Wie verhält es sich mit Wärmedämmplatten aus Styropor bei feuchten Wänden im Sockelbereich? Ich habe einige Zinshäuser und fast alle…
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Ytong Multipor für denkmalgeschützte Bauten Wien (OTS) – Die imposanten Räume…
Die WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat mich gebeten am Ende der 3-jährigen Gewährleistungsfrist eine Schlussbegehung vorzunehmen. Der Bauträger „Family Home Baumanagement und Wohnservice GmbH“ bittet alle Bewohner zur Begehung, wer danach Mängel meldet soll quasi Pech gehabt haben. Die WEG äußert Bedenken dass die Abnahme seitens Bauträger und Hausverwaltung „WEVIG“ ordentlich durchgeführt wird. Diese Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch Hausverwaltung und Bauträger miteinander geschäftlich verbandelt. Da tut man sich nicht weh. Es liegt auf der Hand, werden Baumängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes erkannt und rechtzeitig gemeldet muss der Bauträger, bzw. die verursachende Firma für die Behebung aufkommen. Wird der Mangel nicht entdeckt kommt für die Behebung die WEG auf, so werden die Reparaturrücklagen der Eigentümer schnell für Mängelbehebungsarbeiten aufgebraucht.
Gleich vorweg, hier handelt es sich um eine Einhausung zum Terrassenausgang. Also baupyhsikalisch schon eine heikle Konstruktion, warum ? Weil ein Gutteil der feucht-warmen Raumluft thermisch nach oben drängt. Also zur in dem Fall oben liegenden Terrassentüre, hier wirkt der Kamineffekt. Demnach sollte eine derartige Einhausung besonders gut gedämmt sein, andernfalls es schnell zu Tauwasseranfall und den damit einhergehenden Folgeschäden kommen kann.
Nach (m)einem leider vernichtenden Gutachten betreue ich 4 Dachbodenwohnungs-Eigentümer bei der Sanierung durch den Bauträger. Siehe Erstbericht. Zu alle dem Übel hat sich noch herausgestellt daß massive Wasserschäden (Terrasse über Holztramdecke) nicht ernst genommen wurden, der Trockenbau wurde einfach geschlossen, nach dem Motto: Wird schon austrocknen!