag für die Wohnbauförderung bezahlen und die Mittel trotzdem nicht für die Schaffung von günstigem Wohnraum eingesetzt werden müssen. Und: „Eine von externen Einflüssen unabhängige Finanzierungsstelle nach dem Vorbild des Salzburger Landeswohnbaufonds soll auch in den anderen Bundesländern geschaffen werden. Wir haben ein gutes System, und das soll auch künftigen Generationen bei der Realisierung des Traums der eigenen vier Wände helfen“. Bildquelle: www.bauherrenhilfe.org; Finanzberücksichtigungsempfehlung – Vor dem Hausbau; SV Dipl. Ing. (FH) Robert Peterlik…

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Jemand, der mit Hausverstand baut, baut mit Bestand!  St. Pölten (OTS/NLK) – Die „Goldene Kelle“, ein Preis für vorbildliche Bauten in Niederösterreich, wurde gestern Abend in der Burg Perchtoldsdorf von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll an acht Preisträger überreicht. Bereits seit 30 Jahren wählen die Leserinnen und Leser der Ortsbild-Broschüre „NÖ gestalten“ die Gewinner der „Goldenen Kelle“. Ausgezeichnet wurden neben der Burg Perchtoldsdorf auch das neue Gemeindezentrum in Eichgraben, ein renovierter Mostviertler Vierkanter in Perwarth, ein Niedrigenergiehaus in Ruprechtshofen, ein Umbau in Althöflein, ein Neubau in Kleinriedenthal, ein Holzhaus in Kaumberg sowie ein unter Denkmalschutz stehendes ehemaliges Herrenhaus aus dem 16. Jahrhundert in Weidling. „Wir haben versucht, nicht mit dem Finger auf schlechte Bauprojekte zu zeigen, sondern mit guten Beispielen zu überzeugen“, betonte Pröll, Initiator der NÖ Ortsbild-Bewegung. Aus „Niederösterreich schön erhalten, schöner gestalten“ sei die europäische Idee der Dorferneuerung entstanden, so der Landeshauptmann im Gespräch mit Chris Lohner und Gerald Groß, den Moderatoren des Abends. Dazu sei noch die Platzgestaltung gekommen, um die Kommunikationsmöglichkeiten der Menschen zu verbessern. Aus dem Spruch „Niemand baut für sich allein, jeder baut die Welt des anderen mit“ habe sich ein Verantwortungsgefühl entwickelt, führte Pröll weiter aus. „Unsere Vorfahren haben mit einem guten Gespür für Harmonie ihre Heimat gestaltet und sie uns in dieser Form übergeben.“ Das Wunderschöne, wie wir heute immer mehr sehen, sei die Kombination von Tradition und Moderne. „Jemand, der mit Hausverstand baut, baut mit Bestand“, meinte Pröll abschließend. DI Peter Morwitzer, NÖ Landesbaudirektor, sagte, Zielsetzung von „NÖ gestalten“ sei es, eine gesunde Symbiose zwischen Alt und Neu zu unterstützen und die Baugesinnung zu verbessern. Dieses Sensorium solle bereits bei Konzeption und Planung des Gebäudes Platz greifen und nicht an der Grundgrenze zum Nachbarn enden. „Wir leben in einer Gemeinschaft, ein Bauwerk muss sich harmonisch in Umgebung und Umwelt einfügen“, so Morwitzer.

