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Das Thema Unterdach kann nicht oft genug gebracht werden. Dachdeckungen und Blechdeckungen sind nicht bei jeder Witterung ausreichend Schutz für das Gebäude. Demnach übernimmt das Unterdach die 2. Sicherheitsfunktion, falsch wäre es die gleichen Anforderungen an das Unterdach wie an die Dachdeckung zu stellen. Weil wenn die Dachdeckung „absäuft“ darf es das Unterdach nicht tun! Das logisch schwächste Glied in der Kette muss die Dachdeckung darstellen. Zumindest das Wasser betreffend. Bei UV-Schutz, Erosion, Belastungen durch Umweltgifte und Sturmsicherheit hat die Dachdeckung (gleich Blechdeckung) die „Nase vorn“.

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Blechdächer sind bei ausgebauten Dächern mit einem Unterdach, hinterlüftet und mit mindestens 5°Neigung auszuführen. Sie sind -wie fast alle anderen Dachdeckungen- nicht rückstausicher und nicht extremwetterfest. Undichtheiten aus fehlerhafter Verarbeitung müssen im Unterdach gestoppt werden. Hier wurde eine Kehlschare doppelt eingefalzt, dabei sollte bei flacher Neigung ein Dichtband eingelegt werden. Die im Rückstaubereich liegenden Verfalzungen sollen OFFEN umgelegt werden. So daß es nicht zu unkontrollierbarem Kapillarwassereintritt kommen kann. Liegt der Falz offen kann dieser notfalls verlötet werden. Bei Verfalzungen im Firstbereich, bzw. außerhalb von Rückstaubereichen empfehle ich den Falz verdeckt umzulegen. Damit wird er nicht frei bewittert. Allgemein ist jedoch eine Falzausführung OHNE umgelegter Falzausführung anzustreben. Da hierdurch im Besonderen die Querdehnung behindert wird.

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