Wenn meine Luftdichtheitsprüfung fast 100% schlechter ausfällt als die von Linxxx-Haus in Abwesenheit des Bauherrens. Und wenn eine Holzwand schon 2 Jahre nach Errichtung fault, dann ist es angemessen darüber im „Artikel der Woche“ zu berichten. Vor allem dann wenn seitens Linxxx-Haus nicht oder nicht angemessen auf Reklamationen reagiert wird.
Falldarstellung 1 – Linxxx-Haus mit morscher Holzwand
Im Juni diesen Jahres war ich in 1170 bei einem Linxxx_Haus, errichtet in Holz-Riegelbauweise mit einem auf OSB-Platten befestigten EPS-WDVS ( Wärmedämmverbundsystem ) und Kunstharz-Dünnputz als Witterungsschutz. Der Hausherr klagte über Wasserschäden an der Kellerdecke und vor allem über Schäden an der wetterseitigen Fassade. Die Leute von Linxxx-Haus waren schon da und die Bearbeitung erfolgt nur sehr widerwillig. Bei meiner „Leckortung“ gab es schon im Augenschein fehlerhafte Sohlbankeinbauten festzustellen, weiters waren die Absturzgitter bei den „französischen Fenstern“ ebenso undicht auf die Fassade montiert worden. Linxxx-Haus hat zwar Probeöffnungen vorgenommen, diese aber im Regen offen gelassen. Was jedoch ohne Einfluss blieb, die OSB-Platte war bereits von Schimmelpilzen und holzzerstörenden Pilzen befallen! Die Mängel habe ich bekannt gegeben, bei der Sanierung war ich nicht mehr dabei, ich wurde nur informiert dass „die Fassade“ saniert wird.
Sanierung nach 4 Monaten wieder fehlerhaft
4 Monate später meldet sich der Kunde wieder, beim letzten Regen ist braune Farbe (Holzschutz) aus den oberen Fassadenlaibungen gelaufen! Scheinbar ist die Fassade wieder -noch immer- undicht. Bei der Begehung stelle ich fest dass zwar die gesamte Fassade neu verputzt wurde, aber die Undichtheiten an Sohlbänken und Gittern liegen IMMER NOCH vor. Linxxx-Haus hat meine Angaben zu den undichten Sohlbänken ignoriert bzw. teilweise nur mit Dichtmasse einige offene Stellen verschmiert. Hier liegt eine Schadensverschleppung vor, scheinbar geht man davon aus dass es schon eine Zeitlang halten wird. Nur ist diese Einstellung gerade bei Holzhäusern fahrlässig.
Null-Toleranz bei Holzhäusern
Kleine, aber ständige Wassereintritte in den Wandquerschnitt wirken sich hier unter Umständen fatal aus. Während bei massiven Ziegel- oder Betonhäusern Wassereintritte in der Regel „nur“ zu Schäden an Malerei und Putz, sowie Schimmelbefall an der Oberfläche führen, können bei Holzrahmenbauweisen (Holzriegel) gerade derartige „Kleinstwassereintritte“ konstruktive Schäden durch Pilzbefall verursachen. Oftmals beschwert sich die Fertigteilhausindustrie dass ich gegen Holzhäuser schreibe, dies möchte ich richtig stellen, ich bin ein Befürworter des Baustoffes Holz allgemein. Nur geht hier meine Fehlertoleranz gegen Null, das „richtig“ gebaute Holzhaus steht umweltfreundlich und viele Generationen lang.
Falldarstellung 2 – Linxxx-Haus und seltsame Luftdichtheitsprüfung
Im 2. Fall wurde ich zu einer Gewährleistungsendabnahme gebeten. Der Hausherr hat ein „komisches Gefühl“ (Die Gefühle von Bauherren und Baufrauen irren fast nie) und möchte eine Hausbegehung, am besten mit einer Luftdichheitsprüfung da er das Gefühl hat es zieht aus den Steckdosen!
Luftdichtheitsprüfung in Abwesenheit des Bauherren fragwürdig?
