Da die ökonomischen Folgen bei einem Blitzschaden erheblich sein können, sollten PV-Betreiber ihre Anlage unbedingt versichern! Beitrag von Frau Dipl.-Ing. Tina Ternus und Herrn Dipl.-Ing. Matthias Diehl: Es gibt zahlreiche Versicherungen, die spezielle Photovoltaikversicherungen anbieten, die Blitzschäden abdecken. Relevant für die Blitzschutzpraxis bei Photovoltaikanlagen sind folgende Aspekte: Die gültigen Normen (z.B. DIN VDE 0185-305 und DIN EN 62305) Vorgaben des Versicherungsunternehmens verbleibende Rentabilität der Photovoltaikanlage Vermeiden von Beeinträchtigungen der PV-Anlage durch die Blitzschutzeinrichtung 1. Die gültigen Normen Die Normen der Reihe DIN EN 62305 von 2009, sowie die DIN VDE0185-305 stellen ein umfassendes Gesamtkonzept zum Blitzschutz dar und berücksichtigen die Gefährdung und Häufigkeit, die Schadensursachen, die zu schützenden Objekte und die Schutzmaßnahmen. Die Photovoltaik wird besonders in der DIN EN 62305-3 Beiblatt 5 “Blitz und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme” behandelt. (Veröffentlicht im Herbst 2009) Bildquelle: www.photovoltaikbuero.de Gebäude ohne äusseren Blitzschutz und Gebäude mit äusseren Blitzschutz Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Gebäuden ohne äußeren Blitzschutz und mit äusseren Blitzschutz und der Frage nach exponierten Anlagenteilen. Wenn kein äusserer Blitzschutz vorhanden ist und die Anlagenteile nicht exponiert sind, wird die metallische Unterkonstruktion (bei Einsatz von trafolosen Wechselrichtern) geerdet, d.h. mit dem Potentialausgleich mit 16mm² Cu elektrisch leitend verbunden. Ist das Untergestell mehrteilig, müssen alle einzelnen Teile geerdet werden. Ein zusätzlicher äusserer Blitzschutz ist nicht zwingend notwendig. Dies gilt z.B. für Schrägdachanlagen, die parallel zur Dachhaut angebracht sind und bei denen in der Regel der sich ebenfalls auf dem Dach befindliche Schornstein die exponierteste Komponente ist. Dieser Fall kommt in der Praxis sehr häufig vor. Werden Photovoltaik-Anlagen auf Flachdächern aufgestellt, sind die Solarmodule die höchsten Stellen und daher die bevorzugten Einschlagpunkte. Die Einschlagwahrscheinlichkeit in die Module wird dadurch nur sehr geringfügig erhöht. Durch äusseren Blitzschutz (Blitzfangstangen) sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Blitz in die Module einschlägt, dann werden die Fangstangen zum höchsten Punkt. Bei Flachdächern, die wie von uns empfohlen, zu solaren Pultdächern umgebaut werden, hat man bei Gebäuden ohne äusserem Blitzschutz wieder die Situation wie beim beschriebenen Schrägdach. Die Module stellen keine exponierten Anlagenteile dar, das Montagegestell wird mit dem Potentialausgleich verbunden. Bei Gebäuden mit äusserem Blitzschutz, d.h. mit Fangeinrichtungen, soll sich die PV-Anlage wenn möglich vollständig im Schutzbereich der Fangeinrichtung befinden. Bei der Abwägung der erforderlichen Blitzschutzmaßnahme spielt hierbei die Blitzschutzklasse eine Rolle. Es gibt vier Blitzschutzklassen,…
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