GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Die Schlichtung als ein außergerichtlicher Weg zur schnellen Konfliktlösung! Es gibt nahezu keine Baumaßnahme ohne Probleme, insbesondere auch kein Bauwerk ohne Baumangel.. Dies ist allen in der Praxis am Bau Beteiligten bekannt. Die klassische Methode zur Streitbeilegung ist (noch) der Gang zum staatlichen Gericht. Gerade Streitfälle auf dem Gebiet des Bauwesens betreffen jedoch häufig sehr komplexe Sachverhalte und die am Bau beteiligten Personen sind auf unterschiedliche tatsächliche und rechtliche Art und Weise miteinander verknüpft. Die Verfahren bei Gericht ziehen sich dann häufig sehr in die Länge, oftmals über Jahre hinweg. Sie werden dabei kosten- und streitintensiv sind, was letztlich den Baubeteiligten Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Oftmals führen schließlich im Urteilsfalle die von den Gerichten gefundenen (Urteils-) Regelungen bei den Beteiligten zum Frust oder der Prozeß endet nach Jahren des Streitens mit einem unliebsamen Vergleich oder gar der Insolvenz einer der Streitparteien.  Konfliktlösung Zur Lösung eines Baukonflikts einigt man sich daher am besten auf ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Form der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach SOBau. Der Schlichter nach SOBau muss ein erfahrener Baujurist sein, der zudem eine Fortbildung für das Schlichterwesen wahrgenommen hat. Für die Schlichtung steht dabei im Vordergrund, möglichst schnell, d. h. innerhalb weniger Tage, eine Zusammenkunft der Parteien vorzunehmen, um die wesentlichen Probleme zu besprechen und in jedem Fall den Fortgang des Bauvorhabens, den ja alle Baubeteiligten als wesentliches Ziel im Auge haben, vorab zu sichern, damit keine weitreichenden finanziellen Nachteile entstehen. Die Schlichtung wirkt damit bereits ausufernden Konflikten entgegen und soll reibungslose Bauabläufe ohne Baustillstände sicherstellen. Auf diese Weise bietet sie gute Chancen, dass beide Parteien „mit Gewinn“ die Baustelle verlassen. Nicht selten können dabei schon während dieser ersten Zusammenkunft sämtliche Streitfragen gelöst werden. Einvernehmlich, außergerichtliche Streitbeilegung Im Rahmen der einvernehmlichen, außergerichtlichen Streitbeilegung im Wege der Schlichtung wird im Ergebnis nicht unbedingt vorhandenes Recht durchgesetzt, sondern die Parteien kooperieren miteinander. Auf diesem Weg werden neue Leistungspflichten und/oder gemeinsame Lösungen geschaffen. Diese werden von beiden Parteien in der Regel wesentlich besser akzeptiert und umgesetzt, da sie sie selbst erarbeitet haben. Im Falle von Streitigkeiten ist durch die Schiedsordnung der SOBau also gewährleistet, dass Probleme schnell und kompetent gelöst werden können. Information zum Autor: Rechtsanwalt Thomas Schmitt ist Partner der Kanzlei JuS Rechtsanwälte, Augsburg. Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht und…

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