Oft werden WU – Konstruktionen gleich einem WU – Beton gesetzt, was aber nicht der Fall ist oder auch die „Weiße Wanne“ als „WU – Beton“ bezeichnet. Nach der DAfStb – Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (2003) wird folgende Definition vorgenommen. „Wasserundurchlässige (WU-) Betonbauwerke sind Konstruktionen, die ohne zusätzliche äußere flächige Abdichtung erstellt werden und allein auf Grund des Betons und konstruktiven Maßnahmen wie Fugenabdichtung und Rissbreitenbegrenzung einen Wasserdurchtritt in flüssiger Form verhindern.“ Damit wird die „Weiße Wanne“ beschrieben, ein Bauteil aus Beton ohne zusätzliche Abdichtung. Ein Beton mit hohem Wassereindringwiderstand der im Sprachgebrauch als „WU – Beton“ bezeichnet wird, wird in der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 (2008) wie folgt definiert. „Wenn der Beton einen hohen Wassereindringwiderstand haben muss, so muss er bei Bauteildicken über 0,40 m einen Wasserzementwert w/z < 0,70 aufweisen; Bei Bauteildicken bis 0,40 m einen Wasserzementwert w/z < 0,60 sowie mindestens einen Zementgehalt von 280 kg/m³ (bei Anrechnung von Zusatzstoffen 270 kg/m³) aufweisen. Die Mindestdruckfestigkeitsklasse C25/30 ist einzuhalten. Aus diesen beiden Begriffsdefinitionen ist erkennbar, dass es sich um sehr unterschiedliche Betrachtungen handelt. Bei WU – Betonbauwerken nach DAfStb – Richtlinie („WU – Richtlinie“) müssen wesentlich mehr Anforderungen erfüllt werden, denn nicht allein der Beton ist das Maß aller Dinge. Nach der WU – Richtlinie sind folgende Planungsaufgaben erforderlich: a) Ermittlung des Bemessungswasserstandes b) Ermittlung der Beanspruchungsklasse c) Festlegung der Nutzungsklasse d) Bestimmung der Mindestwanddicken e) Druckgefälle „i“ berechnen f) Konstruktion hinsichtlich Zwang optimieren; Rissbreiten begrenzen g) Fugensystem, – Aufteilung festlegen h) Einbauteile; Durchdringungen (Abdichtungen) i) Bauphysikalische Anforderungen der Nutzung Bei einer WU – Konstruktion sind die Beanspruchungsklasse und Nutzungsklasse im Vorfeld der Planung festzulegen. Die Beanspruchungsklasse ist abhängig von der Art der Beanspruchung durch Wasser oder Feuchte an der äußeren Bauteiloberfläche (Baugrundeigenschaften, Bemessungswasserstand) und wird unterschieden in die Beanspruchungsklasse 1 und 2. Wichtig ist deshalb auch ein qualifiziertes Baugrundgutachten, in dem diese Fragestellungen zum anstehenden Wasser bzw. Feuchtigkeit auch geklärt werden. Insbesondere bei der Nutzungsklasse ist der spätere Eigentümer/Nutzer gefragt. Unterschieden wird zwischen der Nutzungsklasse A und B. Die Nutzungsklasse beschreibt die Art der Nutzung, die Anforderungen an das Raumklima und den Feuchtezustand der Bauteiloberfläche. Unterschieden wird zwischen der Nutzungsklasse A und B. Bei der Nutzungsklasse A ist ein Wasserdurchtritt in flüssiger Form nicht zulässig, keine Feuchtstellen auf Oberfläche sowie keine wasserführenden Risse und Fugen. Hingegen bei der Nutzungsklasse B sind Feuchtstellen zulässig, wasserführende Risse für Selbstheilung „Dunkelfärbungen“, ggf. Wasserperlen und kein Wasserdurchtritt. In…
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