GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Spezialtür trotzt Hochwasser! Immer häufiger verursachen Überschwemmungen und Hochwasser hohe Schäden – die Bausubstanz leidet, die Einrichtung wird zum Sperrmüll. Damit Gebäude trocken bleiben, gibt es eine neue Hochwasserschutztür von Teckentrup (Verl). Die Tür ist so dicht, dass sie Wasser bis zu einer Höhe von 1,50 Metern stand hält. 2012 zeigt sich das Hochwasser im grausamen Ausmaß auch in Österreich! Die Bilder des Hochwassers an Rhein und Mosel Anfang 2011 sind noch präsent. Wenn die Straßen Stege tragen: Hochwasser verursacht schnell hohe Sachschäden – wenn Gebäude den Wassermassen unge-schützt ausgeliefert sind. Bildquelle: gaidaphotos.com / Teckentrup Gerade zehn Tage nach dem Jahreswechsel liefen wieder Keller voll, wurden Innenstädte überschwemmt und die Wassermassen verursachten katastrophale Schäden. Schneeschmelze und heftiger Dauerregen ließ die Flüsse über ihre Ufer treten. Experten befürchten eine Zunahme solcher klimabedingter Katastrophen mit immensen Schäden – wie unbrauchbarem Mobiliar oder Elektrogeräte und bis zur Unkenntlichkeit verdreckter Einrichtung. Auch der Verlust persönlicher Dokumente wiegt oft schwer. Das Aufräumen ist schon eine Mammut-Aufgabe und die Trocknung des Mauerwerkes kann sich über Monate hinziehen und bedarf häufig der Hilfe eines Spezial-Unternehmens. Um Häuser bei Hochwasser trocken zu halten, hat Teckentrup einen wasserdichten Schutz entwickelt. „Die Tür schützt durch eine spezielle Schlauchdichtung bis zu einer Wasserhöhe von 1,50 Metern“, berichtet Sven Diembeck, Entwicklungsleiter bei Teckentrup. PDF zum Download: Eckdaten und Info zur Hochwasserschutztür_FP_Teckentrup GmbH u Co.KG Besser Luft auf- als Wasser abpumpen Für die Dichtheit sorgen ein spezieller Schlauch und ein geformtes Edelstahlprofil am Boden der Tür. Bei steigendem Wasser wird der Schlauch – beispielsweise mit einem Kompressor – über ein Ventil aufgepumpt. Dieser legt sich wasserdicht an das Profil an und dichtet die Tür vollständig ab. Das Basismodell bietet Schutz bis 1,00 Meter Höhe, als Sonderausführung reicht der Dichte-Schutz bis 1,50 Meter. Die Position des Drückers (Klinke) wird entsprechend angepasst. „Diese liegt bei 1,20 beziehungsweise 1,70 Metern“, ergänzt Diembeck. Im Alltag funktioniert die Tür ganz gewöhnlich, das Ventil liegt geschützt hinter einer Klappe, der Schlauch stört nicht beim Öffnen und Schließen. Mit einer Breite von 0,625 bis 1,50 Meter und einer Höhe von 1,75 bis 3,00 Metern passt sie in fast jede Gebäudeöffnung. Ihre Funktionalität ist amtlich bestätigt – durch die erfolgreiche Prüfung nach den „Richtlinien für hochwasserbeständige Abschlüsse“ des Prüfzentrum…

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Hinsichtlich der Nachfrage zum Artikel vom 20. August 2010 “Wien braucht keine Alibi-Aktionen, sondern mehr Baupolizei” informierte sich die Bauherrenhilferedaktion bei DI Hannes KIRSCHNER, Senatsrat – Leiter der Stabstelle Magistrat der MA 37 – Baupolizei Wien zu Thema “ Überprüfung der Wiener-Gründerzeithäuser durch die Baupolizei“. SR DI Hannes Kirschner stellte freundlich folgende Daten zur Verfügung: Bis Dezember 2010 wurden mehr als 2000 Gebäude überprüft, davon stammten 800 Gebäude aus der Gründerzeit! Anlässlich der Überprüfungen durch die Baupolizei wurden 220 Baustellen in Wien aufgrund unterschiedlichster Mängel zur Einstellung gebracht und Strafanzeige erstattet. Davon betroffen waren 125 Baustellen im Zusammenhang mit  Gebäuden aus der Gründerzeit! Eine Baustellenfreigabe zur Fertigstellung kann nur durch Vorlage einer Mängelbehebung bewirkt werden.   Diese „Aktion SCHARF“ geht auch im Jahr 2011 weiter. Gefragt ist „Soziale Kompetenz“, die Baupolizei ist auf Meldung Dritter angewiesen! In Wien werden jährlich ca. 15.000 Baubewilligungen erteilt und es existieren mehr als 100.000 Gebäude. Eine flächendeckende Überwachung durch die Baupolizei ist daher nicht möglich. Für (größere, bzw. komplexere) Baustellen wurde deshalb in Wien vor mehr als 15 Jahren in der Bauordnung das Organ des „Prüfingenieurs“ eingeführt. Der Prüfingenieur muss ein unabhängiger Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger sein, der vom Bauwerber namhaft zu machen ist, die Baustelle zu überprüfen und Mängel der Baupolizei zu melden hat. Leider nehmen viele Prüfingenieure die Prüf- und Meldepflicht nicht ausreichend wahr, weshalb nun daran gedacht ist, das Gesetz zu verschärfen. Bild: BHH…

