GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Wir begrüßen unser GOLD-Qualitätsmitglied Pitzal/Cerny/Partner RECHTSANWÄLTE  OG – DIE RECHTSANWALTSKANZLEI IN 1040 WIEN!     Umfassende Rechtsberatung und Vertretung Ihrer Rechtsangelegenheiten Sie möchten eine Firma gründen – eine Wohnung kaufen oder mieten – sich scheiden lassen – Schadenersatz oder Schmerzensgeld einklagen – sich in Rechtsstreitigkeiten vertreten lassen – und suchen nach einer Rechtsanwalts-Kanzlei in Wien für eine umfassenden Rechtsberatung? Dann möchten wir Ihnen gerne Pitzal, Cerny & Partner – Ihre Rechtsanwälte im 4. Bezirk im Herzen von Wien – vorstellen. Die Kernkompetenzen und Schwerpunkte von Pitzal, Cerny & Partner liegen in folgenden Rechtsgebieten: Unternehmensrecht inkl. Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Gewerberecht Scheidungsrecht Inkasso Vertretung vor Gericht inkl. Prozessführung Erbrecht Vertragsrecht Immobilienrecht inkl. Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht & Mietrecht Medizinrecht inkl. Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatz-Ansprüchen Insolvenzen und Sanierungsbegleitung Die Rechtsanwälte von Pitzal, Cerny & Partner verfügen über jahrelange Erfahrung und sind Experten in Ihrem jeweiligen Spezialgebiet. Eine umfassende rechtliche Beratung steht dabei im Vordergrund. Dabei bilden Vertrauen, Zuverlässigkeit, Lösungskompetenz und Integrität die Basis für eine gute Zusammenarbeit mit den Mandanten und Mandantinnen.   Unser Vereinsanwalt Mag. Markus Cerny Für uns als Bauherrenhilfe.org steht uns in Rechtsfragen Mag. Markus Cerny zur Verfügung. Rechtsanwalt Mag. Cerny ist verhandlungsstark und kann Ansprüche bestmöglich durchsetzen und außergerichtliche Lösungen herbeiführen. Seine Schwerpunkte sind die Vertretung vor Gericht, gesellschaftsrechtliche Fragestellungen und Liegenschaftstransaktionen. Rechtliche Beratung bei Wohnungseigentum und in Mietrechtssachen sowie Forderungsbetreibung und Konsumentenschutzrecht runden das Portfolio ab und machen ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner.   Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage von Pitzal, Cerny & Partner. Pitzal/Cerny/Partner RECHTSANWÄLTE OG Paulanergasse 9, 1040 Wien T +43 1 587 31 11 F +43 1 587 87 50 50 M office@zurecht-pcp.at  …

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Mag. Klaus Haslinglehner Rechtsanwalt in Klagenfurt/Österreich Geboren 1976 in Klagenfurt, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Graz, Gerichtsjahr in Klagenfurt, Trainer am WIFI Kärnten seit 2006, Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen seit 2009. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Baurecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vergaberecht & Vertragsrecht Wir sind seit 1994 Mitglied der Anwaltsvereinigung „Eurojuris International“, einem Netzwerk von rund 700 ausgewählten, vorwiegend in Europa ansässigen Rechtsanwaltskanzleien mittlerer Größe, auf deren Dienste bei Bedarf jederzeit zurückgegriffen werden kann. In einem „Europa ohne Grenzen“ werden Klienten, insbesondere Unternehmen, zunehmend mit rechtlichen Problemen konfrontiert, die allein mit dem eigenen Landesrecht nicht mehr gelöst werden können und daher die Beziehung von Spezialisten für das jeweilige ausländische Recht erforderlich machen. Obwohl die verstärkte internationale Verflechtung die Welt immer mehr zusammenwachsen lässt, unterscheiden sich die Rechtsordnungen der einzelnen Länder doch sehr deutlich, sodass es häufig erforderlich ist, direkt vor Ort eine Kanzlei einzuschalten, die mit den konkreten örtlichen Gegebenheiten und Regelungen bestens vertraut ist. Aus diesem Grund befinden sich so gut wie in allen größeren österreichischen und europäischen Städten Mitgliedskanzleien von „Eurojuris International“, die es uns ermöglichen, aufgrund der bestehenden grenzüberschreitenden Kontakte ihren Klienten auch eine juristische Beratung und Betreuung in ausländischen Rechtsangelegenheiten mit Hilfe der Eurojuris-Partner zu geben. Eurojuriskanzleien zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie einheitlichen Qualitätskriterien unterliegen, über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen und zudem die persönliche Betreuung des Mandanten in den Vordergrund stellen, sodass sich Mitgliedskanzleien wechselseitig darauf verlassen können, dass den eigenen Klienten die gleiche bestmögliche Betreuung zuteil wird wie den Klienten der jeweiligen Mitgliedskanzlei. Unternehmen: Rechtsanwälte Fink, Bernhart, Haslinglehner & Peck Bahnhofstrasse 5 A-9020 Klagenfurt Tel.: +43 (0) 463 54 146 Fax: – 27 E-Mail: office@f-b-h.at Homepage: www.f-b-h.at  …

