GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
     

Ein Kunde hat im Internet sein Traumhaus gefunden, wird aber stutzig als er im Keller an allen Wänden Vorsatzschalen, vermeintlich mit Gipskarton, feststellt. Er vermutet dass hier feuchte Wände „kaschiert“ oder gar versteckt wurden. Er beauftragt uns zur Hausbegehung und Begutachtung…

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Die WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat mich gebeten am Ende der 3-jährigen Gewährleistungsfrist eine Schlussbegehung vorzunehmen. Der Bauträger „Family Home Baumanagement und Wohnservice GmbH“ bittet alle Bewohner zur Begehung, wer danach Mängel meldet soll quasi Pech gehabt haben. Die WEG äußert Bedenken dass die Abnahme seitens Bauträger und Hausverwaltung „WEVIG“ ordentlich durchgeführt wird. Diese Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch Hausverwaltung und Bauträger miteinander geschäftlich verbandelt. Da tut man sich nicht weh. Es liegt auf der Hand, werden Baumängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes erkannt und rechtzeitig gemeldet muss der Bauträger, bzw. die verursachende Firma für die Behebung aufkommen. Wird der Mangel nicht entdeckt kommt für die Behebung die WEG auf, so werden die Reparaturrücklagen der Eigentümer schnell für Mängelbehebungsarbeiten aufgebraucht.

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Die Begehung führt mich in ein Haus mit Wasserschaden. Was sich zeigt ist eher ein Haus im Wasser stehend. Am Wohnzimmerboden steht Wasser, ebenso im Vorzimmer, der Küche… Die Wände sind allesamt stark verschimmelt. Gipsputz in Verbindung mit verleimter Papiertapete bildet durch kapillar aufsteigendes Schadwasser den idealen Nährboden für Schimmelpilze. Ein beispielsweise Kalkputz ohne Tapeten hätte dieses Schadensbild nicht erzeugt. Das Haus ist leerstehend, der Eigentümer schwört dass er alle Wasserleitungen abgedreht, abgelassen hat. Ich hinterfrage dies bei den Heizkreisläufen, der Hausherr meint das wäre nicht nötig, die liegen ja IM Haus.

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