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Ein weit verbreitetes Verfahren zur energetischen Sanierung von korrosionsgefährdeten Betonplattenbauten ist das Aufbringen von Wärmedämm-Verbundsystemen. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass neben einer Verbesserung des Wärmeschutzes auch ein angemessener Schlagregenschutz erreicht wird. Da Undichtheiten, z.B. an Fensteranschlüssen, in der Praxis nie ganz auszuschließen sind, wird mit Hilfe hygrothermischer Simulationen untersucht, welche Wetterschale von Betonsandwichelementen haben. Mit freundlicher Nutzungsgenehmigung durch das Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP. Einfluss von Undichtheiten bei der Sanierung von Plattenbauten mit Wärmedämm-Verbundsystemen von Dr. Ing. Hartwig M. Künzel, DI Daniel Zirkelbach und DI Slanina Petr…

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Darstellung eines Sachverständigen – Begehung eines Rohbaus Warum Mauerschlitze ausgeworfen werden müssen, warum man mit Risse im Putz rechnen könnte, wie deutet man Ausblühungen im Beton, haben 10 – 15 cm stehendes Wasser auf der Rohbetonplatte eine Auswirkung auf eine fachgerecht ausgeführte Bausubstanz? Mithilfe eines Bau- Sachverständigen kann ein Bauherr lächelnd und beruhigt der Fertigstellung entgegensehen, für dieses Lächeln wurde ein Gutachten in der Rohbauphase über die bereits durchgeführten Arbeiten in Auftrag gegeben. Bauherrenhilfeautor Ing. DI (FH) Robert Peterlik stellt uns mit Zustimmung des Auftraggebers ein Gutachten über ein im Rohbau befindliches Reihenhaus zur Verfügung. Lokalaugenschein vom 14.11.2010 Ing. DI (FH) Robert Peterlik Mauerschlitz im Rohbau…

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Wohlüberlegte Materialwahl sowie die Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien! Mängelbesichtigung mit Sanierungs.- und Präventionsvorschlag von Bauherrenhilfeautor Dipl. Ing. (FH) Robert Peterlik Als ich gerufen wurde, war der Rohbau bereits errichtet und der Innenausbau wie auch die Fassade im Begriff der Fertigstellung. Meine Aufgabe sollte folgende Klärung herbeiführen: Wo und warum der Keller (Dichtbeton) undicht war, denn der Innenputz wies nasse Flecken auf. Lesen Sie den gesamten Bericht: Wohlüberlegte Materialwahl und Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien…

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Folgende Anfrage erreichte die Bauherrenhilfe.ORG am 10.9.2020  Bin gelernter KFZ- Mechaniker, arbeite aber bereits 25 Jahre am Bau als angelernter Arbeiter. Problemfall: Habe im Mai und Juni 2008 auf einer Liegenschaft eine Terrasse errichtet. Mit Schotterung, Beton und Plattenverlegung. Ich habe diese Arbeiten bestens Gewissens durchgeführt. Ich habe keine Rechnung ausgestellt, der Auftraggeber war einverstanden. Ich habe keinen Gewerbeschein oder sonstige Ausbildung im Baugewerbe. Es sind bereits nach einem halben Jahr Risse in der Terrasse aufgetreten. Der Auftraggeber wollte eine Wiedergutmachung dieses Schadens. Ich lehnte diese aber im Beisein von Zeugen ab. Weil der Auftraggeber mir damals nicht mitteilen konnte wie die Entwässerung verläuft. Und laut Auftraggeber ist auf der ganzen Liegenschaft kein Sickerschacht vorhanden, wurde auch im Beisein von Zeugen gesagt. Jetzt ungefähr 2 Jahre nach diesem Auftrag, verklagt mich der Auftraggeber auf Schadensersatz in Höhe von 15 000 Euro. Die Baustellenkosten wurden damals vom Auftraggeber gedeckt und es wurde mir nur die Arbeitsleistung von meinen Kollegen und mir in Höhe von 1000,00 Euro ausbezahlt. Weiters fordert der Auftraggeber: Rückzahlung des erhaltenen Werklohns. Abgabe einer Haftungserklärung für die aufgetretenen Mängel und die in der Folge daraus resultierenden C. Kosten des Anwalts übernehmen. Der Prozess läuft bereits, es wurde aber noch nie erwähnt, dass ich keinen Gewerbeschein besitze und ich sowie meine Kollegen nur angelernte Arbeiter sind. Meine Frage, kann ich mit meiner Ausbildung Gewährleistung geben bzw. muss ich in diesem Fall haften. Da ich mich bereits auf dieser Homepage erkundigt habe und diesen Text durchgelesen habe: http://bauherrenhilfe.org/schwarzarbeitpfusch-und-gewahrleistung/ –glaube ich, dass ich nicht haften muss bzw. Gewährleistung geben darf. Ich bitte um schnelle Antwort. Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor Herrn Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac am 13.9.2010: Sehr geehrter Herr ……. Um Unklarheiten auszuräumen. Natürlich haften Sie sowohl aus dem Titel der Gewährleistung als auch für Schadenersatz, der für sie ungünstige Unterschied ist, dass man einen „Pfuscher“ nicht gerichtlich zur Verbesserung auffordern kann. Da ja das Urteil des Zivilgerichtes sonst öffentliches Rechts nämlich die Gewerbeordnung brechen würden. Mit vorzüglicher Hochachtung  Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac…

