GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wir empfehlen vor einer Beauftragung an  „PW1 BauPartner GmbH, FN 420128k, in 1020 Wien“, die zum Hausbau bzw. Sanierung führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen, holen Sie sich Referenzen ein (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden), wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten.

Aktuell liegt zum Unternehmen lt. WKO keine aufrechten Gewerbeberechtigung vor.
Hinweis zu notwendigen Gewerbeberechtigung als Generalunternehmere in der Baubranche und ARGE-Mitglieder

Aktualisierung:
Gewerbeberechtigung seit 9/2017-> Baumeister
Gewerbeberechtigung seit 11/2017 HKLS
Gew.GF: Ing. Michael Neuberger
Link zur WKO

Recherchemöglichkeit zum Unternehmen PW1 BauPartner GmbH:
www.firmenabc.at
Bonitätsauskünfte –www.creditreform.at oder www.ksv.at
(KSV – jedes Unternehmen hat die Möglichkeit 1x jährlich, eine kostenlose Selbstauskunft abzufragen)
Für Details zu Gewerbeauskünften empfehlen wir die Kontaktaufnahme zur WKO bzw. zum jeweiligen Gewerbeamt.

Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen.

Wer uns seine Erfahrungen zum erwähnten Unternehmen mitteilen möchte schickt uns  Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org
Auch positive Berichte sind willkommen.