GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Da die ökonomischen Folgen bei einem Blitzschaden erheblich sein können, sollten PV-Betreiber ihre Anlage  unbedingt versichern! Beitrag von Frau Dipl.-Ing. Tina Ternus und Herrn Dipl.-Ing. Matthias Diehl: Es gibt zahlreiche Versicherungen, die spezielle Photovoltaikversicherungen anbieten, die Blitzschäden abdecken. Relevant für die Blitzschutzpraxis bei Photovoltaikanlagen sind folgende Aspekte: Die gültigen Normen (z.B. DIN VDE 0185-305 und DIN EN 62305)   Vorgaben des Versicherungsunternehmens verbleibende Rentabilität der Photovoltaikanlage Vermeiden von Beeinträchtigungen der PV-Anlage durch die Blitzschutzeinrichtung 1. Die gültigen Normen Die Normen der Reihe DIN EN 62305 von 2009, sowie die DIN VDE0185-305 stellen ein umfassendes Gesamtkonzept zum Blitzschutz dar und berücksichtigen die Gefährdung und Häufigkeit, die Schadensursachen, die zu schützenden Objekte und die Schutzmaßnahmen. Die Photovoltaik wird besonders in der DIN EN 62305-3 Beiblatt 5 “Blitz und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme” behandelt. (Veröffentlicht im Herbst 2009) Bildquelle: www.photovoltaikbuero.de  Gebäude ohne äusseren Blitzschutz und Gebäude mit äusseren Blitzschutz Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Gebäuden ohne äußeren Blitzschutz und mit äusseren Blitzschutz und der Frage nach exponierten Anlagenteilen. Wenn kein äusserer Blitzschutz vorhanden ist und die Anlagenteile nicht exponiert sind, wird die metallische Unterkonstruktion (bei Einsatz von trafolosen Wechselrichtern) geerdet, d.h. mit dem Potentialausgleich mit 16mm² Cu elektrisch leitend verbunden. Ist das Untergestell mehrteilig, müssen alle einzelnen Teile geerdet werden. Ein zusätzlicher äusserer Blitzschutz ist nicht zwingend notwendig. Dies gilt z.B. für Schrägdachanlagen, die parallel zur Dachhaut angebracht sind und bei denen in der Regel der sich ebenfalls auf dem Dach befindliche Schornstein die exponierteste Komponente ist. Dieser Fall kommt in der Praxis sehr häufig vor. Werden Photovoltaik-Anlagen auf Flachdächern aufgestellt, sind die Solarmodule die höchsten Stellen und daher die bevorzugten Einschlagpunkte. Die Einschlagwahrscheinlichkeit in die Module wird dadurch nur sehr geringfügig erhöht. Durch äusseren Blitzschutz (Blitzfangstangen) sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Blitz in die Module einschlägt, dann werden die Fangstangen zum höchsten Punkt. Bei Flachdächern, die wie von uns empfohlen, zu solaren Pultdächern umgebaut werden, hat man bei Gebäuden ohne äusserem Blitzschutz wieder die Situation wie beim beschriebenen Schrägdach. Die Module stellen keine exponierten Anlagenteile dar, das Montagegestell wird mit dem Potentialausgleich verbunden.  Bei Gebäuden mit äusserem Blitzschutz, d.h. mit Fangeinrichtungen, soll sich die PV-Anlage wenn möglich vollständig im Schutzbereich der Fangeinrichtung befinden. Bei der Abwägung der erforderlichen Blitzschutzmaßnahme spielt hierbei die Blitzschutzklasse eine Rolle. Es gibt vier Blitzschutzklassen,…

