GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Wien (OTS) – In Europa wurde zuletzt mit den Argumenten „Brückentechnologie“ und „CO2-Freiheit“ die Atom-Renaissance vorangetrieben. Das Unglück auf der Ölplattform im Golf von Mexiko und vor allem die Atomkatastrophe in Japan haben einmal mehr gezeigt, wie gefährlich das derzeitige Energiesystem für Mensch und Umwelt ist. Am Umbau dieses Systems – hin zu erneuerbaren Energiequellen – verbunden mit einer deutlichen Steigerung der effizienten Energienutzung führt kein Weg vorbei. „Je länger wir damit zuwarten, umso gravierender werden die Einschnitte in Natur und Gesellschaft ausfallen. Der Stromkonsument spielt mit seiner Kaufentscheidung eine Schlüsselrolle. Durch die Wahl des Stromanbieters bestimmt der Konsument, welcher Energieversorger seinen Strom mit welchen Kraftwerken erzeugt. Das heißt aber auch: Wer sich nicht darum kümmert, erlaubt seinem Stromanbieter damit automatisch, meist auch einen Anteil an Atomstrom für ihn ins Netz einzuspeisen“, erläutert oekostrom-Vorstand Karl Wolfgang Stanzel. „Die oekostrom Vertriebs GmbH bezieht ihren Strom zu 100 Prozent aus heimischen Ökostromkraftwerken. Damit zeigen unsere Kunden vor, dass eine Stromversorgung ausschließlich aus den erneuerbaren Quellen Wasser, Wind, Sonne und Biomasse nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist“, so Horst Ebner, für den Stromvertrieb zuständiger Vorstand der oekostrom AG. Bei anderen sogenannten „Öko-Anbietern“ ist es oft nur eine ausgelagerte Gesellschaft oder ein Tarif unter vielen, über den ökologischer Strom bezogen werden kann. „Dies führt dazu, dass dann eben der Strom für die anderen „schmutziger“ wird. Das Geld der Kunden fließt dennoch der Muttergesellschaft zu, die damit oft auch neue Pipelines, Gas-, Kohle- oder Atomkraftwerke baut“, führt Horst Ebner weiter aus.  Achtung – Mogelpackung beim Strommix! Die Stromkennzeichnung der oekostrom Vertriebs GmbH entspricht nicht nur den gesetzlichen Regelungen, sie wird auch nach strengsten EU-Vorgaben erstellt und laufend von einem unabhängigen Prüfinstitut überwacht. Der offiziell ausgewiesene Strommix anderer Energieversorger kann sich dagegen durchaus vom tatsächlich eingespeisten unterscheiden: Mit sogenannten „RECS“-Zertifikaten (Renewable Energy Certificate System) können Stromversorger ihren Anteil an Atomstrom oder fossiler Energie ganz legal „sauberwaschen“. Für den entsprechenden Atomstromanteil können etwa Wasserkraftzertifikate – fast umsonst – zugekauft werden, ohne dass dieser Strom aus Wasserkraft physikalisch bezogen wird. Auf der offiziellen Stromkennzeichnung darf der Anteil an Atomstrom durch Wasserkraft ersetzt werden. An der ursprünglichen Stromzusammensetzung ändert sich de facto nichts. „Daher kann es beträchtliche Unterschiede zwischen der ‚offiziellen‘ und ‚inoffiziellen‘ Stromkennzeichnung geben. Dies führt zu einer Marktverzerrung und einer Irreführung der Kunden“, so Ebner. Einen Beweis für diese Unterschiede findet man im offiziellen Stromkennzeichnungsbericht 2010 der E-Control,…

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