GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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TRENDS BEI DER PULVERBESCHICHTUNG Die Pulverbeschichtung von Aluminiumprofilen im Architekturbereich, also für Fenster, Türen, Portale, Fassaden usw., ist eine hochwertige…

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Die WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat mich gebeten am Ende der 3-jährigen Gewährleistungsfrist eine Schlussbegehung vorzunehmen. Der Bauträger „Family Home Baumanagement und Wohnservice GmbH“ bittet alle Bewohner zur Begehung, wer danach Mängel meldet soll quasi Pech gehabt haben. Die WEG äußert Bedenken dass die Abnahme seitens Bauträger und Hausverwaltung „WEVIG“ ordentlich durchgeführt wird. Diese Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch Hausverwaltung und Bauträger miteinander geschäftlich verbandelt. Da tut man sich nicht weh. Es liegt auf der Hand, werden Baumängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes erkannt und rechtzeitig gemeldet muss der Bauträger, bzw. die verursachende Firma für die Behebung aufkommen. Wird der Mangel nicht entdeckt kommt für die Behebung die WEG auf, so werden die Reparaturrücklagen der Eigentümer schnell für Mängelbehebungsarbeiten aufgebraucht.

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Wassereintritt bei der Terrassentüre. Der Auftraggeber hat zuerst die ursprünglich ausführenden Firmen die Ursache finden lassen. Was selten gut geht. Speziell bei einem aufgetretenen Schaden ist eine unabhängige Schadensanalyse unbedingt zu empfehlen.? Selbst wenn die ausführende Firma die Ursache am eigenen Gewerk findet, sie wird im Regelfall bemüht sein die Kosten für die Behebung so gering als möglich zu halten. Also statt ein beispielsweise schadhaftes Blechteil auszutauschen lieber mit Silikon zu „verschmieren“. So wie auch hier, der Spengler hat sein Türanschlussblech zu kurz ausgeführt, es greift nicht in die untere Nut der Terrassentüre. Der Vorschlag vom Spengler: „Die Fuge mit Silikon abdichten“.? Dann stelle ich noch bei der Türkonstruktion zwischen den Holzprofilen eine offene Stossfuge fest.

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