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Feuerschutztüren und der sorglosen Umgang in öffentlichen Geäbuden!  „Entweder sind die Türen verstellt, mit falschen Beschlägen (Schlösser, Drücker, Türschließer u.ä.) ausgestattet. Noch schwerer wiegen Wartungsmängel bzw. funktionslose Türen. Dies z.B. durch fehlende Gummidichtungen, Bodendichtungen, defekte Schließer, falsche Wandanschlüsse oder schlichtweg falsch eingebaute Türen. Fehlende Wartung an Feststellanlagen, falsch angebrachte oder fehlende Rauchmelder, seit Jahren nicht gewartete Drehtürantriebe oder RWA Anlagen gefährden ebenfalls alle Besucher dieser Orte. Dies ist auch in Altenheimen, Krankenhäusern, Schulen, also Orte wo sich Hilfsbedürftige und im Katastrophenfall hilflose oder solche Personen aufhalten die sich mit der Örtlichkeit nicht auskennen. Ebenfalls in Kaufhäusern ist es nicht besser. Wer so handelt, muss sich grobe Fahrlässigkeit nachsagen lassen. Die Prüfung einer Türe kostet nur ca 5,- € bis 10,- €, mit Rauchmelder ca 15,- € bis 25,- €. Dieser Betrag kann Menschenleben retten! Sicherlich mag das für einen Betreiber ein nicht unerheblicher Kostenfaktor sein. Sollte aber der eigene Anverwandte wegen einer fehlenden Dichtung zu Schaden kommen, wird auch der sparsamste Betreiber dies beklagen und nach dem Warum fragen. Wer erklärt nach einem Brand in dem ein naher Angehöriger zu Schaden gekommen ist, das dies an einer nicht schließenden Türe oder nicht gewarteter RWA Anlage gelegen hat? Was kostet ein Menschenleben? Die Betreiber dieser Häuser sind sich außerdem nicht der Konsequenz bewusst, dass sie selber persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Darüber hinaus werden über 60% der von Brandschäden betroffenen Betriebe wegen versagter Versicherungszahlungen nicht wieder eröffnet. Die Versicherungen verweigern u.a. bei fehlenden Wartungsnachweisen die Zahlung.  SV Josef Fassbender, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Metallbauermeister, Brandschutzbeauftragter; Euskirchener Straße 89, D-53902 Bad Münstereife Sanierung nach Brandschaden…

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Korrosionsschäden an einer Rohrbrücke! Die Beauftragung zur Begutachtung einer Rohrbrücke innerhalb eines Chemiewerkes wurde im Jahr 2010 erteilt. Vorgeschichte: Das zu begutachtende Bauwerk war eine Rohrbrücke, Baujahr Anfang der 79er Jahre, welche als Stahlkonstruktion aus  Walzmaterialien verschiedenster Abmessungen hergestellt ist. Als Walzstahl versteht man Trägerprofilen, Flach – und Winkelstählen sowie Blechen in verschiedenen Stärken. Ende der 70er Jahre wurde innerhalb eines Chemiewerkes eine Rohrbrücke installiert. Dieses Bauwerk wurde aus Walzmaterialien hergestellt. Durch die Einführung eines neuen Produktes und auch einer neuen Fertigungsstraße, war die Neuinstallation ganzer Rohrstränge notwendig. Da die ursprüngliche Konstruktion der Brücke gemäß den vorliegenden Unterlagen mit statisch ausreichend großen Reserven ausgeführt wurde, war die Nachbelegung problemlos möglich. Im Zuge dieser Arbeiten stellten die ausführenden Firmen verschiedene Mängel durch Rostbefall an der Brücke fest. Herstellungsjahr 1979 / 1980 Grundsätzliches: Die Brücke besteht aus senkrechten Stützen aus Trägerprofilen HEB 240, welche unten in Betonfundamente eingespannt sind. Die im Boden liegenden Fundamente wurden oberirdisch mit einer Abmessung von ca. 500 mm * 500mm und 300 mm in der Höhe über den Bodenbelag weitergeführt. Dies sollte als Anfahrschutz dienen. Diese freistehenden Betonklötze weisen durch Korrosion der unbehandelten Bewehrungsstähle Abplatzungen auf. Betonfundament mit Abplatzungen durch nicht gegen Korrosion geschützte Bewehrungsstähle eingespanntem Träger? Quelle: Sachverständiger Josef Fassbender Zwischen diesen Stützen sind waagerechte Trägerprofile HEB 240 eingeschraubt. Oben sind auf diesen Stützen wiederum Kopfplatten aufgeschweißt. Diese dienen zur Aufnahme der waagerechten Brückenfelder, die jeweils eine Konstruktionslänge von rund 10,0 Meter aufweisen.  