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Sehr geehrter Hr. Nussbaum-Sekora! Gestern zum 1. mal Ihre Sendung gesehen und heute Baupfusch gefunden, danke. Habe 2 Prozesse gegen die Baufirma gewonnen, jedoch haben sie (das Gericht, Anwalt, Sachverständige) nicht weiter auf mich gehört, da noch allerhand im Argen lag. Mein Anwalt meinte, solange der Prozess läuft, hätte ich Garantie. Hat jedoch seit 2007 nichts mehr in meinen Sachen unternommen, war krank, im Urlaub, bekam keine Antwort. Nun habe ich selbst veranlasst, da verschiedene  Anwälte mir beibrachten, dass nach 3 Jahren die Baugarantie erloschen ist,- im Gästezimmer Wand neu befestigen und streichen lassen, (sie kam mir als ich einen Kasten entfernte entgegen)  Garagentor, welches seit Anbeginn beim 1. Hochziehen zerkratzt war (zu nieder eingesetzt) nun 3 cm höher stellen lassen), Nordfassade in Algen, wie bei Ihnen beschrieben, keine Drainage wie lt. Baubeschrieb vorhanden, musste Sickergrube einsetzen lassen, und nun aufgraben und trocknen  lassen, kam Bitumen über den Sockel, demnächst hoffe ich, wird zugeschüttet, die Wand wurde ausgebessert mit  Gitter und Granol. Bleibt noch das Flachdach: Es wurde letztes Jahr als ein Nachbar baute und in derselben Höhe wie mein Dach dann festgestellt, dass sich die Folie gelöst hat, die Versicherung hat Wind und Wetter ausgeschlossen als Schuldursache, liess Sachverständigen kommen, er gab die Schuld der Baufirma, musste Anwalt nehmen, leider kein Baufachmann, es geht nichts weiter, die Firma weigert sich strikt den Schaden anzuerkennen. Habe nun schon Schaden in Tausenden von Euro, (musste Kredit aufnehmen, für Mindestpensionistin schwer zu bekommen) kann nicht auch noch das Dach bezahlen, habe bereits Flecken in der darunterliegenden Waschküche. In der Garage ist durch die Erhöhung der Schiene natürlich die Brandschutzdecke zerstört, kann nicht weiter mit der Reparatur warten. Wissen Sie in Vbg einen Anwalt mit Bauschadenkenntnis? Für eine Antwort bin ich Ihnen sehr sehr dankbar!! Hilfestellung durch Bauherrenhilfe-Redaktion: wir bedauern Ihre Situation sehr! Anbei senden wir Ihnen Rechtsanwaltskanzleien mit Focus Bauschäden: Rechtsanwaltskammer – Vbg – bitte klicken um zu den genannten Namen zu gelangen (Suchmaschine, Sie können gerne auch anders wählen). Unsere 1 Wahl wäre ein österreichischer RA! Die nicht in AT sitzenden RA-Kanzleien gab ich zur Wahl dazu sollte keine österreichische Kanzlei für Sie in Frage kommen. Die Erstanfrage bei einem RA ist meist kostenlos – anbei eine Liste mit dieser inkl. Dienstleistung in Vbg. Auch fügte ich eine Liste von RA-Kanzleien ein die einen Focus im Bauwesen (Vbg) haben, bitte vergleichen…

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Kurier-Artikel: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vor allem auf der Baustelle. Weil Schäden und Mängel leider immer wieder vorkommen, ist eine Bauüberwachung durch einen unabhängigen Sachverständigen eine sinnvolle Investition. „Fehler wird man bei einem Bauprojekt fast immer finden“, sagt der Bausachverständige Günther Nussbaum. Er ist Obmann des Vereins Bauherrenhilfe.org und weiß: „Viele Probleme wären leicht zu vermeiden, denn die meisten Mängel sind das Ergebnis von Fehlern in der Planungsphase. Oft werden zum Beispiel die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks und die Höhe des Grundwasserspiegels bei der Planung des Kellers nicht ausreichend berücksichtigt.“ Fehler in der Abdichtung und der Wärmedämmung sowie beim Einbau der Fenster gehören ebenfalls zu den Klassikern….Lesen sie den gesamten Artikel!…

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