Neue EU-Bauprodukteverordnung: Was sich für Bauprodukte ändert
Seit 8. Jänner 2026 gilt die neue europäische Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst schrittweise die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2011 ab. Für Hersteller, Handel und letztlich auch für Bauherren bringt die Novelle spürbare Änderungen bei Dokumentation, Nachhaltigkeit und digitaler Produktinformation.
Ein zentraler Punkt ist die Zusammenführung von Leistungserklärung und Konformitätserklärung in einem einzigen Dokument, das künftig auch von der CE-Kennzeichnung mitbestätigt wird. Neu ist außerdem, dass Hersteller schrittweise Umwelt- und Nachhaltigkeitsdaten in dieses Dokument integrieren müssen – etwa zu Klimawandelpotenzial, Ozonabbau oder anderen Umweltwirkungen. Damit soll die Auswahl nachhaltigerer Baustoffe transparenter werden.
Auch der Anwendungsbereich wird deutlich erweitert: Erfasst sind künftig unter anderem gebrauchte Bauprodukte, Materialien und Dienstleistungen für den 3D-Druck, auf der Baustelle unmittelbar zum Einbau bestimmte Produkte sowie wesentliche Bestandteile von Bauprodukten. Der Kreis der verantwortlichen Wirtschaftsakteure wird dadurch spürbar größer.
Langfristig soll für harmonisierte Bauprodukte zudem ein digitaler Produktpass verpflichtend werden, der über einen QR- oder Strichcode auf der CE-Kennzeichnung abrufbar ist. Bis diese Pflicht tatsächlich greift, braucht es allerdings erst die entsprechenden harmonisierten technischen Spezifikationen – die alte Verordnung bleibt für viele Produkte deshalb noch bis 2040 parallel gültig. Wer sich frühzeitig mit den neuen Datenanforderungen befasst, hat auf internationalen Märkten künftig klare Vorteile.
Quelle: Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB) – „Bauprodukteverordnung und CE-Kennzeichnung“; IHK Lippe zu Detmold – „Bauprodukteverordnungen (EU) Nr. 305/2011 und (EU) 2024/3110″
Veröffentlicht am 03.09.2026

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