GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Qualitätsbetrieb Zimmerei Reumann erreicht den SILBER-Status bei der Bauherrenhilfe! Bau natürlich – mit Holz! Unsere Zimmerei wurde 2001 von mir, Ing. Ronald Reumann, gegründet. Mein Team und ich kümmern uns um sämtliche Zimmererarbeiten. Ob Dachstühle, Fassaden oder ganze Holzhäuser – bei uns erhalten Sie von der ausführlichen Planung bis zur fachgerechten Montage alles aus einer Hand. Überzeugen auch Sie sich von unseren innovativen Ideen, unserer sauberen Arbeitsweise sowie langjährigen Erfahrung! Holzfassaden Fassaden aus Holz erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, haben sie sich doch neben dem attraktiven Aussehen seit Jahrhunderten in der Praxis bewährt. Wir fertigen Holzfassaden sowohl für die Montage auf Neubauten als auch für die thermische oder optische Aufwertung von bestehenden Gebäuden. Dabei spannt sich der Bogen vom gestalterischen Akzent durch in kräftigen Farben gestrichene Profilbretter über klassische Stülpschalungen – teilweise sägerau ausgeführt – hin zu modernen und optisch sehr ansprechenden „offenen“ Fassaden. Bei den offenen Fassaden werden rautenförmig gehobelte Leisten oder Bretter mit Abstand zueinander montiert, so wird eine sehr eindrucksvolle dreidimensionale Wirkung erzielt. Wir fertigen, liefern und montieren die Fassadenverkleidung inklusive der Unterkonstruktion und Wärmedämmung. Zimmerei Reumann Elisabethgasse 55 7301 Deutschkreutz Tel.: +43 676 5507291 E-mail: info@zimmerei-reumann.at (Veröffentlicht am 3.2.2023)…

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In Wien Floridsdorf wurde ein Holzriegelbau in Rohbauphase unseres GOLD-Qualitätsbetriebs Holzbau Fischer GmbH durch die Bauherrenhilfe überprüft. Neben den klassischen Zimmermannsarbeiten hat man sich auf die Errichtung von Holzhäusern in Kleingartensiedlungen spezialisiert. Der Besuch hat uns bestätigt: Saubere und ordentliche Ausführungen, überlegte Details und kompetente Beratung von Firmenchef Josef Sachs. Ein kleines, aber feines Familienunternehmen, das wir zukünftigen Bauherr*innen ehrlich empfehlen können!   (Veröffentlicht am 01.04.2022)…

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Am gleichen Tag wurde noch ein weiteres Bauvorhaben unseres GOLD-Qualitätsbetriebs Bayer Bau GmbH überprüft. In Gaspoltshofen/OÖ stand uns diesmal für fachmännische Auskünfte Standortleiter Johannes Eder persönlich zur Stelle. Beim besichtigen Einfamilienhaus wurde von Bayer Bau nicht nur der Rohbau, sondern auch der Dachstuhl von der hauseigenen Zimmerei errichtet. Dies verschafft natürlich logistische und organisatorische Vorteile, die sich nicht nur für die Baufirma, sondern auch für den Endkunden positiv bemerkbar machen. Im Bild (v.l.n.r.): Johannes Eder von Bayer Bau und BHH-Sachverständiger Thomas Wegerth…

