GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Anstieg der Baukosten! Wien (OTS) – Immer höhere technische Ansprüche durch Bauordnungen, Richtlinien (OIB) und ÖNORMEN sowie ständig steigende ökologische Anforderungen und energetische Standards in den Wohnbauförderungen haben in den letzten Jahren zu einem starken Anstieg der Baukosten geführt. Gleichzeitig ist die Wohnbauförderung zuletzt in einigen Bundesländern drastisch zurückgegangen. „In diesem Spannungsfeld aus überbordenden technischen Normen und Qualitäten sowie knappen Wohnbauförderungsmitteln“, kritisiert Karl Wurm, Obmann des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen, „droht das leistbare Wohnen zunehmend unter die Räder zu kommen“. Wurm fordert daher im Rahmen der Parlamentsenquete zum Thema „Teure Normen?“ eine Kurskorrektur im sozialen Wohnbau. Nach Jahren ständig anwachsender kostspieliger Qualitätsnormen braucht es nun eine Rückbesinnung auf die Bereitstellung kostengünstigen Wohnraums. Im geförderten Mietwohnungsbau sind die Baukosten zwischen 2001 und 2011 um fast 50% auf beinahe 2.000 Euro/m2 angestiegen. Zusammen mit rückläufigen Wohnbauförderungsmitteln hat das zu einem deutlichen Anstieg der Mieten in Neubauwohnungen auf durchschnittlich 7 Euro/m2 (inkl. BK, USt.) geführt. Ein Drittel des Baukostenanstieges in den letzten 10 Jahren ist dabei auf zusätzliche qualitative und technische Ausstattungen (Barrierefreiheit, Brandschutz etc.) und energetische Standards (Dämmung, Be- und Entlüftung etc.) zurückzuführen; zwei Drittel des Baukostenanstiegs resultieren aus Baupreissteigerungen. Zur Linderung des Kostendruckes schlägt GBV-Obmann Wurm eine Durchforstung der baurechtlichen Bestimmungen nach Kosteneinsparungspotenzialen und eine Redimensionierung der hohen energetischen Anforderungen in den Wohnbauförderungen vor. Ersteres lässt sich u.a. mit einer Reduktion der in den Bundesländern unterschiedlich geregelten Stellplatzverpflichtungen (Tiefgaragen), maßvollen Verringerung der Sicherheitsvorschriften (Brandschutz, Wohnsicherheit), praxisgerechteren Grundrissgestaltung im Bereich der Barrierefreiheit, kosteneffizienterer architektonischer Gestaltung und einer weniger kostenintensiven Haustechnik (Be- und Entlüftung) umsetzen. Was – zweitens – die steigenden energetischen Anforderungen anbelangt, appelliert der GBV-Obmann an die „Kosten-Nutzen-Wahrheit“. Untersuchungen zum Energieverbrauch und den Kosten in den Gebäuden in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft zeigen nämlich, dass die verbesserte energetische Qualität eines Gebäudes kaum eine Reduktion der laufenden Kosten bewirken konnte. Er führt dies vorrangig darauf zurück, dass der tatsächliche Energieverbrauch nicht dem kalkulierten und im Energieausweis dargestellten entspricht und sich darüber hinaus in sehr energieeffizienten Wohngebäuden zusätzliche Kosten für die laufende Wartung (v.a. Lüftung) ergeben. Die Mehrkosten für die vorgeschriebenen energetischen Maßnahmen werden derzeit noch zum Teil oder zur Gänze durch die Wohnbauförderung abgestützt! Bei einem Wegfall oder einer Reduktion der Förderung ist daher mit weiteren Mietsteigerungen zu rechnen. „In Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Mittel und einem steigenden Bedarf…

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Politiker, Experten und Journalisten orten Handlungsbedarf zur Sicherung und überprüfbaren Verwendung von Fördergeldern! Wien (OTS/PWK432) – Wege zur Sicherung der für den Wohnbau bestimmten Fördermittel und Lenkungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schwarzarbeit waren am 22. Juni auf Einladung der WKO-Geschäftsstelle Bau Gegenstand eines Runden Tisches im Parlament. Unter dem Vorsitz von Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel debattierten die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Muchitsch (SPÖ), Gabriela Moser (Grüne), Elmar Podgorschek und Bernhard Vock (beide FPÖ) Franz Hörl (ÖVP), die Experten Prof. Margarete Czerny und Prof. Friedrich Schneider sowie ausgewählte Fach- und Wirtschaftsjournalisten Perspektiven für eine zweckgesicherte und kontrollierbare Verwendung von