GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Politiker, Experten und Journalisten orten Handlungsbedarf zur Sicherung und überprüfbaren Verwendung von Fördergeldern! Wien (OTS/PWK432) – Wege zur Sicherung der für den Wohnbau bestimmten Fördermittel und Lenkungsmaßnahmen zur Vermeidung von Schwarzarbeit waren am 22. Juni auf Einladung der WKO-Geschäftsstelle Bau Gegenstand eines Runden Tisches im Parlament. Unter dem Vorsitz von Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel debattierten die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Muchitsch (SPÖ), Gabriela Moser (Grüne), Elmar Podgorschek und Bernhard Vock (beide FPÖ) Franz Hörl (ÖVP), die Experten Prof. Margarete Czerny und Prof. Friedrich Schneider sowie ausgewählte Fach- und Wirtschaftsjournalisten Perspektiven für eine zweckgesicherte und kontrollierbare Verwendung von Wohnbaugeldern. Hintergrund für den Vorstoß des Baugewerbes war einmal mehr der Einsatz von Fördergeldern für andere Zwecke als den Wohnbau, was seit der Aufhebung der Zweckbindung 2008 und infolge der prekären Budgetlage einzelner Länder verstärkt und ohne Eingriffsmöglichkeiten des Bundes praktiziert wird. Darüber hinaus kann zur Zeit mangels Nachweispflicht auch nicht sichergestellt werden, dass Bauherren die ausbezahlten Fördermittel ausschließlich für legal erbrachte Bauleistungen aufwenden. „Sündenfall“ Aufhebung der Zweckbindung Weitgehend einig zeigten sich die Diskussionsteilnehmer hinsichtlich der Qualität der Wohnbauförderung als Steuerungsinstrument. Abgeordnete Gabriela Moser bezeichnete die Streichung der Zweckbindung als „Sündenfall“ und verwies auf die Möglichkeit der Finanzministerin, die Zweckbindung notfalls auch ohne Zustimmung der Länder wieder einzuführen. Dies sei eine rein politische Entscheidungsoption und erfordere keine legistische Vorbereitung. Margarete Czerny, Professorin an der Donau-Universität Krems, betonte im Hinblick auf die künftige Wohnversorgung die Notwendigkeit einer langfristig bedarfsgerechten Sicherung der Fördermittel, die derzeit so nicht gewährleistet sei. Zustimmung signalisierten die Fraktionsvertreter zur Forderung des Baugewerbes, die Bedarfssicherung im Vorfeld des Finanzausgleichs 2014 ernsthaft auf die politische Tagesordnung zu setzen. Es gehe nun ein Zeitfenster auf, um eine etwaige Fortschreibung des Finanzausgleichs in der bestehenden Form zu verhindern. Rechnungslegungspflicht bei Fördergeldern Jede Milliarde Baupfusch kostet 10.000 Arbeitskräfte und bedeutet einen Entgang von 500 Mio Euro an Steuern und Abgaben, rechnete Bundesinnungsmeister Frömmel vor. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Eindämmung der Schattenwirtschaft drängt das Baugewerbe deshalb auf eine Rechnungslegungspflicht bei der Gewährung von Fördergeldern, verbesserte steuerliche Absetzmöglichkeiten für Bauleistungen und einen Handwerkerbonus nach deutschem Vorbild. Letzterer würde sich, so Volkswirtschaftsprofessor Schneider, auch für die Finanzministerin rechnen. Der Chef der Gewerkschaft Bau-Holz, Abgeordneter Josef Muchitsch, plädierte für eine vollständige Neuregelung der Wohnbauförderung. Lohn- und Sozialdumping dürfe…

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KIAB – Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Aufgrund der Novellierung des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 (BGBl I 2006/99) wurde die KIAB mit Wirkung 01.01.2007 den Finanzämtern unterstellt. Ziel dabei war es, durch die Verlagerung des Aufgabenbereiches von den Zollbehörden zu den Finanzbehörden eine Effizienz in den Bereichen Kontrolle und Aufdeckung illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung zu erreichen. Durch die organisatorische Eingliederung der KIAB in den Bereich der Finanzbehörden wurden die Schnittstellen zwischen den Zollbehörden und den Finanzbehörden verbessert und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen wie auch Einbringungsmaßnahmen und Lohnabgabefestsetzungen ermöglicht. Fazit: Im Hinblick auf die teilweise drakonischen Strafen gemäß § 28 AusIBG bei Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften ist jedenfalls die Einhaltung der vorstehender Voraussetzungen geboten. Dr. Alexander Mirtl, M.B.L. Rechtsanwalt Einhaltung und Voraussetzungen: Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) und drakonische Strafen! Rechtsanwälte HASCH & PARTNER…

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