Wir empfehlen vor einer Beauftragung an Frima „MONT-TEC e.U.“ Recherchen vorzunehmen. Generell ist anzuraten vor einer Beauftragung die jeweiligen Gewerbeberechtigungen und Qualifizierungsnachweise zu prüfen. Im aktuellen Fall wurde ein altbestehendes Objekt mit einer Stahl-, und Dachkonstruktion überbaut. Eindeutig statisch relevante Leistungen. Das Unternehmen hat aber nur eine Gewerbeberechtigung für „Zusammenbau und Montage beweglicher Sachen, mit Ausnahme von Möbeln und statisch belangreichen Konstruktionen, aus fertig bezogenen Teilen mit Hilfe einfacher Schraub-, Klemm-, Kleb- und Steckverbindungen.“ Link zur WKO: https://firmen.wko.at/Web/DetailsInfos.aspx?FirmaID=74bc89f7-9dc9-4d18-bdbc-efa3a6634729&StandortID=0&Suchbegriff=mont-tec&Page=1 Vorab liegt uns folgendes Begehungsprotokoll zu einem aktuellen Bauvorhaben der angeführten Firma vor: Vertraglich vereinbart wurde eine tragende Konstruktion aus 100x100x4mm Stahlprofilen. Nur die Verstrebungen wären aus 80x80x4mm Profilen auszuführen. Die vertragliche Vereinbarung wurde nicht eingehalten. Die gesamte Konstruktion wurde aus 80x80x4mm- oder sogar nur aus Profilen mit 3mm (!) Wandstärke ausgeführt. Ungeachtet der vorliegenden Statik liegt hier ein Vertragsmangel vor. Analog zu Ziffer 1 entspricht die Ausführung nicht den Angaben im Einreichplan. Darüber hinaus sind im Einreichplan 80mm Dachpaneele angegeben, ausgeführt wurden 50mm. Die gesamte bauphysikalische Berechnung stimmt daher nicht mehr. Allenfalls ist nun eine zusätzliche Dampfsperre einzubauen. Die Mindestneigung von 3° wird mit ca. 1° im Bestand weit unterschritten Die gesamte Konstruktion ist weder tragfähig noch den einschlägigen Normen entsprechend. Die Ausführung entspricht nicht der Werkplanung. Säulen fehlen oder sind diese am falschen Platz. Die gesamte Konstruktion ist nicht über der altbestehenden Grundkonstruktion. Bild 3663 – Die Schweißnähte sind teilweise fehlerhaft, müssen geprüft werden. Die Stuhlsäulen werden ohne Punktfundament auf dem altbestehenden Asphalt gelagert. Ein diesbezüglicher Nachweis fehlt. Der Korrosionsschutz entspricht im frei bewitterten Bereich nicht. Ob die Unterkonstruktion ausreichend tragfähig ist wurde weder geprüft noch nachgewiesen. Stahlkonstruktionen müssen nach EN1090 ausgeführt werden. Der Korrosionsschutz wird lt. www.bdb.at EN ISO 12944 (Beschichtungen) oder 14713 (Verzinkungen) je nach Schutzdauer und je nach Anwenderfall festgelegt. Es gibt Kategorien C1 – C5 D. Bild 3673 – Dachvorsprung Der Dachvorsprung ist nicht gesichert, eine Unterkonstruktion fehlt. Die Spenglerarbeiten sind nicht vollständig oder nicht fachgerecht ausgeführt, Tropfnasen, Profilfüller und Haftstreifen zur dauerhaften Sturmsicherung fehlen völlig. Die Konstruktion ist demnach a) nicht fertiggestellt, b) mit Vertragsmängel behaftet und c) derart fehlerhaft dass ein Abbruch oder eine umfangreiche Sanierung empfohlen werden muss. Darüber hinaus fehlen statische sowie Nachweise des Herstellers zu den Trapezblech-Paneelen. (Europäische Zulassung – www.plastsistem.ro). …
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