Wohnbaugeldern. Hintergrund für den Vorstoß des Baugewerbes war einmal mehr der Einsatz von Fördergeldern für andere Zwecke als den Wohnbau, was seit der Aufhebung der Zweckbindung 2008 und infolge der prekären Budgetlage einzelner Länder verstärkt und ohne Eingriffsmöglichkeiten des Bundes praktiziert wird. Darüber hinaus kann zur Zeit mangels Nachweispflicht auch nicht sichergestellt werden, dass Bauherren die ausbezahlten Fördermittel ausschließlich für legal erbrachte Bauleistungen aufwenden. „Sündenfall“ Aufhebung der Zweckbindung Weitgehend einig zeigten sich die Diskussionsteilnehmer hinsichtlich der Qualität der Wohnbauförderung als Steuerungsinstrument. Abgeordnete Gabriela Moser bezeichnete die Streichung der Zweckbindung als „Sündenfall“ und verwies auf die Möglichkeit der Finanzministerin, die Zweckbindung notfalls auch ohne Zustimmung der Länder wieder einzuführen. Dies sei eine rein politische Entscheidungsoption und erfordere keine legistische Vorbereitung. Margarete Czerny, Professorin an der Donau-Universität Krems, betonte im Hinblick auf die künftige Wohnversorgung die Notwendigkeit einer langfristig bedarfsgerechten Sicherung der Fördermittel, die derzeit so nicht gewährleistet sei. Zustimmung signalisierten die Fraktionsvertreter zur Forderung des Baugewerbes, die Bedarfssicherung im Vorfeld des Finanzausgleichs 2014 ernsthaft auf die politische Tagesordnung zu setzen. Es gehe nun ein Zeitfenster auf, um eine etwaige Fortschreibung des Finanzausgleichs in der bestehenden Form zu verhindern. Rechnungslegungspflicht bei Fördergeldern Jede Milliarde Baupfusch kostet 10.000 Arbeitskräfte und bedeutet einen Entgang von 500 Mio Euro an Steuern und Abgaben, rechnete Bundesinnungsmeister Frömmel vor. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Eindämmung der Schattenwirtschaft drängt das Baugewerbe deshalb auf eine Rechnungslegungspflicht bei der Gewährung von Fördergeldern, verbesserte steuerliche Absetzmöglichkeiten für Bauleistungen und einen Handwerkerbonus nach deutschem Vorbild. Letzterer würde sich, so Volkswirtschaftsprofessor Schneider, auch für die Finanzministerin rechnen. Der Chef der Gewerkschaft Bau-Holz, Abgeordneter Josef Muchitsch, plädierte für eine vollständige Neuregelung der Wohnbauförderung. Lohn- und Sozialdumping dürfe…

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Sanierungsscheck, bedarfsorientierte Wohnbauförderung und strengere Normen für die Gebäudehülle sichern leistbares Wohnen für morgen! Wien (OTS) – Trotz der durchwachsenen Wirtschaftslage und Sparnotwendigkeiten für den österreichischen Bundeshaushalt haben sich im Bereich Wohnbau und Sanierung in den letzten Tagen positive Entwicklungen gezeigt. Nicht nur wird der Sanierungsscheck von 100 Mio. Euro weitergeführt, es gibt auch das Bekenntnis aus Politik und Wirtschaft, die Förderung nach 2015 auf 300 Mio. Euro pro Jahr anzuheben. „Es kommt wieder Bewegung in die Diskussion rund um den Einsatz der Mittel aus der Wohnbauförderung“, freut sich Franz Roland Jany, Geschäftsführer der Gemeinschaft Dämmstoff Industrie über entsprechende Äußerungen von WKO-Präsident Christoph Leitl und Bundesminister Reinhold Mitterlehner. „Nur wenn wir jetzt mit voller Kraft in hochwertiges und daher energiesparendes Wohnen und Bauen – in ein österreichisches Wohnpaket – investieren, können sich einerseits unsere 2020 EU Klimaschutzziele ausgehen und anderseits kann nur so die soziale Verpflichtung eingehalten werden, auch morgen leistbares Wohnen zu ermöglichen“, mahnt Jany den Worten Taten folgen zu lassen. Denn die Entwicklung der Heizkosten macht es notwendig, mit Energie sorgfältiger umzugehen. „Wer die ständige Erhöhung der Energiekosten bedenkt, dem sollte klar sein: Künftig können wir allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr so viel verheizen – und insbesondere Öl wird in absehbarer Zeit viel zu wertvoll, um es einfach zu verbrennen“, warnt Jany. Die viel zitierten alternativen Energien können und werden zwar Umwelt und Klima entlasten, stellen aber aus Kosten- und Machbarkeitsgründen keine Alternative zu besserer Qualität der Gebäudehülle dar. „Wir sollten uns nichts vormachen – die Zeiten