GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Baustellenstopp, ein Malheur wird geklärt! Im Gegensatz zum Alleinunternehmer hat der Generalunternehmer (GU) mit dem Bauherrn vereinbart, dass er (Teil-)Leistungen weiter an Sub- oder Nachunternehmer vergeben darf. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für die Gesamtleistung zu tragen hat. Vorteil eines Generalunternehmer für den Bauherrn: Dass er bzw. der von ihm beauftragte Planer die Koordination der einzelnen Gewerke nicht übernehmen muss. Sollten Mängel aufscheinen, die beim gewerksweisen Unternehmereinsatz nicht eindeutig zugeordnet werden können, braucht er sich nur an den Generalunternehmer zu wenden. In diesem beschriebenen Fall ist eine Rechtsberatung mehr als notwendig, ein Vermittlungsvertrag ist kein Generalunternehmervertrag! Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda unterstützte den Bauherrn in diesem Malheur: Der Bauherr beabsichtigte auf eigener Liegenschaft ein Wohnhaus zu errichten. Ein Generalunternehmer, verantwortlich für die gesamte Projektabwicklung, von Planung, behördlicher Einreichung bis zur abschließenden Bauabwicklung, sollte das Eigenheim zu festgelegten Preisen errichten.Wie der Bauherr erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkte, hatte er lediglich einen „Vermittlungsvertrag“ unterfertigt, welcher eine durchaus einseitige Vertragsgestaltung, mit Haftungs- und Gewährleistungsausschlüssen etc. aufwies. Trotz fristgerechter Bezahlung der vereinbarten Raten stellte der vermittelte Bauunternehmer das Objekt nicht fertig, der Bau wurde eingestellt. Der vermeintliche „Generalunternehmer“ verwies darauf, dass er lediglich „Vermittler“ sei und ihm keine Vertragserfüllungspflichten treffen würden. Der über Verein Bauherrnhilfe.org für den Bauherrn mit der Beratung des Bauherrn betraute, in Bausachen versierte Rechtsanwalt, klärte den Bauherrn über die Unzulänglichkeiten und Rechtswidrigkeiten des „Vermittlungsvertrages“ auf. Mit diesen Informationen konnte der Bauherr einen neuen, nunmehr geprüften, Vertrag und die Verpflichtung des Generalunternehmers zur Erfüllung bzw. Errichtung des Wohnhauses erwirken. Rechtsanwalt Ing. MMag. Dr. Gerhard Benda…

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Gebäude sind für ein Drittel des weltweiten Energieverbrauchs verantwortlich. Gerade hier muss daher ein entscheidender Beitrag zur Energieeinsparung und -effizienz geleistet werden. Die Teilnehmer des bereits mehrfach durchgeführten „Solar Decathlons“ müssen ein ausschließlich mit solarer Energie versorgtes Wohnhaus entwerfen und bauen. Zehn Kriterien werden bewertet, darunter Architektur, solare Energieversorgung, Idee/Konzept und Marktfähigkeit. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstein für energieeffizientes Bauen und die Nutzung regenerativer Energien in Fachkreisen und der Öffentlichkeit zu fördern. Gleichzeitig soll gezeigt werden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien mit hohem Wohnkomfort und anspruchvoller Architektur vereinbar ist. Die Gebäudehülle wird durch die integrierte Photovoltaik (PV) geprägt und erhält ihren besonderen Charakter durch den Einsatz farbiger Siliziumsolarzellen. Nachts erzeugt die Energiehülle kaltes Wasser. Die PV-Module auf dem Dach wurden auf der Rückseite mit Leitblechen und Rohrschlangen versehen. Durchgeleitetes Wasser kühlt sich gegen den Nachthimmel ab. Die Doppelnutzung der PV-Fläche ist ein vielversprechendes Konzept für heiße Regionen. Wie sieht der Wohnungsbau der Zukunft aus?…weiterlesen…

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