Immer wieder wird an mich die Frage herangetragen, ob bei so genannten Pfusch- bzw. Schwarzarbeiten auch Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer gerichtet werden können…
Immer wieder wird an mich die Frage herangetragen, ob bei so genannten Pfusch- bzw. Schwarzarbeiten auch Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer gerichtet werden können…
Wenn schon in der Planungsphase und während der Bauarbeiten der Sachverständige zur Prüfung gefehlt hat, so bleibt noch die Empfehlung vor dem Ablauf der Gewährleistung eine Begehung vorzunehmen. Hier ist es noch relativ leicht allfällige Baufehler zur Behebung zu bringen.
Ein Miteigentümer hat mich um eine Abnahmebegehung zu einer Dachsanierung gebeten. Es ging um eine Kaminsanierung aller Kamingruppen sowie um den Korrosionsschutz der Blechdachflächen und Einfassungen. Beides ging daneben, Farbanstrich wie auch Kaminsanierung sind stark mangelhaft. Der „Beschuldigte“ nimmt sich einen gerichtlich zertfizierten Sachverständigen zu seiner Verteidigung mit. Nur leider ist dieser weder Maler noch für Kamine, oder im Besonderen für Beton zuständig…
Eine Wohnhausanlage mit zahlreichen Stiegen, ein Neubau. Wassereintritte in die Liftschächte, vermeintliche Probleme mit dem Brandschutz bei Kabelführungen in der Garage. Grund genug für den Auftrag zur Gesamtbegehung. Und nachdem der Brandschutzbeauftragte bislang eine Privatperson war, sind zahlreiche Probleme unberücksichtigt geblieben. Hier als Beispiel ein Brandabschnittstor in der Garage. Dieses wurde eingebaut um den einen vom anderen Brandabschnitt zu trennen. Wenn dann also ein Fahrzeug brennt schließt sich die Türe. Die Brandausbreitung wird verhindert. Nur nicht bei dieser Ausführung, die Tore wurden eingebaut, der Brandschutz im Bereich der Montagewinkel unterbrochen und nie geschlossen.? Günther Nussbaum-Sekora…
Also angefangen hat es mit einem deutschen Fertigteilhausanbieter. Der hat vor 10 Jahren ein Häuschen in Sittendorf aufgestellt. Nur hat er beim Dach leider das Unterdach vergessen. Also wird 10 Jahre später von einem großen Dach-Unternehmen die Sanierung vorgenommen. Bei meinem letzten Termin habe ich jedoch wieder schwere Fehler festgestellt, die Dachdeckerei und Spenglerei -einen Gewerbeschein für Zimmermannsarbeiten gibt es hier nicht- hat angeblich alle eigenen Mängel saniert. Heute ist Abnahmetermin, das Dach ist angeblich fertig. Doch es kommt anders…
In Deutschland ist der Baufortschritt dem unseren hinten nach – das betone ich immer wieder gerne. Hier wieder ein Beispiel: In Deutschland gilt Kondenswasser auf den Glasscheiben als „Gerichtsbeweis“, da drehen die Bausachverständigen am Stand um und gehen autmomatisch von einem Nutzerverschulden aus. Grundsätzlich ist das auch nicht ganz von der Hand zu weisen. In den meisten Fällen ist dies tatsächlich ein Indikator für zu hohe relative Luftfeuchtigkeiten, für eine zu geringe Beheizung. Aber es gibt auch Ausnahmen, was wenn die Glasscheibe kaputt ist?