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Was ist besser als Basis? – GOLD! Wir freuen uns über das Upgrade zur GOLD-Qualitätsmitgliedschaft der Firma Pfneiszl-Bau GmbH! Als Unternehmen, das nicht nur von seiner guten Tradition lebt, investiert die Firma Pfneiszl-Bau GmbH viel in die Forschung und Entwicklung. So kümmert man sich ständig – neben der „normalen“ Arbeitstätigkeit mit neuen Materialien und Bausystemen – auch um die Zusammenarbeit mit der TU-Wien und dem österreichischen Forschungsförderungsfond. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden selbstverständlich zum Nutzen der Pfneiszl-Bau-Kunden mit ihren Bauvorhaben angewendet. Massivbau Für viele Bauherren kommt aufgrund der Wertbeständigkeit und des „Sicherheitsgefühls“ nur ein Massivhaus in Frage. Ein Haus aus Ziegeln und Beton, samt Keller und Garage ist sicher ein absoluter Traum für „Häuslbauer“. Die höhere Speichermasse eines Massivhauses ist ein Vorteil in der kalten sowie auch in der warmen Jahreszeit. Holzbau Holz ist ein wunderbarer Baustoff. Er ermöglicht interessante, ansprechende leichte Konstruktionen und Bauten. Er ist nachhaltig, und Holzbauten sind rasch errichtet. In den Innenräumen erwartet die Bewohner Behaglichkeit, Wärme und absolutes Wohlfühlen. So hat der klassische Holzriegelbau einige wesentliche Vorteile. Egal ob Massivbau oder Holzbau, die Firma Pfneiszl-Bau GmbH unterstützt Sie bei den behördlichen Wegen wie Genehmigungsverfahren und Wohnbauförderung. Sie übernimmt für Sie alle Baumeisterleistungen (Neubauten, Sanierungen, Um- und Zubauten, Innenputz, Außenputz, Estrich etc.) und Zimmermeisterarbeiten (Dachkonstruktionen, Holzfassaden, Holzhäuser, Wintergärten etc.). Für weiterführende Informationen siehe hier. Pfneiszl-Bau GmbH Zeilgasse 21 7372 Drassmarkt Tel.: +43 (0)2617 22 31 E-Mail.: office@pfneiszl-bau.at (Veröffentlicht am 13.12.2021)…

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Das Angebot ist groß und jedes Holz hat bestimmte Eigenschaften. Nadel-, Laub- oder Tropenholz? Zertifiziert oder nicht zertifiziert? Ein Überblick, der bei der Auswahl helfen soll. Heimische Hölzer wie Fichte und Kiefer eignen sich für den Außenbereich nur, wenn man sie vor Feuchte schützt. Die Gefahr von Schädlingsbefall lässt sich anhand der Gefährdungsklassen GK 1 bis 4 beurteilen: Holz der GK 3 wird beansprucht durch Niederschlag und Spritzwasser, die Außenbauteile bleiben ohne Erd- und/oder Wasserkontakt. Empfohlener Holzschutz: Insekten vorbeugend, pilzwidrig und witterungsbeständig. Holz der GK 4 hat ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt, die Außenbauteile werden mit und ohne Ummantelung (etwa Beton) konstruiert. Empfohlener Holzschutz: Insekten vorbeugend, pilzwidrig, witterungsbeständig und moderfäule-widrig. Wo chemisch behandeltes Holz unerwünscht ist, wählt man Holzarten mit höherer natürlicher Dauerhaftigkeit. Holzarten widerstehen holzzerstörenden Organismen unterschiedlich lang; ihre Widerstandskraft wird angegeben in Klassen von 1 bis 5. Das Splintholz aller Holzarten gilt allerdings als ungeeignet. Man sollte daher – auch von dauerhaften Hölzern – nur splintfreies Material verwenden. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis durch Garten + Landschaft, Callwey Verlag. Informationsquelle: NetzwerkHolz –  Autor: Beate Buehl Holz im Außenbereich von Beate Buehl…

