GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Jedes ARGE-MITGLIED benötigt in Österreich die Gewerbeberechtigung in der Fachrichtung es tätig ist!

Bei Leistungen als Generalunternehmer in der Baubranche müssen in Österreich zumindest die aufrechten Gewerbe „Bauträger oder Baumeister“ zum jeweiligen Unternehmen aktiv sein.

Lt. Auskunft der WKO darf ein gegründetes Unternehmen in Österreich ohne Gewerbeberechtigung weder Bauleistungen noch Vermittlungsleistungen anbieten und
schon gar nicht ausführen.

Hinweis zu ARGE:
Zum Anbieten von Bauleistungen muss in Österreich jedes Unternehmen (auch ARGE-Mitglieder) eine entsprechende Gewerbeberechtigungen aktiv führen!
Zum Beispiel ein Generalunternehmer in der Baubranche, der Mitglied einer ARGE ist und in Österreich als Generalunternehmer auftritt, benötigt zumindest die Gewerbeberechtigungen Baumeister oder Bauträger. Alleinig die Tatsache das irgendein ARGE-Mitglied, die entsprechende Gewerbeberechtigung besitzt ist nicht ausreichend.