Vermutlich 50% der gedämmten Kellerbauwerke werden mit Noppenmatten versehen. Wird damit ein „bautechnischer Fehler“ akzeptiert beziehungsweise zum „Stand der Technik“? Wohl nicht, weder in Herstellervorschriften -außer in denen mancher Noppenmattenhersteller- noch in Normenschriften wird von Noppenmatten geschrieben. Je nach Wasserangriff kann eine Dränung nach DIN 4095 nötig werden. Da wird von „Flächendrän“ geschrieben. Mit welchen Materialien eine Flächendrainage hergestellt wird bleibt freigestellt. Ob mittels Noppenmatten MIT SCHUTZVLIES wie von Dörken oder mit einem Dränschalstein, die Ausführung muss bautechnisch korrekt ausgeführt werden.
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