Der Hausherr zeigt mir ein Zertifikat der damaligen Luftdichtheitsprüfung. Mit einem n50-Wert von 0,6 (Luftwechselzahl pro Stunde bei 50 Pascal Differenzdruck zwischen Innen und Außen) liegt Passivhaustauglichkeit vor. Der Hausherr konnte das damals schon nicht so recht glauben und hat hinterfragt ob da wirklich geprüft wurde. Da die Prüfung ohne Verständigung des Hausherren gemacht wurde eine berechtigte Frage. Schließlich handelt es sich dabei um eine Qualitätsprüfung, da sollte der Hausherr schon verständigt werden. Andernfalls würde ich empfehle diese Prüfung nochmals zu verlangen! Es ergibt sich so dann bei der abermaligen Prüfung ein n50-Wert von rund 1,2 pro Stunde. Also cirka um 100% schlechter als im Zertifikat angegeben!
Luftwechselzahl gegen Leckageluftvolumen
Während der Wert zur n50-Zahl die Lüftungswärmeverluste beschreibt (Fachaufsatz Luftdichtheitsprüfung) interessiert den Sachverständigen viel mehr das Leckageluftvolumen. Bei unserem Haus bedeuten n50-1,2/h immerhin ein Leckageluftvolumen von über 800m3 Luft pro Stunde. Beim Normklima mit 20° und 55% relativer Luftfeuchtigkeit sind das pro Kubikmeter 9,63g x 800m3 = 7.704 g also 7,7 Liter Wasser pro Stunde. (Betrachtung ist theoretisch da die Luft sich vermischt und „abtrocknet“) Während es dem Energieberater meist nur um den Wert zum Lüftungswärmeverlust geht, ist tatsächlich wesentlich wichtiger wo diese 800m3 Luft durch welche Leckagen verschwinden. Die warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als kalte, damit geht es lange nicht mehr darum wieviel Wasser die Bewohner beim Schwitzen und Waschen einbringen. Es muss einfach verstanden werden dass die warme Raumluft Wasser regelrecht aus der Umgebung „aufsaugt“. Leckagen bei Fenstern und Türen sind zu akzeptieren, bei Fehlern an der Konstruktion und im Besonderen bei Elektroinstallationen sind “ konvektive Wärmebrücken “ nicht hinzunehmen. Wobei wieder zu unterscheiden wäre ob der Ort an dem Kondensat anfällt schadensanfällig ist oder nicht, ob dieses wieder schnell genug abtrocknet oder nicht. Beispielsweise sind Leckagen bei Holz- und Dachkonstruktionen mit außen winddichter Schalungsbahn nicht zu akzeptieren.
Die „alten, früheren Häuser und Dächer“ waren zwar undicht, aber dafür innen UND außen, Kondensat trocknete schnell wieder ab. Leckagen gab es nicht nur an wenigen, sondern an vielen Stellen, wodurch die Einzelstellen weniger belastet wurden. Es viel an den einzelnen Leckagen also weniger Kondensat an, welches durch die außen „windundichten“ Stellen auch wieder abgeführt wurden. Heutige Konstruktionen sind innen luftdicht und außen winddicht. Einzelne Leckagen führen schnell zu Schäden.
So wird beispielsweise ein an der Außenwand in die Wand gestemmter E-Schrank bei außen mineralischem Putz kaum Schaden anrichten. Anders der E-Schrank zu außen montiertem Wärmedämmverbundsystem aus EPS-Platten. Hier kann es bei luftundichten Elektroinstallationen wieder zu einer rückseitigen Durchfeuchtung kommen. Beim gegenständlichen Linxxx-Haus liegen massive Luftundichtheiten bei den FensterANSCHLÜSSEN (nicht nur bei den Fenstern selbst) und den Installationen vor!
Im Badezimmer entweicht die Raumluft sogar über die Duscharmaturen! Weswegen auch von einer Undichtheit gegen Waschwasser auszugehen ist! Hier besteht höchstes Bauschadenspotential!
Weiters finden sich bei der Begehung noch Undichtheiten am Flachdach, bei den Außen-Sohlbänken (Fensterbänke, siehe Falldarstellung 1 ), ein Kondenswasserschaden an der Lüftungsanlage und auch bereits ein Wasserschaden aufgrund undichter Fensterkombination. Hier liegt ein dringender Handlungsbedarf vor, andernfalls der Fall 2 so enden wird wie unser Fall1, mit holzzerstörenden Pilzen in der Wandkonstruktion! Wir werden hier über den weiteren Verlauf berichten…
Günther Nussbaum-Sekora – Bausachverständiger
1 comments
Reply
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Na da haben wirja den Richtigen für unseren Hausbaubeauftragt, so wieder bei uns pfuscht- wirds bei uns in einem Jahr auch so aussehen :((( es wundert mich das fa. wie Gaulhofer noch mit solchen Firmen als Vertriebspartner werben?!