GEPRÜFTE BAUSTELLEN IM JAHR
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Unterschätzung der  Kohlenmonoxidvergiftung – nicht korrekt gewartete Gasthermen gefährden Ihr Leben ! Eine jährliche Thermenwartung ist die Voraussetzung für eine gut funktionierende Therme und eine gesunde Nutzung! Dieses Video erzählt die Rettung einer Dame mit Kohlenmonoxidvergiftung und zeigt den Test von Installations-Notdiensten. Leider ist Zuverlässigkeit und Kompetenz nicht „JEDERMANNS“ Sache. Sicherlich ist die Mehrzahl der Notdienstanbieter kompetenter als in dem hier gezeigtem Clip, doch es ist „unglaublich“ was man bei diesem Test in Erfahrung bringt.   Für den Test wurde eine Therme sehr einfach manipuliert, die Reparaturvorschläge reichen vom Austausch „funktionierender Ersatzteile“ bis hin zum Betrug! Sehen Sie selbst… Veröffentlicht und ausgestrahlt in der Serie „Direkt“ auf ORF 1 – moderiert und überwacht von Sachverständigen Andreas Berger -> klicken Sie hier um das Video zu sehen! Das Spiel mit dem Leben ANDERER! Zum Glück hat nicht jedes Unternehmen so verantwortungslose Fachkräfte, bei einem Notfall wenden Sie sich am Besten an einem Installateur Ihres Vertrauens. Sobald man einen ungewöhnlichen Geruch im Wohnungsbereich wahrnimmt muss man umgehend „lüften“, Fenster und Türen öffnen, keine elektronischen Geräte einschalten,  den Wohnbereich verlassen und die Feuerwehr verständigen. Kohlenmonoxid ist farb-, geruch- und geschmackloses Gas! Nicht ordnungsgemäß gewartete Gasthermen können im schlimmsten Fall zum Tode führen.  SV Andreas Berger Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz schreibt die jährliche Reinigung aller Feuerungsanlagen eindeutig vor (§ 15a). „Die Veranlassung der Wartung von Feuerstätten in und die Beseitigung der Ablagerungen aus sonstigen Räumen obliegt deren Benützern“ – auch das ist eine Vorschreibung vom Gesetz. Wartung / Reinigung: Jährlich Abgasmessung  mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 15 kW und weniger als 26 kW: alle 5 Jahre mit Gas befeuerten Feuerstätten mit mehr als 26 kW: jährlich Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW: alle 2 Jahre Feuerstätten (Öl, Holz, Pellets,…) mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW: jährlich  Die gesetzliche Richtlinie kann von Bundesland zu Bundesland leichte Abweichungen aufzeigen, doch soll “JEDER” die eigene Sicherheit bedenken! -> Link zu Artikel „Fehlende Abgasmessung und Wartung bei Gasthermen gefährdet jährlich Leben“! „Thermenwartung ist und bleibt Pflicht“! Im Kampf gegen den lautlosen Killer wurden (Co-Melder)…

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„Frostschäden in den Leitungen“ Wenn der Frost kommt, ist er (vorausgesetzt die Fenster etc. sind geschlossen) nicht sofort im Wohnraum. Je nach Gebäudedämmung kommen die Minusgrade aber schließlich doch ins Haus. Um Schäden zu vermeiden gibt es mehrere Möglichkeiten, Bauherrenhilfeautor Ing. Manfred Moravec beschreibt Vorkehrungsmaßnahmen zum Schutz der Leitungen bei nicht ständiger Nutzung:  Wenn das Gebäude nicht genutzt wird, ist es das Sicherste das Wasser aus der Heizung, den Wasserleitungen (kalt, warm), den Geräten (WW-Speicher), Spülkästen, WC-Schalen und Sifonen etc. zu entleeren. Bevor elektr. WW-Bereiter entleert werden, ist die Stromversorgung zu unterbrechen – da sonst der Heizstab durchbrennt. Wenn das richtige Gefälle (ohne Säcke und Überhebungen) vorhanden ist, kann man das Wasser einfach an der tiefsten Stelle ausrinnen lassen – dazu an der  obersten Stelle Luft geben. Ist der Leitungsverlauf nicht bekannt, sollten die Leitungen ausgeblasen werden. Gullys und WC-Schalen können mit einem Lappen ausgedunkt  bzw. durch Zugabe von Frostschutzmittel oder Salz geschützt werden. Sifone von Ablaufbecken und dgl. können üblicherweise unten geöffnet und die Wasservorlage (Geruchsverschluss) entleert oder wie WC-Schalen geschützt werden. Aufpassen in dieser Zeit: Wird die  benutzte WC Schale (wegen des gesperrten Wassers) z.B. mit einem Kübel Wasser (vom Nachbarn?) gespült ist kein Frostschutz mehr gegeben – ähnlich ist es bei Urinalen. Wird das Gebäude genutzt, ist es ratsam die Heizung zumindest auf Frostschutz zu stellen. Allerdings sollte bei der Temperaturwahl darauf geachtet werden, dass es z.B. in einem nach Süden ausgerichteten Zimmer (mit Raumthermostat) noch Plusgrade geben kann, während im nach Norden gebauten Heizraum bereits der Frost Einzug hält. Das Heizgerät schaltet sich dann nicht ein, da es nur die Meldung von der Temperatur des „warmen“ Referenzraum erhält. Sollte es während einer längeren Abwesenheit zu einem unbemerkten Heizungsausfall kommen, entsteht jedoch die Situation wie bei einem nicht beheizten Gebäude. Zur Sicherheit sollte man deshalb in solchen Situationen die Sanitäranlage w.o. schützen. In die Heizungsanlage kann man einen Frostschutz einfüllen. Dieser muss mit dem Wasser gut vermischt und im gesamten Rohrsystem sein. Bei zu geringer Konzentration könnte es sonst trotzdem zu Frostschäden kommen. Wegen Wartungsarbeiten, Reparaturen und dgl. ist vor der kalten Jahreszeit die Wirksamkeit des Frostschutzes der Heizungsanlage zu prüfen. Erst mit dieser Maßnahme ist die Heizung gegen Frost geschützt. Auch bei thermischen Solaranlagen die Prüfung des Frostschutzes nicht vergessen. Weitere Möglichkeiten zum Frostschutz sind die Einsätze von elektr. Frostwächtern oder Begleitheizungen. Bei einem Stromausfall sind diese…

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