GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Das Großprojekt der Nussbaums geht ins nächste Level: Energieversorgung in Puchberg. Die Formel für Energie-Autarkie: Solarenergie + Windenergie + Speicher. Natürliche Energie selbst produziert von zu Hause aus – das klingt auch für Familie Nussbaum interessant! Beim Besuch der Kleinwindkraftanlage „BlueOne“ konnten sich Sandra & Günther selbst ein Bild machen und waren sofort begeistert. Nicht jede Gemeinde steht Kleinwindkraftanlagen als Ergänzung zu Photovoltaik und Stromspeicher positiv gegenüber. Leider hat man hier seitens der Gemeinden oft mit Vorurteilen zu kämpfen. Was Familie Nussbaum in Causa Stromspeicher vor hat bzw. umsetzen darf seht ihr in der neuen Staffel, ab Mai 2022. Neugierig? Dann schaltet ein, wenn es wieder ab Mai 2022 heißt: „Die Nussbaums“ auf ATV. https://www.bluepower.at/ https://www.atv.at/tv/die-nussbaums https://vm.tiktok.com/ZM871eJ76/ https://www.Instagram.com/atv_dienussbaums https://www.Facebook.com/atv_dienussbaums (Veröffentlicht am 10.12.2021)…

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Die Befürworter der Erneuerbaren Energien stehen vor einer Technikwende, die ähnlich grundlegend ist wie vor 200 Jahren die Verknüpfung von Dampfmaschine und Pferdebahn zur Eisenbahn! Dampfmaschinen hatte es schon lange gegeben (z.B. zum Antrieb von Wasserpumpen im Bergwerk) und Pferdebahnen gab es ebenfalls; aber die Kombination ergab ein völlig neues, Kontinente umspannendes Verkehrssystem. So einen Entwicklungsschub wird es auch gehen, wenn es gelingt, die vier technischen Komponenten: Solaranlagen, Windanlagen, Speichersysteme und Grundstoffchemie miteinander zu kombinieren. Doch erstaunlicher Weise ist den EE-Befürwortern der Gedanke einer direkten Kombination von Solar- und Windanlagen mit Energiespeichern und Grundstoffchemie zumeist noch völlig fremd. Bisher haben Solaranlagenbetreiber und Windanlagenbetreiber einzeln je für sich ihre Strombeiträge – wie sie wetterbedingt gerade kamen – direkt in das konventionelle Energiesystem eingespeist, ohne Rücksicht darauf, ob sie dort gerade erwünscht waren oder nicht. So war es gesetzlich geregelt. Doch inzwischen könnte in manchen sonnigen oder windigen Stunden mehr EE-Strom eingespeist werden als das konventionelle Energiesystem überhaupt benötigt bzw. verträgt. Die Netzbetreiber müssen immer häufiger die Einspeisung zeitweise stoppen, indem sie die Solar- oder Windanlagen ferngesteuert abschalten („abregeln“). Eine neue gesetzliche Regelung im EEG lässt das seit 2009 zu. Jede Abregelung von EE-Anlagen ist jedoch mit Rücksicht auf den Klimaschutz zu vermeiden. Überlegen wir deshalb, wie diese Abregelungen vermieden werden können. Dazu müssen wir die Gründe für das Abregeln der EE-Anlagen kennen. Wir sortieren sie in der Reihenfolge ihres Auftretens: Abregelgrund 1) Es wird so viel EE-Strom erzeugt, dass eigentlich die Atom- und Braunkohlekraftwerke vorübergehend (stunden oder tageweise) abgeschaltet werden könnten. Aber weil Atom- und Braunkohlekraftwerke sich nicht vorübergehend abschalten lassen, müssen EE-Anlagen zurückstehen. Abregelgrund 2) Es wird k u r z f r i s t i g (im Stundenbereich) mehr EE-Strom erzeugt als die Stromverbraucher einer Region gemeinsam verbrauchen können. Abregelgrund 3) Es wird ü b e r W o c h e n mehr EE-Strom erzeugt als alle Stromverbraucher gemeinsam verbrauchen können. Abregelgrund 4) Es wird s t ä n d i g mehr EE-Strom erzeugt, als alle Stromverbraucher gemeinsam verbrauchen können. Suchen wir nun also nach technischen Gegenmaßnahmen gegen die Abregelgründe 1 bis 4 Abregelgrund 1 scheint in technischer Hinsicht am einfachsten zu überwinden (politisch wird das allerdings eine anstrengende Aufgabe). Ersetzen wir die Atom- und Braunkohlekraftwerke durch schnell regelbare Gaskraftwerke. Die kann man bei gutem Wind und hellem Sonnenschein rasch herunterfahren und später genauso rasch wieder…

