GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Oft werden WU – Konstruktionen gleich einem WU – Beton gesetzt, was aber nicht der Fall ist oder auch die „Weiße Wanne“ als „WU – Beton“ bezeichnet. Nach der DAfStb – Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (2003) wird folgende Definition vorgenommen. „Wasserundurchlässige (WU-) Betonbauwerke sind Konstruktionen, die ohne zusätzliche äußere flächige Abdichtung erstellt werden und allein auf Grund des Betons und konstruktiven Maßnahmen wie Fugenabdichtung und Rissbreitenbegrenzung einen Wasserdurchtritt in flüssiger Form verhindern.“ Damit wird die „Weiße Wanne“ beschrieben, ein Bauteil aus Beton ohne zusätzliche Abdichtung. Ein Beton mit hohem Wassereindringwiderstand der im Sprachgebrauch als „WU – Beton“ bezeichnet wird, wird in der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 (2008) wie folgt definiert. „Wenn der Beton einen hohen Wassereindringwiderstand haben muss, so muss er bei Bauteildicken über 0,40 m einen Wasserzementwert w/z < 0,70 aufweisen; Bei Bauteildicken bis 0,40 m einen Wasserzementwert w/z < 0,60 sowie mindestens einen Zementgehalt von 280 kg/m³ (bei Anrechnung von Zusatzstoffen 270 kg/m³) aufweisen. Die Mindestdruckfestigkeitsklasse C25/30 ist einzuhalten. Aus diesen beiden Begriffsdefinitionen ist erkennbar, dass es sich um sehr unterschiedliche Betrachtungen handelt. Bei WU – Betonbauwerken nach DAfStb – Richtlinie („WU – Richtlinie“) müssen wesentlich mehr Anforderungen erfüllt werden, denn nicht allein der Beton ist das Maß aller Dinge. Nach der WU – Richtlinie sind folgende Planungsaufgaben erforderlich: a) Ermittlung des Bemessungswasserstandes b) Ermittlung der Beanspruchungsklasse c) Festlegung der Nutzungsklasse d) Bestimmung der Mindestwanddicken e) Druckgefälle „i“ berechnen f) Konstruktion hinsichtlich Zwang optimieren; Rissbreiten begrenzen g) Fugensystem, – Aufteilung festlegen h) Einbauteile; Durchdringungen (Abdichtungen) i) Bauphysikalische Anforderungen der Nutzung Bei einer WU – Konstruktion sind die Beanspruchungsklasse und Nutzungsklasse im Vorfeld der Planung festzulegen. Die Beanspruchungsklasse ist abhängig von der Art der Beanspruchung durch Wasser oder Feuchte an der äußeren Bauteiloberfläche (Baugrundeigenschaften, Bemessungswasserstand) und wird unterschieden in die Beanspruchungsklasse 1 und 2. Wichtig ist deshalb auch ein qualifiziertes Baugrundgutachten, in dem diese Fragestellungen zum anstehenden Wasser bzw. Feuchtigkeit auch geklärt werden. Insbesondere bei der Nutzungsklasse ist der spätere Eigentümer/Nutzer gefragt. Unterschieden wird zwischen der Nutzungsklasse A und B. Die Nutzungsklasse beschreibt die Art der Nutzung, die Anforderungen an das Raumklima und den Feuchtezustand der Bauteiloberfläche. Unterschieden wird zwischen der Nutzungsklasse A und B. Bei der Nutzungsklasse A ist ein Wasserdurchtritt in flüssiger Form nicht zulässig, keine Feuchtstellen auf Oberfläche sowie keine wasserführenden Risse und Fugen. Hingegen bei der Nutzungsklasse B sind Feuchtstellen zulässig, wasserführende Risse für Selbstheilung „Dunkelfärbungen“, ggf. Wasserperlen und kein Wasserdurchtritt. In…

