GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Unterschätzung der  Kohlenmonoxidvergiftung – nicht korrekt gewartete Gasthermen gefährden Ihr Leben ! Eine jährliche Thermenwartung ist die Voraussetzung für eine gut funktionierende Therme und eine gesunde Nutzung! Dieses Video erzählt die Rettung einer Dame mit Kohlenmonoxidvergiftung und zeigt den Test von Installations-Notdiensten. Leider ist Zuverlässigkeit und Kompetenz nicht „JEDERMANNS“ Sache. Sicherlich ist die Mehrzahl der Notdienstanbieter kompetenter als in dem hier gezeigtem Clip, doch es ist „unglaublich“ was man bei diesem Test in Erfahrung bringt.   Für den Test wurde eine Therme sehr einfach manipuliert, die Reparaturvorschläge reichen vom Austausch „funktionierender Ersatzteile“ bis hin zum Betrug! Sehen Sie selbst… Veröffentlicht und ausgestrahlt in der Serie „Direkt“ auf ORF 1 – moderiert und überwacht von Sachverständigen Andreas Berger -> klicken Sie hier um das Video zu sehen! Das Spiel mit dem Leben ANDERER! Zum Glück hat nicht jedes Unternehmen so verantwortungslose Fachkräfte, bei einem Notfall wenden Sie sich am Besten an einem Installateur Ihres Vertrauens. Sobald man einen ungewöhnlichen Geruch im Wohnungsbereich wahrnimmt muss man umgehend „lüften“, Fenster und Türen öffnen, keine elektronischen Geräte einschalten,  den Wohnbereich verlassen und die Feuerwehr verständigen. Kohlenmonoxid ist farb-, geruch- und geschmackloses Gas! Nicht ordnungsgemäß gewartete Gasthermen können im schlimmsten Fall zum Tode führen.  SV Andreas Berger Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). „Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern“ – auch das ist eine Vorschreibung vom Gesetz. Wartung / Reinigung: Jährlich Abgasmessung  mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 15 kW und weniger als 26 kW: alle 5 Jahre mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 26 kW: jährlich Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW: alle 2 Jahre Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW: jährlich  Die gesetzliche Richtlinie kann von Bundesland zu Bundesland leichte Abweichungen aufzeigen, doch soll “JEDER” die eigene Sicherheit bedenken! -> Link zu Artikel „Fehlende Abgasmessung und Wartung bei Gasthermen gefährdet jährlich Leben“! „Thermenwartung ist und bleibt Pflicht“! Im Kampf gegen den lautlosen Killer wurden (Co-Melder)…

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