In Tirol werden rechtswidrige Freizeitwohnsitze zunehmend mit Nutzungsuntersagungen und im Extremfall mit der Rückabwicklung von Kaufverträgen sanktioniert. Dies betrifft insbesondere Immobilien, die entgegen der abgegebenen Erklärung als Freizeitwohnsitz genutzt werden.
Rechtsgebiete und behördliche Zuständigkeiten
Die Sanktionierung erfolgt über mehrere Rechtsgebiete:
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Baurecht: Bei illegaler Nutzung kann die Behörde eine Nutzungsuntersagung erlassen.
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Raumordnung: Die Nutzung als Freizeitwohnsitz ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
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Grundverkehrsrecht: Bei falschen Angaben beim Erwerb einer Immobilie kann die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet werden.
Verfahren und mögliche Konsequenzen
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Nutzungsuntersagung: Eigentümer müssen die Nutzung umgehend einstellen. Bei Nichtbefolgung drohen hohe Geldstrafen.
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Rückabwicklung: Wird die Nutzung nicht eingestellt, kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. In seltenen Fällen kann eine Zwangsversteigerung erfolgen.
Für detaillierte Informationen lesen Sie den vollständigen Artikel hier: Law Experts – Rückabwicklung Kaufvertrag
(Veröffentlicht am 14.10.2025)

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