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Immobilienpreisspiegel 2012 des WKÖ-Fachverbandes der Immobilientreuhänder erschienen – Wohnimmobilien und Baugrundstücke am gefragtesten! Wien (OTS/PWK354) – „Immobilien sind weiterhin stark im Aufwand und erfreuen sich bei Eigennutzern und Anlegern ungebrochener Beliebtheit“, sagt Thomas Malloth, Obmann des Fachverbandes der Immobilientreuhänder der WKÖ. „Auch die neuen Steuerregelungen im Immobilienbereich werden daran nichts ändern, Immobilien sind und bleiben ein sicherer Hafen“, ist er überzeugt. Gemeinsam mit weiteren Immobilien-Expertinnen und Experten präsentierte Malloth heute, Mittwoch, den druckfrischen Immobilienpreisspiegel 2012. Nachfrage hat Auswirkungen auf die Preise Am gefragtesten sind Wohnimmobilien und Baugrundstücke. Die Nachfrage hat auch Auswirkungen auf die Preise. In allen Bundesländern sind die Preise für Baugrundstücke auch 2011 wieder gestiegen: Das größte Plus gab es dabei mit 7,79 % in Vorarlberg. Die günstigsten Baugrundstücke waren in der Steiermark, im Burgenland sowie in Kärnten zu finden. Die Preise für Reihenhäuser sind 2011- sieht man von einem marginalen Rückgang um 0,03 % in Kärnten ab – ebenfalls deutlich gestiegen. Ein deutliches Aufwärtssignal gab es österreichweit auch bei Einfamilienhäusern: Am stärksten angezogen haben die Quadratmeterpreise in Wien (+5,08 %), knapp dahinter liegt Tirol. Eigentumswohnungen (Erstbezug) waren auch im Vorjahr eine beliebte Geldanlage – was neuerlich in allen Bundesländern zu einem Preisanstieg führte – de größten mit +9,72 % wieder in Wien. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis in der Bundeshauptstadt lag bei 3298,47 Euro – und war der höchste österreichweit. Bei Mieten für Wohnungen (freier Mietzins) zeigte die Kurve ebenfalls in allen Bundesländern nach oben. Die deutlichste Preissteigerung um 6,42 % pro Quadratmeter gab es in Wien, die moderateste mit 0,54 % im Burgenland. Nachdem 2010 die Mieten für Büroimmobilien stagniert oder vielfach nachgegeben haben, hat sich dieses Segment im Vorjahr erholt. Markant angezogen haben die Durchschnittspreise in Salzburg (+8,02 %), den zweithöchsten Anstieg gab es in Niederösterreich (+5,69 %). Auch bei Betriebsgrundstücken haben sich die Preise – abgesehen von Niederösterreich (-0,55 %) und Kärnten (-2,67 %) – nach oben entwickelt. Das stärkste Plus verzeichnete mit 6,68 % Wien. Anders die Situation bei Mieten für Geschäftslokale: Hier gab es in 6 von 9 Bundesländern einen Rückgang und nur in Niederösterreich (+1,05 %), der Steiermark (+1,45 %) und Wien (+4,57%) Steigerungen. Wo Licht ist, gibt es auch Schatten Für Malloth hat diese Entwicklung aber auch Schattenseiten, „denn das hohe Preisniveau vor…

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Mangelhaftigkeit  der Gewerke  und  andererseits  in  der  Insolvenz  der  jeweiligen  Auftragnehmer!  Am 14.5.2012 habe ich die ATV-Sendung „Pfusch am Bau“ mit Aufmerksamkeit verfolgt. Eigentümer  von  Grundstücken  haben  dabei  Firmen  beauftragt,  Einfamilienhäuser  auf  ihren Grundstücken  zu  errichten.  Der  Gesetzgeber  wäre  meines  Erachtens  gefordert,  auch  bei derartigen Konstellationen eine gesetzliche Regelung ähnlich dem Bauträgervertragsgesetz zu schaffen, damit solche für den Konsumenten unzumutbare und existentielle Schwierigkeiten vermieden werden. Bis dahin kann man sich mit vertraglichen Änderungen helfen Die  Hauptursache  der  aufgetretenen  Probleme  liegt  einerseits  in  der  Mangelhaftigkeit  der Gewerke  und  andererseits  in  der  Insolvenz  der  jeweiligen  Auftragnehmer  während  der Bauphase. Zur Verhinderung von Schäden der Konsumenten wäre es zunächst erforderlich, die Höhe  und  die  Fälligkeit  der  Zahlungen  an  die  Fertigstellung  der  jeweiligen  Bauetappen anzupassen. Dabei müssten ähnlich wie im Bauträgervertragsgesetz vorgegangen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Erwerber bei Anwendung des Bauträgervertragsgesetzes noch nicht Eigentümer des Grundstücksanteils ist, bei Werkverträgen ist der Erwerber demgegenüber Eigentümer des Grundstückes. Diesem Umstand ist durch eine Abänderung der Bauetappen Rechnung zu tragen. Der  §  10  des  Bauträgervertragsgesetzes  sieht  vor,  dass  10  –  15  %  bei  rechtskräftiger Baubewilligung zu bezahlen sind, was voraussetzt, dass bereits eine fertige Einreichplanung vorliegt. 