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DIE NEUE AUFTRAGSGEBERHAFTUNG BEI BAULEISTUNGEN Da in den letzten Jahren der Sozialbetrug im Bereich der Bauwirtschaft enorme finanzielle Einbußen bei der Sozialversicherung verursacht hat, wurde das „AuftraggeberInnen–HaftungsG“ bereits 2008 als Regierungsvorlage beschlossen. Mit 01.09.2009 soll dieses Gesetz nunmehr in Kraft treten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist, dass Unternehmer, die ihre Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, veranlasst werden, genau auf die Seriosität ihrer Subunternehmer zu achten. Dadurch soll gesichert sein, dass die hohen Ausfallschäden für die Sozialversicherungsträger künftig reduziert werden. 1. Haftungstatbestand – Das Sonderhaftungsrecht der Generalunternehmer bzw. Auftraggeber wird künftig in den § 67a – § 67d ASVG geregelt und die Erbringung von Bauleistungen umfassen, welche von einem Unternehmen (Generalunternehmer) an ein anderes beauftragtes Unternehmen (Subunternehmer) ganz oder teilweise weitergegeben werden. Dabei knüpft die begriffliche Definition der „Bauleistungen“ an die gesetzliche Regelung gemäß § 19 Abs 1a UStG an, wonach Bauleistungen all jene Leistungen sind, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich de facto um eine vom konkreten Auftrag losgelöste Haftung für alle Beitragsschulden des beauftragten Subunternehmers bei den Krankenversicherungsträgern. Diese Auftraggeberhaftung tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an den Subunternehmer ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen an den Subunternehmer, die bis spätestens zum Ende des Kalendermonats fällig werden, indem die ganze oder teilweise Zahlung des Werklohns erfolgt ist. Dabei ist es nebensächlich, ob die Beiträge und Umlagen aus dem konkreten Auftrag stammen. Eine Haftung kann allerdings nur dann erfolgen, sofern der Krankenversicherungsträger gegen das Subunternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat bzw. sich der Subunternehmer bereits in Konkurs befindet. 2. Haftungsbefreiung-Unter bestimmten Vorraussetzungen sieht § 67a Abs 3 ASVG Befreiungen für den Generalunternehmer vor: wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der Haftungsfreistellenden Unternehmer (HFU-Gesamtliste) aufscheint, 0d.  wenn der Generalunternehmer 20 % des Werklohns vom jeweils zu leistenden Werklohn abzieht und diesen „Haftungsbetrag“ gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an das Dienstleistungszentrum überweist. Die Leistung des Haftungsbetrages durch den Generalunternehmer wirkt gegenüber dem Subunternehmer schuldbefreiend und gilt als Drittleistung, weshalb diese im Falle eines Konkursverfahrens des Subunternehmers nicht der Anfechtung unterliegt. 3. Umgehungsgeschäfte Gemäß § 67a Abs 10 ASVG erstreckt sich die Auftraggeberhaftung auch auf jedes weitere Subunternehmen, wenn die Beauftragung als Rechtsgeschäft…

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Steiermark fördert die „Qualität am Bau“:  Weiterbildungsangebote in der Wintersaison Teil der Jahresplanung. Ziel ist die Höherqualifizierung der UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen zur Sicherung des Unternehmensstandortes sowie die Absicherung der Arbeitsplätze. Auch heuer unterstützte die SFG im Auftrag des Wirtschaftslandesrates wieder Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Winterbauoffensive. Mit dieser Aktion konnten über die Wintermonate wie in den vergangenen Jahren nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitslose mit Wiedereinstellungsgarantie gefördert werden. Die Qualifizierungen, die mit einer einheitlichen Förderungshöhe von 50% unterstützt wurden, wurden wieder in bewährter Weise vom bfi Steiermark und der Bauakademie Übelbach für steirische Unternehmen aus dem Bau- und Baunebengewerbe durchgeführt. Im Winter 2009/2010 konnten 258 Projekte mit insgesamt 415 TeilnehmerInnen gefördert werden, wobei die Unternehmen heuer besonders auf hochwertige Ausbildungen mit Zertifikatsabschlüssen gesetzt haben. Die starke Nachfrage der Unternehmen speziell im Bau-, Bauneben- und Hilfsgewerbe nach  Qualifizierungsangeboten zeigt das Bestreben der steirischen Unternehmen, sich aktiv am Marktgeschehen zu beteiligen und die Weiterentwicklung der Branche voranzutreiben.

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