billiger Energie sind vorbei. Jetzt müssen die Zeiten intelligenten Energieeinsatzes anbrechen“, bringt Jany die Herausforderung auf den Punkt. Vorzeigemodell Wohnbauförderung Die österreichische Wohnbauförderung ist ein europäisches Vorzeigemodell. Nirgends sonst konnte mit insgesamt stagnierendem Mitteleinsatz – der Bundesanteil ist seit 1996 mit rund 1,78 Mrd. Euro eingefroren – die steigenden Qualitätsanforderungen im Gebäudebereich so erfüllt werden wie in Österreich. Doch der Bedarf an Wohnraum wächst weiter – allein für Wien rechnen Experten mit 1.500 bis 2.000 fehlenden Wohnungen jährlich. Und das trotz des starken Stellenwertes des sozialen Wohnbaus in der Bundeshauptstadt. „Eine bedarfsorientierte Wohnbauförderung ist Gebot der Stunde“, begrüßt Jany den entsprechenden Vorstoß von Mitterlehner und Leitl, eine solche Forderung in den Finanzausgleichsverhandlungen 2014…

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Gegensteuern durch bedarfsgerechte WBF-Dotierung und GBV-Eigenkapitalstärkung! Wien (OTS) – „Dass die Wohnbauförderung zwei Jahre nach Aufhebung der Bundeszweckzuschüsse im Rahmen der heutigen Klubenquete im Parlament zum Thema „Zukunftsinvestitionen in Umwelt, Bauen und Wohnen wieder auf Bundesebene diskutiert wird, kommt gerade zur richtigen Zeit“, betonte Karl Wurm, Obmann des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV), heute, Donnerstag, in seinem Statement. Anlass zur Besorgnis geben die jüngst erhobenen Zusicherungszahlen aller geförderter Wohnbauprojekte aus dem Jahr 2010. Der Rückgang der Förderungszusicherungen um fast 25 Prozent auf insgesamt rd. 25.000 Wohnungen deutet auf eine starke Reduktion der Neubauleistung für die Folgejahre hin. Wird auch weiterhin der Sparstift bei der Wohnbauförderung angesetzt – woran einige Länderbudgetvoranschläge 2011 keinen Zweifel lassen -, droht bei einem unverändert hohen Wohnungsbedarf das Angebot leistbarer Wohnungen zunehmend knapp zu werden, warnte der Verbandsobmann.  Entschlossenes Gegensteuern muss an zwei Hebeln ansetzen, so Wurm: Zum einen an den Wohnbauförderungsbudgets der Länder, die bedarfsgerecht zu dotieren wären, zum anderen am zweckgebundenen Eigenkapital der Gemeinnützigen, dessen Bildung, Bindung und Verwendung für generationsübergreifend günstig zur Verfügung stehenden Wohnraum zu stärken wäre. Klaus Lugger, Geschäftsführer der Neuen Heimat Tirol und GBV-Aufsichtsratspräsident, untermauerte mit Beispielen aus der „gelebten“ gemeinnützigen Wohnbaupraxis die eminente Bedeutung dieser beiden  Finanzierungskomponenten für sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau. Vorsichtigen Schätzungen des GBV-Verbandes zufolge wird das Gesamt-Niveau der Wohnungsfertigstellungen (Eigenheime, Mehrgeschosswohnungsbau) 2012 mit etwa 39.000 Wohnungen um ca. 10.000 Wohnungen niedriger ausfallen als im Schnitt der letzten Jahre. Gleichzeitig erharrt der Wohnungsbedarf auf hohen 49.000 Wohnungen jährlich. „Geht die Schwere zwischen Wohnungsproduktion und -bedarf weiter auf“, erklärte der Verbandsobmann, „gehen wir geradewegs einem Wohnungsmangel mit all den ‚Kollateralschäden‘ entgegen“. Ein knapperes Angebot verteuert die Preise von Mietwohnungen. Das ist jenes Wohnungssegment, bei dem nicht erst seit den durch die Wirtschaftskrise verursachten Einkommensverlusten eine starke Nachfrage zu beobachten ist. Die Bereitstellung von Wohnungen, „die man sich leisten kann“, wie eine breit angelegte Umfrage als 1. Priorität von Junghaushalten ergab, wird damit zu einer der zentralen Herausforderungen für die Wohnbauförderungspolitik und die gemeinnützigen Bauvereinigungen als professionelle Partner bei der Wohnungsversorgung. Jetzt sei „Agieren statt Reagieren“ erforderlich, appellierte Wurm. Einen Ansatzpunkt zur Sicherstellung von leistbarem Wohnraum bietet das Eigenkapital der Gemeinnützigen. Bereits in der Vergangenheit habe der zweckgerichtete Einsatz der beschränkt erwirtschafteten Erträge der Ausdünnung der Wohnbauförderungsmittel entgegenwirken können. In den letzten 20 Jahren hat sich der Anteil des Eigenkapitaleinsatzes zur Finanzierung…

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