30 – 35 % der Auftragssumme sind nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches zu bezahlen, 20 % nach Fertigstellung der Rohinstallationen, 12 % nach Fertigstellung der Fassade und  der  Fenster  einschließlich  deren  Verglasung,  12  %  nach  Bezugsfertigstellung  oder  der vereinbarten vorzeitigen Übergabe, 4 % nach Fertigstellung der Gesamtanlage und der Rest nach Ablauf von 3 Jahren bzw. nach Übergabe einer Haftrücklassgarantie. Die Prozentsätze können unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Einzelfalls entsprechend abgeändert werden. Die Anzahlung sollte mittels Bankgarantie abgesichert werden, die vom Auftragnehmer beizubringen ist. In der Folge müsste folgender Passus in den Werksvertrag aufgenommen werden: „Die Fälligkeit der vereinbarten Zahlungsetappen setzt das Vorliegen einer Bestätigung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen über die Fertigstellung der jeweiligen Bauetappe und die Mängelfreiheit der bis zum Eintritt der Fälligkeit vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen voraus,  wobei  die  Kosten  des  Sachverständigen  vom  Auftragnehmer  zu  tragen  sind,  wenn entweder der Baufortschritt nicht erreicht ist oder wenn Mängel festgestellt werden.“  Die  gerichtlich  beeideten  Bausachverständigen  lassen  sich  aus  dem  Internet  entnehmen ( www.sdgliste.justiz.gv.at). Es wäre jedenfalls sinnvoll, einen Sachverständigen zu wählen, der sein  Büro  in  der  Nähe  der  Baustelle …

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Montagefehler bei Feuerschutztüren! Die meisten Menschen schenken einem der meist benutzten Elemente eines Gebäudes keine Bedeutung,  „der Türe“! Denkt man darüber genauer nach, wird jedem bewusst, wie oft wir ein solches Element am Tage bewegen. Im Schlafzimmer, Bad, Wohnzimmer, Toilette, Haustüre, Auto, Bürohaupteingang, Aufzug, Etagenzugang, Zwischen – und als Bürotüre…. Eine solche Türanlage hat heutzutage nicht nur die Funktion eines Raumabschlusses, sondern ist ein Multifunktionales Element, welches vielfache Funktionen und Ansprüchen gerecht werden muss. So finden wir z.B. als Zwischen – oder Etagentüren des Öfteren Rauchschutztüren oder Feuerschutztüren, die heute unter dem Oberbegriff Feuerschutzabschluss zusammengefasst werden. Die Montagefirmen oder Monteure sind oftmals schlecht geschult und sehen die beiliegende Montageanleitung als lästiges und überflüssiges Papier an. Sie sind sich der übernommenen Verantwortung gar nicht bewusst. Mit der auf der Übereinstimmungserklärung abgegebenen Unterschrift ist im Schadensfall nachzuvollziehen, welcher Betrieb die Arbeiten ausgeführt hat. Sollten neben einem Sach – auch noch ein Personenschaden zu beklagen sein, können diese auch Jahrzehnte später noch persönlich haftbar gemacht werden. Vor diesem Hintergrund sollte man sich bewusst machen, das eigene Leben oder Überleben kann von solchen Kleinigkeiten abhängen. Und ist man selber oder ein nahestehendes Familienmitglied hiervon betroffen, sieht man das Ganze nicht mehr so unbedarft. Unverständlich ist es mir vor allem, dass solche Überlebenswichtigen Bauteile im Baumarkt für jedermann käuflich zu erwerben sind und dann im Eigenheim ohne Fachkenntnis unter dem Motto „ es kommt ja noch Putz drüber dann sieht man eh nichts mehr davon“ verbaut werden dürfen. „So sind an vielen dieser Türen in Bezug auf die Montage immer wieder grobe Fehler festzustellen“. Im Nachgang  möchte ich einige Fehler anhand einiger Fotos darstellen: Falsche Hinterfüllung ( Es kommt ja Putz drüber ) Gesehen in einem Baumarkt als Abtrennung zwischen Lager und Verkaufsraum. Falsche Hinterfüllung! Diese Türe ist ordnungsgemäß an Beton befestigt. Die Hinterfüllung muss mit Zargenvergussmörtel oder Mörtel der Mörtelgruppe II hinterfüllt werden. Der hier eingesetzte Bauschaum hat eine Hitzebeständigkeit von 90° C. Wenn man berücksichtigt, dass bei einem normalen Brandverlauf in einer Zeit von rd 10 Minuten eine Raumtemparatur von ca. 200°C erreicht wird, kann man leicht daraus ableiten, dass die  so montierte Türe nicht das geforderte Schutzziel von 90 Minuten Wiederstandsdauer erreichen, sondern weitaus früher im Zargenbereich Feuer, Rauch und Hitze durchlassen. Somit ist die Durchführung von Rettungsmaßnahmen massiv erschwert und teilweise unmöglich und somit Menschenleben in akuter Gefahr. Feststellanlagen mit Rauchmelder Falsche Montage eines Rauchmelders in einem…

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ISO 14001 Zertifikat an oekostrom AG übergeben! Im Rahmen der 14. Hauptversammlung in der Österreichischen Nationalbank überreichte DI Dr. Hugo Eberhardt, Vorstandsvorsitzender von TÜV AUSTRIA, das ISO-Zertifikat an den Vorstand der oekostrom AG. Die beiden Windparks der oekostrom AG in Parndorf und das Windrad in der Wiener Freudenau sind die ersten EMAS-begutachteten und nach ISO 14001 zertifizierten Standorte Österreichs. Im Sommer 2012 wird mit den zwei Anlagen in Kittsee der dritte oekostrom-Windpark ans Netz gehen. „Dass die oekostrom-Windparks die ersten in Österreich sind, die nach EMAS begutachtet und nach ISO 14001 zertifiziert wurden, zeigt einmal mehr die Pionierstellung unseres Unternehmens“, so Karl Wolfgang Stanzel, für die Produktion zuständiger Vorstand der oekostrom AG. Im Rahmen der EMAS- Begutachtung der oekostrom-Windparks wurde besonderes Augenmerk auf die Themen biologische Vielfalt, minimaler Flächenverbrauch der Anlagen und Emissionen im Betrieb gelegt. Umweltmanagementsystem in der oekostrom AG Als Österreichs führender Full-Service-Energiedienstleister und Pionier im Bereich der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energiequellen hat oekostrom den Stakeholdern gegenüber eine besondere Verantwortung. Die Validierungen nach EMAS und ISO 14001 sind als freiwilliges Instrument für eine nachhaltige Entwicklung in der Wirtschaft das geeignete Werkzeug, um eine Einhaltung der Umweltpolitik, den verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, Mensch und Umwelt, die Erhöhung der Rechtssicherheit und eine verbesserte Betriebsorganisation zu  garantieren und das Umweltmanagementsystem laufend zu verbessern. Im Herbst / Winter 2011 wurde in der oekostrom AG ein Umweltmanagementsystem eingeführt und vom internen Umweltteam in Bezug auf die Erfüllung aller EMAS- und ISO-Vorgaben durchleuchtet. Die Zertifizierung der oekostrom-Gruppe durch einen Experten der TÜV AUSTRIA CERT GmbH konnte mit der Begutachtung der oekostrom-Windparks Anfang Jänner 2012 erfolgreich abgeschlossen werden. Die echte Alternative Die oekostrom AG ist als Beteiligungsgesellschaft im Eigentum von rund 2.000 Aktionären Österreichs erster umfassender und ganzheitlicher Anbieter von ökologischen Dienstleistungen. Mit dem Ziel, die zukunftsfähige Energiewirtschaft wesentlich zu