Bei zumindest einem Bauvorhaben in Sooß bei Baden sind Baufehler feststellbar geworden, nach der Reklamation durch den Käufer wurde ein Baustellenbetretungsverbot ausgesprochen. Die durch den Käufer angestrebte SV-Begehung hat der Bauträger „Das Terrassenhaus GmbH“ vorerst abgelehnt. Wir sind der Meinung, dass eine gemeinsame Begehung in der Bauphase Bauschäden vermeiden kann, eine diesbezügliche Ablehnung erweckt keinen guten Eindruck, vor allem, weil bisherige Baubegehungen durch den Käufer bereits einige Baufehler gezeigt haben. Für die Bauarbeiten verantwortlich ist die „Vis-ual Bau GmbH“. Ob der Bauträger schlussendlich der gemeinsamen Begehung zustimmt bleibt offen, wir berichten weiter.
Wir empfehlen vor einer Beauftragung an die Firmen „Das Terrassenhaus GmbH und Vis-ual Bau GmbH – A-1210 Wien“ die zum Auftrag führenden Unterlagen genau zu prüfen und sich Referenzen einzuholen! Hinterfragen Sie Gewerbeberechtigungen für Bautätigkeiten, holen Sie sich Referenzen (Daten aus Eigenrecherche, bestehender Kunden) ein, wir empfehlen keine Vorauszahlungen zu leisten!
Recherchemöglichkeit:
DAS TERRASSENHAUS GmbH
GF Bmst. Ing. Rudolf Baldasti, MAS
GF Ing. Michael Jonas
Website von das Terrassenhaus GmbH
Link zur WKO-Firmeninfo
FirmenABC
Firmenmonitor
Vis-ual Bau GmbH
Kaufmännisch rechtlicher Geschäftsführer: Herr Tahiraj Visar; Herr Tahiraj Masar
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Dipl. Ing. Joanna Rosenberger
FirmenABC
Link zur WKO-Firmeninfo
Firmenmonitor
Für Vertragsprüfungen empfehlen wir einen regionalen Baurechts-Anwalt und zur technischen Baubegleitung kontaktieren Sie einen unabhängigen Sachverständigen, beispielsweise aus unserer Mitgliederliste. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich bei allen Firmen und für alle Hausbauleistungen, inkl. Immobilienankaufsabsichten gültig, zahlen Sie niemals ohne eine mangelfreie Gegenleistung zu erhalten, leisten Sie keine Vorauszahlungen, halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest.
Generell empfehlen wir zum Neubau oder größeren Sanierungsmaßnahmen sowie zum Immobilienankauf einen unabhängigen Sachverständigen zur Baubegleitung bzw. zur Qualitätsprüfung ins Boot zu holen, er prüft Angebot, Leistungsverzeichnis und Plan, prüft die Bauqualität und steht für Fachfragen zur Verfügung.
Bonitätsauskünfte dienen ebenso zur Ansicht bzgl. Verbindungsinfo welche Personen oder Unternehmen am Unternehmen selbst beteiligt ist, bzw. an welchen Unternehmen die Firma selbst beteiligt ist. ZB Creditreform oder KSV.
Wer uns seine Erfahrungen zum Unternehmen mitteilen möchte, schickt Informationen an: verein@bauherrenhilfe.org.
(Veröffentlicht am 6. September 2021)