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Wien (OTS) – In Europa wurde zuletzt mit den Argumenten „Brückentechnologie“ und „CO2-Freiheit“ die Atom-Renaissance vorangetrieben. Das Unglück auf der Ölplattform im Golf von Mexiko und vor allem die Atomkatastrophe in Japan haben einmal mehr gezeigt, wie gefährlich das derzeitige Energiesystem für Mensch und Umwelt ist. Am Umbau dieses Systems – hin zu erneuerbaren Energiequellen – verbunden mit einer deutlichen Steigerung der effizienten Energienutzung führt kein Weg vorbei. „Je länger wir damit zuwarten, umso gravierender werden die Einschnitte in Natur und Gesellschaft ausfallen. Der Stromkonsument spielt mit seiner Kaufentscheidung eine Schlüsselrolle. Durch die Wahl des Stromanbieters bestimmt der Konsument, welcher Energieversorger seinen Strom mit welchen Kraftwerken erzeugt. Das heißt aber auch: Wer sich nicht darum kümmert, erlaubt seinem Stromanbieter damit automatisch, meist auch einen Anteil an Atomstrom für ihn ins Netz einzuspeisen“, erläutert oekostrom-Vorstand Karl Wolfgang Stanzel. „Die oekostrom Vertriebs GmbH bezieht ihren Strom zu 100 Prozent aus heimischen Ökostromkraftwerken. Damit zeigen unsere Kunden vor, dass eine Stromversorgung ausschließlich aus den erneuerbaren Quellen Wasser, Wind, Sonne und Biomasse nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist“, so Horst Ebner, für den Stromvertrieb zuständiger Vorstand der oekostrom AG. Bei anderen sogenannten „Öko-Anbietern“ ist es oft nur eine ausgelagerte Gesellschaft oder ein Tarif unter vielen, über den ökologischer Strom bezogen werden kann. „Dies führt dazu, dass dann eben der Strom für die anderen „schmutziger“ wird. Das Geld der Kunden fließt dennoch der Muttergesellschaft zu, die damit oft auch neue Pipelines, Gas-, Kohle- oder Atomkraftwerke baut“, führt Horst Ebner weiter aus.  Achtung – Mogelpackung beim Strommix! Die Stromkennzeichnung der oekostrom Vertriebs GmbH entspricht nicht nur den gesetzlichen Regelungen, sie wird auch nach strengsten EU-Vorgaben erstellt und laufend von einem unabhängigen Prüfinstitut überwacht. Der offiziell ausgewiesene Strommix anderer Energieversorger kann sich dagegen durchaus vom tatsächlich eingespeisten unterscheiden: Mit sogenannten „RECS“-Zertifikaten (Renewable Energy Certificate System) können Stromversorger ihren Anteil an Atomstrom oder fossiler Energie ganz legal „sauberwaschen“. Für den entsprechenden Atomstromanteil können etwa Wasserkraftzertifikate – fast umsonst – zugekauft werden, ohne dass dieser Strom aus Wasserkraft physikalisch bezogen wird. Auf der offiziellen Stromkennzeichnung darf der Anteil an Atomstrom durch Wasserkraft ersetzt werden. An der ursprünglichen Stromzusammensetzung ändert sich de facto nichts. „Daher kann es beträchtliche Unterschiede zwischen der ‚offiziellen‘ und ‚inoffiziellen‘ Stromkennzeichnung geben. Dies führt zu einer Marktverzerrung und einer Irreführung der Kunden“, so Ebner. Einen Beweis für diese Unterschiede findet man im offiziellen Stromkennzeichnungsbericht 2010 der E-Control,…

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