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Ein häufig auftretendes, zu großem Ärger führendes Problem sind mangelhaft ausgeführte Rohrleitungen, die durch eine abgedichtete (technisch: WU-Beton– oder „Dichtbeton“-)Wand – meist handelt es sich um eine Kellerwand – verlaufen. Diese Leitungen dienen zur Versorgung des Gebäudes mit elektrischem Strom, Gas, Wasser, Kanal, Telefon etc.  Die Herstellung einer dichten Wand stellt heute keine große Schwierigkeit mehr dar. Vor allem durch die Verwendung von Fertigbeton kann jede gewünschte Art von Betongüte und Betonfestigkeit mit hoher Präzision leicht erreicht werden. Schadensursache und Ermittlung Schwierig und fehlerträchtig wird es jedoch dort, wo durch diese dichten Wände Durchführungen gelegt werden müssen. Die Sanierung von nicht mit der notwendigen Sorgfalt ausgeführten und somit undichten Rohrdurchführungen ist nicht nur aufwendig, sondern durchaus auch kostspielig. In dem Buch „Baumängel“ erschienen im Linde Verlag von den Autoren Dr.Herbert Gartner & OStR Prof. Dipl-Ing.Dr.Karl Mezera wird dieses Problem am Beispiel von Reihenhausanlagen in Wien und NÖ gezeigt. Lesen Sie weiter ……

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Kunde baut Haus, bzw. läßt über eine regionale Baufirma bauen. Einige Gespräche werden gemeinsam mit Baufirma und Auftraggeber geführt. Mit Detailfragen wird die Baufirma abgeklopft, dann mit gutem Gewissen zur Ausführung empfohlen. Trotzdem geht es auch bei der besten Firma nicht ohne Baukontrolle. Zuviele Gewerke, unzählige Details und dann noch die „Fehlerquelle Mensch“. Oder was nützt der beste Bauleiter wenn er gerade zum falschen Zeitpunkt nicht anwesend ist.

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Die Profis wissen schon was sie tun! Ein Wunschdenken dem viele Bauherren/Baufrauen unterliegen. In dem Fall hat ein Bauherr -fast- rechtzeitig die Prüfung seines WU-Betonkellers (Dichtbeton, weisse Wanne) beauftragt. Diese hat nicht länger als 1 Std. gedauert. Bauträger, Baufirma, alle da. Doch der Bauherr ist erst stutzig geworden als das Fugenblech zwischen Bodenplatte und Betonwänden hervorstand…

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Wo gestritten wird offenbaren sich fast immer die schlechtesten menschlichen Eigenschaften. Leider lässt sich Streit manchmal selbst mit den besten Vorsätzen nicht vermeiden. Oder wie würde es ihnen gehen wenn der Nachbar sein Haus abbricht, den Restbestand nicht vor der Witterung schützt, sie dadurch den Schimmel an ihrer Wand spriessen sehen, und der Nachbar so tut als wäre nichts geschehen ? Eine unglaubliche Story…

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Ein Eigentümer meldet in der Waschküche Wassertropfen am gesamten Fussboden, und einen Wasserfleck im Stiegenhaus. Die Anlage hat mehrere Stiegen und wurde vor rund 20 Jahren als „Dichtbetonbauwerk“ errichtet. Zwar gibt es WU-Betonrichtlinien erst seit rund 1999, aber das bedeutet nicht dass hochwertige Betonbauwerke nicht schon lange davor errichtet wurden. Schon die Römer haben mit Mörtel und Betonen gebaut! …

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Fast schon ein Klassiker, die nicht abgedichtete Bodenplatte. Bei einer wasserundurchlässigen Betonplatte (WU-Beton) verstehe ich noch daß es zu Mißverständnissen kommen kann. Hier glauben dann viele Baumeister daß die WU-Bodenplatte ohnehin wasserdicht sein, und daher keine Abdichtung braucht. IRRTUM! Hier geht es beim Wohnkeller mit üblichen Bodenaufbau um die DAMPFSPERRE!

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