GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Folgende Firmen haben sich bis 21.Oktober 2015 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen: Buchner  Gesellschaft m.b.H. www.holzhaus-buchner.at     Medved & Troll GMBH www.medved-troll.at     graf bau.managment e.u. www.hgbaumanagement.at   Rappold & Partner Haustechnik GmbH www.rappold-haustechnik.at   Weitere Qualitätsbetriebe finden Sie hier – informieren Sie sich!  …

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Folgende Firmen haben sich Anfang Oktober 2015 qualifiziert für ein weiteres Jahr das Bauherrenhilfe.org-Qualitätssiegel zu tragen: Schiller Ges.m.b.H. www.schiller-bau.at Függer & Co GmbH www.estrich.at/estrich Függer & Co GmbH www.estrich.at/fassaden Függer & Co GmbH www.estrich.at/parkett AUST-BAU Gesellschaft mbH www.austbau.at Ing. Hans Drascher GmbH www.drascher.at Weitere Qualitätsbetriebe finden Sie hier – informieren Sie sich!…

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Begonnen, diese im System zu veröffentlichen haben wir im September 2015, da es eben seine Zeit dauert um die Prüfungen sorgfältig und zielgenau durchzuführen. Aust-Bau Gesellschaft m.b.H. liegt mit 1.242 Punkten aufgrund einiger positiver Baustellenprüfungen und hervorragender Kundenbefragungen als Premium- Betrieb-Gold an erster Stelle. Demnächst informieren wir über weitere Betriebe die sich im Prüfungsmodus befinden.

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„Frostschäden in den Leitungen“ Wenn der Frost kommt, ist er (vorausgesetzt die Fenster etc. sind geschlossen) nicht sofort im Wohnraum. Je nach Gebäudedämmung kommen die Minusgrade aber schließlich doch ins Haus. Um Schäden zu vermeiden gibt es mehrere Möglichkeiten, Bauherrenhilfeautor Ing. Manfred Moravec beschreibt Vorkehrungsmaßnahmen zum Schutz der Leitungen bei nicht ständiger Nutzung:  Wenn das Gebäude nicht genutzt wird, ist es das Sicherste das Wasser aus der Heizung, den Wasserleitungen (kalt, warm), den Geräten (WW-Speicher), Spülkästen, WC-Schalen und Sifonen etc. zu entleeren. Bevor elektr. WW-Bereiter entleert werden, ist die Stromversorgung zu unterbrechen – da sonst der Heizstab durchbrennt. Wenn das richtige Gefälle (ohne Säcke und Überhebungen) vorhanden ist, kann man das Wasser einfach an der tiefsten Stelle ausrinnen lassen – dazu an der  obersten Stelle Luft geben. Ist der Leitungsverlauf nicht bekannt, sollten die Leitungen ausgeblasen werden. Gullys und WC-Schalen können mit einem Lappen ausgedunkt  bzw. durch Zugabe von Frostschutzmittel oder Salz geschützt werden. Sifone von Ablaufbecken und dgl. können üblicherweise unten geöffnet und die Wasservorlage (Geruchsverschluss) entleert oder wie WC-Schalen geschützt werden. Aufpassen in dieser Zeit: Wird die  benutzte WC Schale (wegen des gesperrten Wassers) z.B. mit einem Kübel Wasser (vom Nachbarn?) gespült ist kein Frostschutz mehr gegeben – ähnlich ist es bei Urinalen. Wird das Gebäude genutzt, ist es ratsam die Heizung zumindest auf Frostschutz zu stellen. Allerdings sollte bei der Temperaturwahl darauf geachtet werden, dass es z.B. in einem nach Süden ausgerichteten Zimmer (mit Raumthermostat) noch Plusgrade geben kann, während im nach Norden gebauten Heizraum bereits der Frost Einzug hält. Das Heizgerät schaltet sich dann nicht ein, da es nur die Meldung von der Temperatur des „warmen“ Referenzraum erhält. Sollte es während einer längeren Abwesenheit zu einem unbemerkten Heizungsausfall kommen, entsteht jedoch die Situation wie bei einem nicht beheizten Gebäude. Zur Sicherheit sollte man deshalb in solchen Situationen die Sanitäranlage w.o. schützen. In die Heizungsanlage kann man einen Frostschutz einfüllen. Dieser muss mit dem Wasser gut vermischt und im gesamten Rohrsystem sein. Bei zu geringer Konzentration könnte es sonst trotzdem zu Frostschäden kommen. Wegen Wartungsarbeiten, Reparaturen und dgl. ist vor der kalten Jahreszeit die Wirksamkeit des Frostschutzes der Heizungsanlage zu prüfen. Erst mit dieser Maßnahme ist die Heizung gegen Frost geschützt. Auch bei thermischen Solaranlagen die Prüfung des Frostschutzes nicht vergessen. Weitere Möglichkeiten zum Frostschutz sind die Einsätze von elektr. Frostwächtern oder Begleitheizungen. Bei einem Stromausfall sind diese…

