GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Die Firma ist zwar seit Oktober 23 (Lt. Northdata) in Liquidation und lt. Angaben seit 19.1.24 gelöscht, aber es finden mit Fatih Bahar noch Gespräche zur Mängelbehebung an zumindest 2 von ihm, bzw. seinen Subfirmen errichteten Häusern statt. Leider werden Zusagen oftmals nicht eingehalten und seine Subfirmen sind wenig motiviert. Dazu kommt, dass der lt. Angaben Generalunternehmer, Planverfasser und Bauführer, die „Bahar Bau GmbH.“ (Immo Bau BM GmbH.), auch dem Geschäftsführer Ing. Fatih Bahar zuzurechnen ist. Und das Verwirrspiel zu den ziemlich verpfuschten Häusern geht weiter. Der ausführende Installateur, die „Reif Bau GmbH.“ mit dem gewerberechtlichen Geschäftsführer Mustafa Olgun, schreibt in Folge an die „Immo-Dream“ am 8.4.24 eine E-Mail:

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„Sehr geehrter BM Ing. Bahar, wir bitten Aufgrund unserem zur zeitigen Personalmangel einen externen Professionisten für die Durchführung der Mängelbehebung an der Druckleitung von der Hebeanlage zu beauftragen. Davor bitten wir vorab um Übermittelung eines angemessenen Kostenvoranschlags, da diese Arbeit max. einen Tag andauern. Die anderen Arbeiten sind nicht in unserem Auftrag beinhaltet….“

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Der Gag dabei? Ing. Fatih Bahar, der Vertragspartner der geschädigten Hauseigentümer, ist auch der gewerberechtliche GF (Baumeister) der Reif Bau GmbH. Das auf der Homepage immer noch als Bahar Bau GmbH. (Fatih Bahar) angeführte Unternehmen, dürfte tatsächlich die Immo Bau BM GmbH. sein, zumindest der Firmenbuchnummer nach. Dann wird noch eine -nicht mehr auffindbare- „Immodream Verwaltungs GmbH.“ (Fatih Bahar) beschrieben. Auf der Homepage mit folgender Information:

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„Inhaber der Website ist IMMODREAM Projektentwicklungs GmbH. Die Website dient der Information über IMMODREAM Projektentwicklungs GmbH.“

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Sind derartige Firmenverstrickungen für den Häuslbauer ein Zeichen drohender Probleme? Nicht unbedingt, aber unser Rat bleibt immer der Gleiche: Bei undurchsichtigen Firmengeflechten, und nicht nur da, vor Kauf oder Beauftragung genau prüfen lassen. Vom Anwalt die Verträge, vom Sachverständiger die Leistungsbeschreibungen und in Folge Bauausführungen.

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Gegenständlich „ertrinken“ beide Häuser regelmäßig im Grundwasser, dazu sind schwere Baufehler bei praktisch allen relevanten Leistungen wie Abdichtungen, Dämmungen, Fassaden, Fensterbankeinbau, Terrassen und Dach feststellbar. Fatih Bahar hat zwar einen Baumeistertitel, aber umso mehr bleibt unklar, wieso hier derartige Wissenslücken beim Geschäftsführer möglich sind. Fragen rund um den „Bemessungswasserstand“ kann der Baufachmann offenbar fachlich nicht richtig beantworten. Und so nebenbei bleiben die Häuser auch baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Von den gesamt 59 Auffälligkeiten/Baufehlern sind diesbezüglich einige auch der „Nichteinhaltung baurechtlicher Vorgaben“ zuzuordnen:

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047): OIB-Richtlinie 4, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, Ausgabe 2019 2.4 Durchgangsbreiten von Gängen und Treppen, 2.4.2: Bei Treppen darf die lichte Treppenlaufbreite die Mindestmaße der folgenden Tabelle 1, für Wohnungstreppen 90cm nicht unterschreiten. Die Gänge weisen teilweise Breiten von unter 90cm auf und sind damit baurechtlich nicht genehmigungsfähig.

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048): OIB-Richtlinie 4, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, Ausgabe 2019 2.4 Durchgangsbreiten von Gängen und Treppen 2.4.1 Hauptgänge müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 1,20 m aufweisen. Eine lichte Durchgangsbreite von 1,00 m genügt • bei Gebäuden oder Gebäudeteilen mit nicht mehr als drei Wohnungen, • bei Reihenhäusern. Die Treppen weisen teilweise Breiten von 87 bis 89cm auf und sind damit baurechtlich nicht genehmigungsfähig.

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049): OIB-Richtlinie 4, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, Ausgabe 2019 2.7 Allgemeine Anforderungen an Türen 2.7.1 Die nutzbare Breite der Durchgangslichte von Türen hat mindestens 80 cm zu betragen. 2.7.2 Die nutzbare Höhe der Durchgangslichte von Türen hat mindestens 2,00 m zu betragen. Die Türen weisen teilweise Breiten von 60cm auf und sind damit baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Auch ohne der vom Eigentümer Haus 1 eingebauten Zargen entsprechen die Türbreiten nicht.

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Drum prüfe wer sich ewig bindet ist ein alter immer wichtigerer Spruch, um Baufamilien vor dem finanziellen Abgrund zu bewahren. Wer mit dem angeführten Unternehmen Erfahrungen, auch positive, gemacht hat, möge sich bei uns melden.

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GISA-Abfragen:

https://www.gisa.gv.at/fshost-gisa-p/user/formular.aspx…

Firmen-Infos:

https://www.northdata.de/

 

 

(Veröffentlicht am 25.04.2024)