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KIAB – Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Aufgrund der Novellierung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 (BGBl I 2006/99) wurde die KIAB mit Wirkung 01.01.2007 den Finanzämtern unterstellt. Ziel dabei war es, durch die Verlagerung des Aufgabenbereiches von den Zollbehörden zu den Finanzbehörden eine Effizienz in den Bereichen Kontrolle und Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung zu erreichen. Durch die organisatorische Eingliederung der KIAB in den Bereich der Finanzbehörden wurden die Schnittstellen zwischen den Zollbehörden und den Finanzbehörden verbessert und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wie auch Einbringungsmaßnahmen und Lohnabgabefestsetzungen ermöglicht. Fazit: Im Hinblick auf die teilweise drakonischen Strafen gemäß § 28 AusIBG bei Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften ist jedenfalls die Einhaltung der vorstehender Voraussetzungen geboten. Dr. Alexander Mirtl, M.B.L. Rechtsanwalt Einhaltung und Voraussetzungen: Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Rechtsanwälte HASCH & PARTNER…

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