Die Brückenfelder sind aus waagerecht liegenden Trägerprofilen HEB 200 mit Diagonalen Aussteifungen aus Winkelstahl 80*80*6mm ausgestattet. Ebensolche Winkelprofile dienen als kreuzförmige diagonale Aussteifungen in der waagerechten. Die gesamte Konstruktion wurde als Schraubkonstruktion gefertigt. Die Stahlteile wurden vor der Beschichtung gesäubert und entfettet, sowie lose Zunderteile entfernt. Die Beschichtung wurde, gemäß Messungen der Schichtdicke und erkennbar verschiedener Farben vermutlich zweifach als Grundierung aufgetragen. Beschreibung der Schäden: Die gesamte Konstruktion ist mittlerweile durch Rost befallen. Eine Gefährdung der Standsicherheit liegt jedoch noch nicht vor. Um jedoch die Brücke auf lange Sicht für den Betrieb nutzbar zu unterhalten und den bereits aufgetretenen Rostbefall so vor der weiteren Ausbreitung zu hindern, ist eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll. Teilweise hat der Rostbefall der Konstruktion schon zu Lochbildungen und massiver Spaltkorrosion geführt. Hervorgerufen wurden diese Schäden vor allem durch die nicht ausgeführte, heute jedoch vorgeschriebene Feuerverzinkung für außen liegende Bauteile. Manche Bauteile müssen ausgetauscht werden. Durch diese…

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Josef Faßbender Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der HWK Achen für das Metallhandwerk; Metallbaumeister- Int. Schweißfachmann & vds geprüfter Brandschutzbeauftragter – Fankfurt am Main/Deutschland; 1963 geboren, bestand ich nach der Lehre und Gesellenzeit 1985 die Meisterprüfung als Metallbauer. 1986 übernahm ich die Führung des elterlichen Metallbaubetriebes. Im Dezember 1991 legte ich die Prüfung als Schweißfachmann ab. 2003 erneuerte ich diese Prüfung und erhielt die Zulassung als Europäischer und Internationaler Schweißfachmann. Spezielle Fortbildungsmaßnahmen für die Sachverständigentätigkeit schloss ich erfolgreich vor den Kommissionen des Bundesverband Metall und der Akademie des Handwerks in Schloss Raesfeld ab. So wurde ich im Januar 2005 als Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk vor der Handwerkskammer Aachen öffentlich bestellt und vereidigt. Durch stetige Fortbildung bleibe ich auf dem neuesten Stand der Technik. Zu meinen Referenzen zählen unter anderem: 1. FC Köln, The Squaire Frankfurt, Hörmann KG Steinhagen, Verbio Ethanol Leipzig, Airport Berlin Brandenburg, Vollack GmbH & Co. KG sowie zahlreiche Amts – und Landgerichte. Einsatzgebiet: Deutschland und angrenzendes Ausland Tätigkeitsbereiche: Folgende Fachgebiete fallen in mein Bestellungsgebiet; Gerichtsgutachten, Gewährleistungsbegehung, Privatgutachten, Schiedsgutachten & Beweissicherung – Abnahme und Sachkundigenprüfung von Feststellanlagen für Brand – und Rauchschutztüren, Aluminiumfenster, Aluminiumkonstruktionen, Automatische Torantriebe, Barrierefreies / Behindertengerechtes Bauen, Beweissicherung, Bauabnahme, Beschlagarbeiten, Einbruchsicherungen, Edelstahlkonstruktionen, Einfahrtstore, Fassaden, Garagentore, Geländer, Gewährleistungsbegehungen, Gitter, Glas – Metallkonstruktionen, Glaskonstruktionen, Glasschäden, Haustüren, Industrietore, Kunststoffenster, Kunststofftüren, Metallbauarbeiten, Rauch – und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rolltore, Rollgitter, Schaufensteranlagen, Sektionaltore, Schiebetore, Schlosserarbeiten, Schließanlagen, Schlichtungsverfahren, Stahlkonstruktionen, Toranlagen, Torantriebe, Treppen, Vordächer, Wintergärten aus Metall und Kunststoff. Spezialgebiet: Brand – und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen Unternehmen: Sachverständigenbüro Josef Faßbender Öffentl. bestellt und vereidigt Euskirchnerstr. 89 D-53902 Bad Münstereifel Tel: 0049 (0) 2253 9512 0 Fax: 0049 (0)2253 9512 33 E-Mail: el: info@sv-fassbender.de Homepage: www.sv-fassbender.de…

