Aufgrund wesentlicher bautechnischer Fehler zu mehreren Häusern, und diesbezüglich schwieriger Reklamationsforderungen, raten wir zu vertiefenden Prüfungen vor und während allfälliger Bauarbeiten. Auch wenn in den meisten Fällen Subfirmen für einen Generalunternehmer oder Bauträger arbeiten, so bleibt die Verantwortung in der Regel doch beim Bauunternehmen.
Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firma „ Pfeiffer Bauplanungs GmbH– A-8564 Krottendorf“ die zum Auftrag führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!
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Aktualisierung 9.2024
Konkursinfo zur Pfeiffer Planungs GmbH, mit Juni 2024 wird die Schießung seitens Gericht angeordnet.
Link zur Ediktsdate
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Recherchemöglichkeit Fa. Pfeiffer Planungs GbmH:
Link zur WKO-Firmeninfo
gewerberechtlicher Geschäftsführer & Gesellschafter laut heutiger Recherche (September 2021): Herr Pfeiffer Claus, Ing. Manfred Stefan Mühlberger
Northdate zu Fa. Pfeiffer Planungs GmbH
FirmenABC
Kleine Zeitung (Wir haften nicht für verlinkte Inhalte und geben an, in den Edikten keine Insolvenzanmeldung gefunden zu haben).
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.
Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.
Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder KSV.
Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org.
(Veröffentlicht am 29. September 2021)