GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Nachträgliche Abdichtungsmöglichkeiten! Die Schleierinjektion Das Ziel einer Schleierinjektion ist das nachträgliche Abdichten einer undichten Konstruktion. Der vor dem Bauteil gebildete Schleier verhindert den Wassereintritt in den Bauteil/Fuge. Feuchte Mauern, feuchter Boden,Undichtheiten am Gebäude Durch den gebohrten Raster, wird mittels 2 Komponenten Anlage ein 4 komponentiges Acrylatgel an die Außenseite des Bauwerks injiziert. Der Bohrraster ist variabel wählbar, bewährt hat sich ein Raster von 25 cm x 25 cm. Der Bohrraster hängt von folgenden Faktoren ab: Geometrie des Baukörpers Beschaffenheit des anstehenden Baugrunds Aufbau der Vertikalisolierung Das Ergebnis hängt ebenso von der richtigen Verarbeitung und Durchführung, als auch von der richtigen Planung ab. Die beste Kontrolle der Funktion ist natürlich das trockenbleiben der abgedichteten Räume bei Grundhochwasser oder starken Regenfällen. Während des Injektionsvorgangs wird die ordnungsgemäße Funktion durch ständige Kontrolle der Bohrlöcher und Reaktionszeiten gewährleistet. Bei komplexen Objekten wird seitens Hausan Bau GmbH ein externer Sachverständiger zwecks Bauaufsicht zwischengeschalten. Falls nicht korrekt abgedichtet wurde kann es immer wieder zum Eintritt von Wasser in den Baukörper/Raum kommen. Dies verursacht nicht nur Schäden am Baukörper selbst, sondern kann auch zu gesundheitlichen Problemen führen (Schimmelbildung). Vorteile und Eigenschaften Abdichten ohne Aufgraben Druckwasserdicht bis 12bar Langzeitgeprüft, mit bauaufsichtlicher Zulassung Weltweite Referenzen verfügbar Produkt einstellbar auf die Bodenverhältnisse Grundwasserhygienisch geprüft und zugelassen Von weichelastisch bis harte Konsistenz wählbar Wasser bleibt vom Baukörper fern, da ein Schleier aufgebaut wird Mehrkomponentig Auf was ist bei einer Beratung zu beachten? Im Vordergrund einer Beratung sollte die Aufklärung stehen. Der Kunde sollte das System verstehen und nachvollziehen können. Das beauftragte Unternehmen sollte vorher immer durchleuchtet werden. Wie lange existiert das Unternehmen (ohne Unterbrechung) nachweislich schon (Firmenbuchauszug). Welche Erfolge oder Referenzen kann das Unternehmen aufweisen. Wie steht es um das Unternehmen (Konkursgefahr?) Extrem günstige oder extrem teure Preise sollten immer in Frage gestellt werden, bzw. sollte hier nochmals mit dem Unternehmen der Grund erörtert werden. Der Erfolg einer Schleierinjektion hängt stark vom Know How aber wie alle anderen Abdichtungssysteme von der Menge des Materials ab. Hierfür sollte ein durchschnittlicher Verbrauch zwischen 20kg und 30kg kalkuliert werden. Um die Widerstandsfähigkeit und die Klebkraft des Material ausreichend zu verstärken sollte die Acrylatmischung mittels faserverstärkter Komponente gewählt werden. Dies erhöht zwar den Grundpreis, gewährt aber eine lange Lebensdauer. Artikel zum Download per PDF Hausan Bau GmbH Information zur Schleierinjektion  Bildquelle: Hausan Bau…

Weiterlesen

Folgende Anfrage erreichte die Bauherrenhilfe.ORG am 10.9.2020  Bin gelernter KFZ- Mechaniker, arbeite aber bereits 25 Jahre am Bau als angelernter Arbeiter. Problemfall: Habe im Mai und Juni 2008 auf einer Liegenschaft eine Terrasse errichtet. Mit Schotterung, Beton und Plattenverlegung. Ich habe diese Arbeiten bestens Gewissens durchgeführt. Ich habe keine Rechnung ausgestellt, der Auftraggeber war einverstanden. Ich habe keinen Gewerbeschein oder sonstige Ausbildung im Baugewerbe. Es sind bereits nach einem halben Jahr Risse in der Terrasse aufgetreten. Der Auftraggeber wollte eine Wiedergutmachung dieses Schadens. Ich lehnte diese aber im Beisein von Zeugen ab. Weil der Auftraggeber mir damals nicht mitteilen konnte wie die Entwässerung verläuft. Und laut Auftraggeber ist auf der ganzen Liegenschaft kein Sickerschacht vorhanden, wurde auch im Beisein von Zeugen gesagt. Jetzt ungefähr 2 Jahre nach diesem Auftrag, verklagt mich der Auftraggeber auf Schadensersatz in Höhe von 15 000 Euro. Die Baustellenkosten wurden damals vom Auftraggeber gedeckt und es wurde mir nur die Arbeitsleistung von meinen Kollegen und mir in Höhe von 1000,00 Euro ausbezahlt. Weiters fordert der Auftraggeber: Rückzahlung des erhaltenen Werklohns. Abgabe einer Haftungserklärung für die aufgetretenen Mängel und die in der Folge daraus resultierenden C. Kosten des Anwalts übernehmen. Der Prozess läuft bereits, es wurde aber noch nie erwähnt, dass ich keinen Gewerbeschein besitze und ich sowie meine Kollegen nur angelernte Arbeiter sind. Meine Frage, kann ich mit meiner Ausbildung Gewährleistung geben bzw. muss ich in diesem Fall haften. Da ich mich bereits auf dieser Homepage erkundigt habe und diesen Text durchgelesen habe: http://bauherrenhilfe.org/schwarzarbeitpfusch-und-gewahrleistung/ –glaube ich, dass ich nicht haften muss bzw. Gewährleistung geben darf. Ich bitte um schnelle Antwort. Beantwortung durch Bauherrenhilfeautor Herrn Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac am 13.9.2010: Sehr geehrter Herr ……. Um Unklarheiten auszuräumen. Natürlich haften Sie sowohl aus dem Titel der Gewährleistung als auch für Schadenersatz, der für sie ungünstige Unterschied ist, dass man einen „Pfuscher“ nicht gerichtlich zur Verbesserung auffordern kann. Da ja das Urteil des Zivilgerichtes sonst öffentliches Rechts nämlich die Gewerbeordnung brechen würden. Mit vorzüglicher Hochachtung  Rechtsanwalt Mag. Arthur Machac…

Weiterlesen