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Vom 3. bis 6. Mai fand die mittlerweile 16. Internationale Passivhaustagung statt! Ort des Geschehens war diesmal Hannover. Aus über 40 Nationen fanden sich etwa 700 Passivhaus-Akteure und Interessierte ein, um Neuigkeiten zu präsentieren oder um sich über Neues zu informieren.  Globaler Event für energieeffizientes Bauen und Sanieren Ein umfassendes Angebot richtete sich an Planer, Hersteller, Ausführende, Wissenschaftler, Experten und alle anderen am Thema Interessierten: Hochkarätige Plenarsitzungen, Fachforen, Workshops, Kurse für Neueinsteiger und ein Forum für Handwerkerweiterbildung, Jobbörse, Fachausstellung und Präsentation energieeffizienter Produkte und Komponenten sowie eine Vielzahl von Exkursionen zu gebauten Projekten. Masterplan für die Europäische Energiewende Zum Auftakt der Veranstaltung wurde von Prof. Wolfgang Feist ein Masterplan für die Europäische Energiewende vorgestellt und dessen Umsetzung von der EU-Kommission gefordert. Das Ziel ist die radikale Erhöhung der Thermischen Sanierung. Nur so könne die die drohende Klimawende abgewehrt werden, so Feist. Mit einer Impulsförderung von € 80.- pro Quadratmeter Wohnfläche für die Sanierung (mit einer mindestens 85%-igen Energieeinsparung) sollen in der EU in den nächsten Jahrzehnten alle Nachkriegsbauten auf zeitgemäßen Komfortstandard verbessert werden. Dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz nicht nur ökologisch Sinn ergeben sondern auch ökonomischen Gewinn bringen, konnte in vielen Beiträgen klar und anschaulich aufgezeigt werden. Vormarsch der Passivhaus-Technologie weltweit Was fiel bei der diesjährigen Veranstaltung besonders auf? Nachdem in den letzten Jahren die Anzahl der TeilnehmerInnen stetig gestiegen ist, war die diesjährige Tagung von deutlich mehr internationalen Themen geprägt. Die vorgestellten Projekte decken mittlerweile die meisten Klimazonen ab: von extrem kalten Zonen, wie etwa in Tibet, oder tropisch feuchten Gegenden wie Indonesien reicht mittlerweile die Reichweite  der mit Passivhaustechnologie gebauten Häuser. Ein weiterer Beweis dafür, dass das Konzept des Passivhauses fast in der ganzen Welt funktionieren kann. Neuheiten: „Superwindows“ und Passivhaus-Kastenfenster Besonders interessant für Fachleute waren Neuentwicklungen am Fenstersektor. Polnische Entwickler präsentierten ihre revolutionären „superwindows“, Fenster mit einem unglaublichen U-Wert von bis zu 0,15 W/m²K. Diese Innovation wäre damit etwa sechsfach besser als die derzeit marktgängigen Passivhausfenster mit 0,8 W/m²K. Wir werden die Weiterentwicklung der gezeigten Prototypen verfolgen und sind auf eine künftige Serienproduktion gespannt. Für die Modernisierung von denkmalgeschützten Gebäuden ist nun für uns dank der Fa. Freundorfer aus Bayern auch der Einsatz von zertifizierten Passivhaus-Kastenfenstern möglich. Modernisierung in Richtung Passivhausqualität Sehr zu begrüßen ist, dass die Möglichkeit zur Zertifizierung von modernisierten Altbauten mit Passivhaus-Komponenten weiterentwickelt wurde. Die so genannte EnerPHit-Zertifizierung dient vor allem der Qualitätssicherung und ist nunmehr auch…

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