Die Wiederverwendung alter Baustoffe diente seit alters her der Erschließung preisgünstiger Rohstoffe. Stand man noch vor gut dreißig Jahren Altem eher skeptisch gegenüber, so wurden in jüngerer Zeit durch die Gesetze der Kreislaufwirtschaft wichtige Grundlagen für die Wiederverwendung von Stoffen aller Art gelegt. Insbesondere für die Wiederverwendung von Schüttgütern wurden umfangreiche Regelwerke geschaffen. Aber auch „regelfreie“ Baustoffe wie Naturstein, Ziegelmaterialien, Lehm, Stahl, Glas oder der lebende Baustoff Weidenholz können für interessante Bauwerke wiederverwendet werden. Aus der Sicht der Mängelansprüche (früher: Gewährleistung) problematisch werden kann das experimentelle Bauen mit ungeregelten Baustoffen. Bei entsprechender Leistungsbeschreibung ist jedoch auch in nicht geregelten Bereichen mängelfreies Bauen möglich. Mit freundlicher Nutzungserlaubnis durch die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau; Autor: Helmut Rausch Second Hand im Garten – Alte Baustoffe im neuen Gewand von Helmut Rausch Bildquelle: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau …
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