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Folgende Anfrage erreichte die Bauherrenhilfe.ORG am 10.9.2020  Bin gelernter KFZ- Mechaniker, arbeite aber bereits 25 Jahre am Bau als angelernter Arbeiter. Problemfall: Habe im Mai und Juni 2008 auf einer Liegenschaft eine Terrasse errichtet. Mit Schotterung, Beton und Plattenverlegung. Ich habe diese Arbeiten bestens Gewissens durchgeführt. Ich habe keine Rechnung ausgestellt, der Auftraggeber war einverstanden. Ich habe keinen Gewerbeschein oder sonstige Ausbildung im Baugewerbe. Es sind bereits nach einem halben Jahr Risse in der Terrasse aufgetreten. Der Auftraggeber wollte eine Wiedergutmachung dieses Schadens. Ich lehnte diese aber im Beisein von Zeugen ab. Weil der Auftraggeber mir damals nicht mitteilen konnte wie die Entwässerung verläuft. Und laut Auftraggeber ist auf der ganzen Liegenschaft kein Sickerschacht vorhanden, wurde auch im Beisein von Zeugen gesagt. Jetzt ungefähr 2 Jahre nach diesem Auftrag, verklagt mich der Auftraggeber auf Schadensersatz in Höhe von 15 000 Euro. Die Baustellenkosten wurden damals vom Auftraggeber gedeckt und es wurde mir nur die Arbeitsleistung von meinen Kollegen und mir in Höhe von 1000,00 Euro ausbezahlt. Weiters fordert der Auftraggeber: Rückzahlung des erhaltenen Werklohns. Abgabe einer Haftungserklärung für die aufgetretenen Mängel und die in der Folge daraus resultierenden C. Kosten des Anwalts übernehmen. Der Prozess läuft bereits, es wurde aber noch nie erwähnt, dass ich keinen Gewerbeschein besitze und ich sowie meine Kollegen nur angelernte Arbeiter sind. Meine Frage, kann ich mit meiner Ausbildung Gewährleistung geben bzw. muss ich in diesem Fall haften. Da ich mich bereits auf dieser Homepage erkundigt habe und diesen Text durchgelesen habe: http://bauherrenhilfe.org/schwarzarbeitpfusch-und-gewahrleistung/ –glaube ich, dass ich nicht haften muss bzw. Gewährleistung geben darf. Ich bitte um schnelle Antwort. Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor Herrn Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac am 13.9.2010: Sehr geehrter Herr ……. Um Unklarheiten auszuräumen. Natürlich haften Sie sowohl aus dem Titel der Gewährleistung als auch für Schadenersatz, der für sie ungünstige Unterschied ist, dass man einen „Pfuscher“ nicht gerichtlich zur Verbesserung auffordern kann. Da ja das Urteil des Zivilgerichtes sonst öffentliches Rechts nämlich die Gewerbeordnung brechen würden. Mit vorzüglicher Hochachtung  Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac…

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Bauherrenhilfeautor – Herr DI Dr.techn. Gerhard Kukutschki -TU-Graz, weist auf kostspielige Fehler hin: Montage und Materialen im Bereich der Armatur: Ich beschäftige mich in besonderer Weise mit der Klärung von Brüchen an Armaturen, die zu teilweise erheblichen Wasserschäden führen. Billig eingekauftes Material (zu dünne Wandstärken, schlechtes Werkstoffgefüge, zu geringe Kupfergehalte an Messingarmaturen), falsche Montage (zu viel Hanf, zu hohe Zug- und Biegespannungen) führen teilweise erst nach Monaten oder gar Jahren zur sogenannten Spannungsrisskorrosion, also zum Versagen des Bauteiles und damit zu hohen Schäden. Diese werden fälschlicherweise oft auch als Frostschäden gedeutet und damit die Schuld dem Bauherren zugeschoben. Anlagenbau – Schweißverbindungen: Im Anlagenbau passieren sehr viele Schäden durch unsachgemäße Schweißverbindungen, die Schadensfälle gehen dabei teilweise in die Millionen €. Viele Schweißer haben nicht einmal die nötige Voraussetzung (gültiges Zeugnis etc.) zum Schweißen des betreffendes Werkstoffes, der Wandstärke bzw. Rohrdurchmessers usw. Für den Bauherren sind die vielen Parameter, die bei Schweißungen eingehalten werden müssen überhaupt nicht erkennbar und überprüfbar. DI Dr.techn. Gerhard Kukutschki abgebrochener Entleerungshahn (Kugelhahn) abgebrochener Entleerungshahn (Kugelhahn) Absperrventil mit einem Haarris…

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Wo gestritten wird offenbaren sich fast immer die schlechtesten menschlichen Eigenschaften. Leider lässt sich Streit manchmal selbst mit den besten Vorsätzen nicht vermeiden. Oder wie würde es ihnen gehen wenn der Nachbar sein Haus abbricht, den Restbestand nicht vor der Witterung schützt, sie dadurch den Schimmel an ihrer Wand spriessen sehen, und der Nachbar so tut als wäre nichts geschehen ? Eine unglaubliche Story…

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Bei der Hausbegehung ging es eigentlich um den WU-Betonkeller, Mängel am Dach usw. Aber den Vogel hat die Fensterfirma abgeschossen.? Hier habe ich zuerst „bautechnische Fehler“ am Sohlbankeinbau reklamiert, (Hierzu mein letzter Artikel) und Wassereintritte prophezeit.? Bei den letzten Regenfällen kam es dann auch dazu, die Sohlbank wurde demontiert und darunter war es nass geworden. Ein Fehler kommt selten alleine..

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