gestalten, ist die oekostrom AG in drei Geschäftsfeldern aktiv: Das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften errichten und betreiben Windparks und Photovoltaik-Anlagen, um eine langfristig saubere Stromerzeugung zu sichern. Sie investieren in Energieeffizienz und Energieeinsparung. Darüber hinaus werden Haushalte und Unternehmen österreichweit mit „grünem“ Strom versorgt – damit forciert oekostrom den Ausbau der „neuen erneuerbaren Energiequellen“ Wind, Sonne, Biomasse und Kleinwasserkraft. Alle Produkte und Dienstleistungen der Unternehmensgruppe sind aktive Beiträge zu Klima- und…

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Bundesinnungsmeister Frömmel: „BAUfair! – Kampagne soll Konsumenten und seriöse Bauunternehmen schützen!“ Wien (OTS/PWK328) – Anlässlich der jüngsten Entführung eines slowenischen Unternehmers, der in Villach seine Geschäftstätigkeit entfaltete, stellt der Bundesinnungsmeister des Baugewerbes Ing. Hans-Werner Frömmel klar, dass es sich dabei nicht, wie zum Teil fälschlich berichtet, um einen österreichischen Baumeister handelt. Der Bundesinnungsmeister weist darauf hin, dass die Bundesinnung Bau in den letzten Jahren im Zuge der Kampagne „BAUfair!“ umfangreiche Maßnahmen getroffen bzw. unterstützt habe, um unseriöse Firmenpraktiken am Bau zu bekämpfen. Neue Dienstleistungsfreiheit Besonders durch die neue Dienstleistungsfreiheit in Kombination mit der extrem liberalen Verwaltungspraxis der Gewerbebehörden wäre es für dubiose Unternehmen immer wieder möglich, in Österreich Fuß zu fassen. So seien in den letzten Jahren beispielsweise zu Tausenden Gewerbeberechtigungen für das „Aufstellen von mobilen Trennwänden“ an EU-Staatsbürger aus den neuen Mitgliedsstaaten vergeben worden, hinter denen sich unter dem Schein der Legalität nicht selten Schwindelfirmen verbergen. Die Geschädigten seien nicht nur die Arbeitnehmer durch Lohn- und Sozialdumping, sondern auch Konsumenten, der Staat durch hinterzogene Steuern und Abgaben und die seriös anbietenden Unternehmen, die extrem unter der Wettbewerbsverzerrung leiden. Aber auch kriminelle Machenschaften sind nicht selten Begleiterscheinungen im Umfeld dieser Schwindelfirmen, so der Bundesinnungsmeister. Die Bundesinnung unterstützt daher auch die Task Force „Merlin“ des Bundeskriminalamtes und andere Initiativen, um die Baubranche vor unsauberen Praktiken zu schützen. Das bisherige umfassende Maßnahmenpaket umfasst die Anmeldung vor Arbeitsbeginn, Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz,  ArbeitgeberInnenhaftungsgesetz für Sozialversicherungsbeiträge sowie verstärkte Kontrollen durch Organe der Finanzpolizei, Sozialversicherung und der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse. Bundesinnungsmeister Frömmel betont, dass für österreichische Baumeister strenge Standesregeln bestehen und vor Erteilung der Baumeisterberechtigung eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt. In der jüngsten Novelle ist auch eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgesehen. Im Falle von Mängeln besteht bei inländischen Baumeisterbetrieben Gewährleistung und Schadenersatz sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle. Als Hilfestellung für die Auswahl von seriösen Baufirmen hat die Bauinnung eine Checkliste veröffentlicht, die unter www.bau.or.at abrufbar und weitere Information zur Verfügung gestellt wird. „Folder zum Download:  Checkliste für die Auswahl von Baufirmen“  Bildquelle: Bundesinnung Bau www.bau.or.at; BAUfair…

