GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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„Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln: durch Nachdenken: Das ist der edelste. durch Nachahmen:  Das ist der leichteste. durch Erfahrung: Das ist der bitterste. Auf Grundlage meiner Sachverständigentätigkeiten kann ich das Zitat nur bestätigen. Was bereits 479 v. Chr. (Konfuzius) galt, trifft heute genauso zu! Äußert Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz „Edel“-Männer und –Frauen scheint es immer weniger zu geben, denn die wenigsten lernen aus Bauschäden oder denken über deren Ursachen nach. Nicht nur junge Kollegen übernehmen gedankenlos fertige Details und müssen später die bittere Erfahrung machen, dass sie für ihre Fehler haftbar gemacht werden. Bei meiner Tätigkeit als Sachverständiger muss ich die Ursache des „Mangels“ feststellen. Dabei komme ich immer wieder zu ähnlichen Feststellungen: Pfusch am Bau – Stand 2011_von Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz ZUSAMMENFASSUNG: Es ist leicht und schnell gesagt, der „Pfusch beginnt am Bau“. Fehler können in jeder Arbeitsstufe produziert werden. Erst eine eindeutige und erschöpfende Planung und Ausschreibung bringt die Qualitätssicherung, die jedoch nicht zum Nulltarif zu haben ist, d. h. diese Leistung muss auch entsprechend vergütet werden! Qualitätssicherung beginnt im Kopf und nicht anhand von Checklisten. Wir Architekten und Ingenieure haben einen tollen Beruf, jedoch müssen wir ihn beherrschen, und das durch Selbststudium. Beruf kommt von „Berufung“! Bauherrenhilfeautor: Dipl. Ing. Architekt Joachim Schulz – SCHULZ Architekten, IGS Berlin + Potsdam Bildquelle:Schulz Architekten;Beweissicherung…

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„Deutschland-Meldung“ – Bauherrenhilfeautor Carsten Engel warnt: Lieber Internetuser, letzte Woche wurde ich gefragt, ob ich nicht mal meine Meinung zu einer Baufirma und dem damit verbundenen Exposé geben könnte. Ohne Ross und Reiter zu nennen möchte ich Ihnen von meinen Recherchen berichten. Bei dem Angebot handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 540qm Grundstück, ca. 135qm Wohnfläche, insgesamt 6 Zimmer, in Hanglage als Erstbezug. Kosten soll der Spaß insgesamt 260.500,00€. Auf eine Bewertung der Immobilie möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Was mir aber aufgefallen ist, und dass sollten Sie sich, wenn Sie bauen möchten dringend vor Augen führen. „Bei diesem Anbieter handelt es sich möglicherweise um Baudienstleistungsverträge.“ Wenn Sie so etwas für Ihren Hausbau als Vertrag vorgelegt bekommen, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen! Bei meiner Recherche bin ich auf einen interessanten Artikel eines Rechtsanwaltes aus München gestoßen. Die in meinen Augen größten Nachteile eines Dienstleistungsvertrages sind: Es ist kein Erfolg geschuldet. Es gibt keine Abnahme. Es gibt keine Gewährleistung. Ich behaupte mal, das dass auf dem Bausektor einem Freifahrtschein gleicht, es sei denn, es wird zusätzlich etwas vereinbart. Aber dann könnte man doch auch gleich einen Werkvertrag abschließen. Den ganzen Artikel des Rechtsanwaltes finden Sie unter: bit.ly  – beschrieben von  Volker Siegel –  Rechtsanwalt in München. Ich finde die Erläuterung der Unterschiede von Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag klasse beschrieben. Eine kleine Hilfestellung vor Vertragsunterzeichnung: Grundsätzlich empfehle ich Ihnen Ihren Vertrag vorab rechtlich und technisch überprüfen zu lassen. Beste Grüße, Carsten Engel, TÜV geprüfter Gutachter für Bauschäden und Immobilienbewertungen…

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