GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir freuen uns über unser neues GOLD-Qualitätsmitglied Firma Michtner Facility GmbH! Immobilienbetreuung – Instandhaltung  – Wertsteigerung | Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung Die Firma Michtner Facility ist ein junges, dynamisches und kundenorientiertes Reinigungsunternehmen welches von Frau Gerlinde Michtner in Form eines nicht protokollierten Einzelunternehmens im Jahr 2015 gegründet wurde. Unternehmensgegenstand ist die Betreuung und Instandhaltung von Immobilien. Durch den Einstieg ihres Sohnes, Daniel Michtner, wurde die Unternehmensform in eine GmbH umgewandelt. Oberstes Ziel der Firma Michtner Facility GmbH ist es, ihre qualifizierten Dienstleistungen langjährig etablierten Immobilienverwaltungen anzubieten. Die Kenntnisnahme von Kundenwünschen bzw. deren perfekte und reibungslose Umsetzung ist Gerlinde Michtners Markenzeichen. Sie agiert ausschließlich mit langjährig erfahrenen und motivierten Mitarbeitern und kann deshalb Qualität und Zuverlässigkeit zu einem fairen Preis anbieten. Michtner Facility GmbH verwendet ausschließlich umweltverträgliche Reinigungsmittel; sämtliche Arbeiten unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle. Jede Immobilie ist so individuell wie die notwendige Betreuung dafür – wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes Paket! Weiterführende Informationen finden Sie hier.  Michtner Facility GmbH Gerlinde Michtner Waltenhofengasse 3/3/3506 1100 Wien Tel. Büro: +43 660 83 02 746 Tel. Mobil: +43 699 10 42 94 71 Email: office@michtner-facility.at  …

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Wer räumt  Wann und  wo  vor allem Wie? Die Stadt-Autobahnen, wie etwa die Südost-Tangente, sowie Privatstraßen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich MA 48. Im Haltestellenbereich von öffentlichen Verkehrsmitteln sind die jeweiligen Betreiber wie etwa die Wiener Linien bzw. die Anrainerinnen zuständig. Für die Gehsteige sind die jeweiligen Liegenschaftseigentümer und Hausbesitzer verantwortlich, Sie haben entweder selbst oder über beauftragte Firmen für die Räumung und Streuung zwischen  06 Uhr in der Früh und 22 Uhr am Abend zu sorgen. Haftung HAFTUNGSÜBERNAHME lt. § 93 Straßenverkehrsordnung von 1993 in der Zeit von 6:00-22:00 Uhr. Wir übernehmen während dieser Zeit die komplette Haftung über die beauftragten Räumungsflächen. Wir sorgen für geräumte Wege, Straßen, Plätze, Parkplätze, Zu- und Einfahrten u.v.m. auf Ihrem Betriebsgelände. Darüber hinaus erfüllen wir auf den Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden und die an Ihr Gelände angrenzen, die vorgeschriebene Schnee- und Eisräumpflicht und minimieren damit das Risiko für eventuelle Haftpflichtansprüche. Kurzes Beispiel In einem  Wiener Außenbezirk hat sich ein Einfamilienhausbesitzer gedacht er schaufelt dieses Jahr selber,  da es  oft im letzten Winter Probleme mit der Reinigung des Schnees gab. Wie erwartet hatte dies seine Folgen, ein Passant verletzt sich, dass sogar die Wienerrettung Ihm ins Spital einliefern musste. Der Verletzt hatte einen Liegegips für 3 Wochen. Der Betrag für das Schmerzensgeld war 4 Stellig. Leider musste der Besitzer des Hauses diesen Betrag aus seiner eigenen Tasche zahlen. Der gestürzte wollte zum „Glück“ keine Zivilklage anstreben. KONTROLLE Werden persönlich von „DAS FLEISSIGE BIENCHEN“  durchgeführt, bereits während der aktiven Schneeräumung. Bei jedem Routenfahrer sowie auch bei jeder Liegenschaft. Ntürlich spielt das Wetter eine große Rolle! Wir haben einen Vertag mit der Hohen Warte die uns immer am letzten Stand informiert. Täglich wird uns die Wetterprognose per. E-Mail, Fax   etc. zugesendet. Daher können wir unsere Mitarbeiter rechtszeitig vorbereiten und einen reibungslosen Winterdienst anbieten und durchführen. Wir sorgen für geräumte Wege, Straßen, Plätze, Parkplätze, Zu- und Einfahrten u.v.m. auf Ihrem Betriebsgelände und Liegenschaft. Zu den Winterdiensten zählen Schnee- und Eisbeseitigung Streudienst Tauwetter / Kontrolle Schneeabtransport Materialbeschaffung (z. B. Streusalz, Granulat) Nähere Information sowie persönliche Beratung inkl. kostenloser Besichtigung für ein unverbindliches Angebot erhalten Sie auf www.dasfleissigebienchen.at – Artikel als PDF zum Download: „Winterdienst“ Bildquelle: Das fleißige Bienchen; Der nächste Winter kommt bestimmt.  Bildquelle:…

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Es gab schon schlimmere Winter, aber es? gab auch heuer wieder zahlreiche Schäden durch Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen. Immer öfter drohen Haftungsfolgen, da die Versicherer sich gezwungen sehen bei Verschulden seitens der Hausinhabung Regress zu fordern. Viele neue Dächer weisen keinen baurechtlich geforderten Schneeschutz auf, bei augenscheinlich nicht sicheren Dächern im Altbestand sollte nachgerüstet werden. Im Falle von Personenschäden drohen rechtliche Konsequenzen. Achtung – die Schneestange alleine genügt nicht um Haftungsfolgen auszuschließen, im Gegenteil diese kann sogar EIGENTLICHE Ursache eines Personenschadens werden!

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Haben sie die Wasserleitung im Freien abgedreht und entleert, oder nutzen sie einen selbstentleerenden Außenwasserhahn? Eine winterlich geplatzte Wasserleitung kann einen enormen Schaden verursachen.? Vom Wasserschaden bis zur statischen Überlastung strecken sich die Möglichkeiten bei Frostschäden. Beim gegenständlichen Fall kam es „nur“ zu Wasserschäden. Eine Wasserleitung für die sich niemand so recht zuständig gefühlt hat. Die Leitung fror auf und das Wasser lief über das Blechdach ab.

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