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Rekord: Günther Nussbaum lockt bis zu 236.000 Seher vor die Schirme! „Pfusch am Bau“ feierte am 07.05.2012 einen Rekord!  Die Auftaktfolge der 4. Staffel sahen im Schnitt 183.000 Österreicher, in Spitzenzeiten waren bis zu 236.000 Seher dabei. Das sind Rekordzahlen, keine andere Sendung der ersten drei Staffeln konnte bessere Werte erzielen. Auch die Marktanteile waren hoch wie nie: 11,1 % der 12 bis 49-jährigen Seher verfolgten die Sendung, bei den Erwachsenen über 12 Jahren konnte eine Wert von 6,7 % erzielt werden. Aber auch die jungen Seher waren mit einem durchschnittlichen Marktanteil von 9,4 % überaus stark vertreten. Im Anschluss wurden nicht Pfuscher, sondern Verkehrssünder gejagt. „24 Stunden – Die Motorrad Polizei“ verfolgten im Schnitt 130.000 Österreicher, die Marktanteile in der Gruppe der 12 bis 49-jährigen Seher lagen bei 7,8 %, bei den 12 bis 29-jährigen Sehern bei 5,5 %. Mit diesen beiden Sendungen war ATV erfolgreichster Privatsender der Primetime (20.15 – 22.00 Uhr) in den beiden Zielgruppen Seher 12 – 49 Jahre und Seher 12 – 29 Jahre.  ATV Privat TV GmbH & Co KG Link zu bisher ausgestrahlten „Pfusch am Bau-Serien“ – Link zu „wie gehts richtig“, Videoclips „wie Arbeitsdetails richtig ausgeführt werden!    …

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Wien (OTS) – Zum ersten Mal wurden Konsumenten zum Thema Nachhaltigkeit und Immobilien befragt. Die Ergebnisse der Studie sind verblüffend und mitunter erschreckend. Die Branche produziert an der Nachfrage vorbei, die Fördermöglichkeiten sind unbekannt und mit dem Energieausweis fängt kaum jemand etwas an. Wohnungssuchende halten bewusst Ausschau nach nachhaltigen Immobilien, sie sind sogar bereit mehr dafür zu zahlen. Bloß: Sie suchen vergeblich. Es gibt zu wenig Angebot, das den Vorstellungen der Konsumenten entspricht. Neben günstigen Mieten und Betriebskosten sind ihnen bei ihrem neuen Wohnraum vor allem auch gesundheitliche Aspekte wichtig. Das ergab eine von wiko, einem Beratungsunternehmen für Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftskommunikation, initiierte Studie, die in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI), Rhomberg Bau, dem Aluminium-Fenster-Institut (AFI) und Pro Projekt Baumanagement & Planung durchgeführt wurde. Kritik an der Kommunikation der Politik ergibt sich durch ein anderes Ergebnis der ImmoNachhaltigkeits-Studie 2012 53 Prozent der Konsumenten geben an, keine Förderungen für die Sanierung eines Eigenheimes zu kennen, die Wiener Konsumenten schneiden mit 71 Prozent besonders schlecht ab. „Die Politik muss dafür sorgen, dass die Fördermöglichkeiten auch richtig kommuniziert werden, sonst schießen die Förderungen an ihrem Ziel vorbei“, meint Philipp Kaufmann, Gründungspräsident der ÖGNI. Auch der Energieausweis wird als unbedeutend wahrgenommen: Lediglich 16 Prozent der Konsumenten und 21 Prozent der Wohnungssuchenden gehen davon aus, dass ein Energieausweis für ihre Immobilien vorliegt, so ein weiteres Ergebnis. Die Basis der Studie ist eine von Karmasin Motivforschung unter 950 Konsumenten durchgeführte telefonische Umfrage, repräsentativ für Österreicher ab 18 Jahre. Ergänzt wurde die Konsumentenumfrage durch eine Online-Befragung bei Wohnungssuchenden von IMMOBILIEN.NET unter weiteren 482 Befragten Die gesamte Studie ist hier kostenlos downloadbar: ImmoNachhaltigkeitsstudie – 2012; Quelle der ImmoNachhaltigkeitsstudie – 2012:  Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI)   Energieausweis; Bildquelle: BHH.org…

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