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„Deutschland-Meldung“ – Bauherrenhilfeautor Carsten Engel warnt: Lieber Internetuser, letzte Woche wurde ich gefragt, ob ich nicht mal meine Meinung zu einer Baufirma und dem damit verbundenen Exposé geben könnte. Ohne Ross und Reiter zu nennen möchte ich Ihnen von meinen Recherchen berichten. Bei dem Angebot handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 540qm Grundstück, ca. 135qm Wohnfläche, insgesamt 6 Zimmer, in Hanglage als Erstbezug. Kosten soll der Spaß insgesamt 260.500,00€. Auf eine Bewertung der Immobilie möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Was mir aber aufgefallen ist, und dass sollten Sie sich, wenn Sie bauen möchten dringend vor Augen führen. „Bei diesem Anbieter handelt es sich möglicherweise um Baudienstleistungsverträge.“ Wenn Sie so etwas für Ihren Hausbau als Vertrag vorgelegt bekommen, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen! Bei meiner Recherche bin ich auf einen interessanten Artikel eines Rechtsanwaltes aus München gestoßen. Die in meinen Augen größten Nachteile eines Dienstleistungsvertrages sind: Es ist kein Erfolg geschuldet. Es gibt keine Abnahme. Es gibt keine Gewährleistung. Ich behaupte mal, das dass auf dem Bausektor einem Freifahrtschein gleicht, es sei denn, es wird zusätzlich etwas vereinbart. Aber dann könnte man doch auch gleich einen Werkvertrag abschließen. Den ganzen Artikel des Rechtsanwaltes finden Sie unter: bit.ly  – beschrieben von  Volker Siegel –  Rechtsanwalt in München. Ich finde die Erläuterung der Unterschiede von Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag klasse beschrieben. Eine kleine Hilfestellung vor Vertragsunterzeichnung: Grundsätzlich empfehle ich Ihnen Ihren Vertrag vorab rechtlich und technisch überprüfen zu lassen. Beste Grüße, Carsten Engel, TÜV geprüfter Gutachter für Bauschäden und Immobilienbewertungen…

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Der Endverbraucher wird geschützt, das ist auch gut so. Bei Unternehmern wird aber keine Unterscheidung vorgenommen. Oder gibt es keinen Unterschied zwischen einem Mega-Baukonzern und kleinen, mittelständischen Betrieben? Ein Drama sind die meisten Bauverträge, hier braucht es oft Juristen um einen Auftrag noch anzunehmen. 10 Seiten Leistungsbeschreibung und 50Seiten Vertragsrechtliches sind keine Seltenheit. Da sollte auch einmal ein Gericht Recht sprechen und den Mittelstand schützen. TIPP: Ich habe zu meiner Zeit als Geschäftsführer eines Handwerksbetriebes Ausschreibungen prinzipiell OHNE VERTRAGSBEDINGUNGEN abgegeben. Bei nicht-öffentlichen Auschreibungen geht das meist, so habe ich mir den Vertragsmüll erst durchgelesen wenn es eine Preisverhandlung gab, und somit die Chance auf Auftrag gegeben war. Und selbst dann muss man nicht alles unterschreiben. Ein Vertrag ist immer eine Willensübereinkunft BEIDER Parteien. Kaum ein Auftrag wo ich nicht Textpassagen aus dem Auftrag gestrichen habe… Weiter zum Urteil gegen Kleingedrucktes im Handyvertrag:

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